
E-Bilanzierer aufgepasst: neuer Pflichtbestandteil ab 2021
Bisher musste verpflichtend als E-Bilanzierer mindestens die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagenspiegel elektronisch übermittelt werden. Das ändert sich nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Der neue - bisher freiwillige…