Regelmäßig passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2022 wurden die Werte für das Jahr 2023 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.
Welche Besonderheiten müssen Sie beachten?
Ihre Sachentnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Durch Corona wurden die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % gesenkt. Ausgenommen davon sind Getränke. Das heißt, wenn Sie selbst Restaurantbesitzer sind, dann dürfen Sie Ihren Pauschalbetrag für warmes Essen von 2.919 € für das Jahr 2023 mit dem Umsatzsteuersatz mit 7 % verbuchen. Dazu kommt dann noch ein Pauschalbetrag in Höhe von 550 € für Ihre Getränke. Diesen Wert verbuchen Sie mit dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 %.
Was sind Sachentnahmen?
Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.
Und Kontolino! hilft Ihnen dabei?
Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe. Einfach im Eingabefeld für den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.
Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?
Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt und natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.