Um den Einstieg in Kontolino! zu erleichtern, haben wir für Sie neue Videos zu verschiedenen Themenfeldern erstellt. Denn wie heißt es so schön, ein Bild sagt mehr wie tausend Worte. Und ein kurzes Erklärvideo ist eingängiger als die bestgeschriebenste Dokumentation.
Welche Videos haben wir für Sie neu erstellt?
Zum Einen haben wir bereits vorhandene Videos wieder auf den aktuellen Stand der Dinge in Kontolino! gebracht: zum Beispiel der Ablauf des Verbuchen eines Bankauszuges oder der Erstellung einer Rechnung. Auf der anderen Seite haben wir für Sie zusätzliche Videos erstellt zu Themen, zu denen wir immer wieder Fragen erhalten haben. So gibt es zum Beispiel nun Videos dazu, wie Sie Ihre Bankkonten online in Kontolino! anbinden oder eigene Belegnummernautomaten einrichten.
So stehen Ihnen nun 11 Videos zu folgenden Themenblöcken zur Verfügung:
Ziel des Artikels ist es, Ihnen eine Übersicht über die Importmöglichkeiten Ihrer Daten nach Kontolino! zu geben. Als erstes wollen wir Ihnen in einer Tabelle eine Übersicht über alle Daten und deren Importmöglichkeit bieten. Finden Sie dabei Daten, die Sie auch gerne importieren wollen und kennen die Möglichkeit nicht? Dann können Sie zu Ihrer Datenart scrollen und dort Detail zum Import nachlesen.
Übersicht über die verschiedenen Datenarten und deren Importmöglichkeit nach Kontolino!
In der nachstehenden Tabelle sehen Sie die verschiedenen Datenarten als Zeilen aufgelistet und die Importmöglichkeiten als Spalten dargestellt.
Importmöglichkeiten verschiedener Datenarten von Kontolino!
Die verschiedenen Datenarten und deren Importmöglichkeiten
In der Buchhaltung gibt es sehr viele Daten, die Sie zum Buchen brauchen. Angefangen vom Beleg (denn der eiserne Buchhaltungsgrundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg“ ist nach wie vor gültig) über Ausgangsrechnungen bis hin zu Bankauszügen reicht die Palette der Daten, die für die Buchhaltung notwendig sind. Gut, dass viele Daten inzwischen digital vorliegen und auf die ein oder andere Art nach Kontolino! importiert werden können. Lesen Sie nachstehend im Detail nach, welche Datenarten Kontolino! unterscheidet und welche Importmöglichkeiten es dafür gibt.
Belege
Unter Belegen verstehen wir von Kontolino! alle Eingangsrechnungen, die Sie erhalten. Zusätzlich fallen darunter auch eigen erstellte Belege, wie z. B. Kassenzettel, Tankbelege, Bewirtungsbelege, Reisekostenabrechnungen, Lohnabrechnungen, Ausgangsrechnungen etc.. Die Belege bilden die Grundlage für eine Buchung. Das heißt aus den Belegen ist immer ersichtlich, um welchen Geschäftsfall es sich handelt, der Betrag, der Mehrwertsteuersachverhalt und das Datum. Sobald der Beleg einem Buchungssatz zugeordnet und verbucht wurde, erhält dieser zwingend eine Belegnummer und kann GoBD-konform nicht mehr gelöscht werden.
Der Weg um Ihre Belege nach Kontolino! zu importieren ist vielfältig:
Sie können die Belege einfach als Datei mit drag & drop zur Buchung selbst dazuladen oder in die Belege-Inbox legen. Sie können die Belege-Inbox auch füllen, in dem Sie Ihre Belege per Mail an die Mailadresse Ihrer Belege-Inbox weiterleiten. Sie können auch Ihren Beleg mit dem Handy abfotografieren und mit der Teilen-Funktion an die Mail-Adresse Ihrer Belege-Inbox weiterleiten.
Eine andere Möglichkeit, Ihre Belege zu importieren ist, den DATEV-Import für Buchungsstapel mit Belegen zu nutzen. Hier können Sie einfach eine zip-Datei hochladen, die dem DATEV-Format entspricht und Ihre Belege enthält. Den DATEV-Import finden Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“
Last but not Least können Sie zum Belege-Upload auch die API-Schnittstelle von Kontolino! nutzen. Unter einer API-Schnittstelle versteht man den direkten Austausch von Daten zwischen zwei Programmen. Dies ist die schönste Möglichkeit für Nutzer: Sie müssen nur einmalig die Anbindung meist mit Hilfe von bestimmten Schlüsseln, die Sie eingeben müssen, verifizieren. Danach reicht ein Knopfdruck, um die Daten zu importieren. Wenn Sie selbst Entwicklungserfahrung haben, können Sie selbst die Schnittstelle von Kontolino! nutzen und Ihre Daten von Ihrem Programm nach Kontolino! importieren.
Bankauszüge
Bankauszüge sind deshalb für die Buchhaltung wichtig, da diese die Geldflüsse dokumentieren. Und da sehr häufig Zahlungen über das Bankkonto getätigt werden und die Girocard die Barzahlung mehr und mehr ablöst, werden die Bankauszüge immer wichtiger. Einem Bankauszug wird für die Buchhaltung entnommen, wann welche Rechnung bezahlt wurde.
Auch über Paypal, Amazon und Stripe laufen Zahlungen, so dass diese aus buchhalterischer Sicht wie Banken fungieren. Das heißt auch die von diesen Anbietern erstellten Auszüge laufen in Kontolino! unter dem Begriff: Bankauszüge.
Für den Import Ihrer Bankauszüge haben Sie 2 Möglichkeiten. Beide dieser Möglichkeiten, können Sie einmalig unter „Verwalten“ –> „Bankverbindungen“ einrichten:
Online via finAPI: Da Bankzugänge sehr hohen Sicherheitsstandards entsprechen müssen, nutzt Kontolino! zum Abruf der Bankumsätze den Service von finAPI. Sie binden dazu einmal Ihr Konto in Kontolino! ein und danach können Sie auf Knopfdruck immer Ihre neuesten Bankumsätze abholen und in Kontolino! verbuchen.
per Dateiimport: Alternativ können Sie Ihre Bankdaten auch per Datei importieren. Dazu können Sie entweder das MT940-Format benutzen, das Ihnen viele Banken zur Verfügung stellen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass das Format bekannt und fix und fertig in Kontolino! hinterlegt ist. So müssen Sie Ihre Daten nicht manuell zuordnen. Alternativ können Sie CSV-Dateien importieren. Dafür müssen Sie vor dem ersten Import der Datei entsprechend die Spalten Ihrer CSV-Datei zu den benötigten Informationen von Kontolino! zuordnen. Für Paypal, Amazon und Stripe sind in Kontolino! wie für das MT940-Format bereits Filter angelegt, die Sie einfach für Ihre Dateien nutzen können.
Kassendaten
Darunter fallen Ihre Kassenjournale. Sprich hier listen Sie alle Ihre Barzahlungen, die Sie erhalten oder getätigt haben. Zunehmend werden diese Daten auch digital geführt und nicht mehr auf Papier. Diese beinhalten mindestens das Datum, den Zahlbetrag und den Mehrwertsteuersatz. Zusätzliche Daten sind natürlich möglich.
Importieren können Sie Ihre Kassenjournale entweder
als normalen Beleg. Falls Ihr Kassensystem die Tagesendbuchungen als DATEV-Buchungsstapel exportieren kann, können Sie diese nach Kontolino! importieren. Dazu nutzen Sie den Menüpunkt „Import/Export“ –> „DATEV-Import“.
Oder aber, wenn Sie Kassensysteme von flour benutzen, können Sie über die implementierte Schnittstelle zwischen flour und Kontolino! Dazu müssen Sie einmalig den Benutzer-Token von Kontolino! kopieren (diesen finden Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „Buchungen per API“) und in flour eintragen lassen. Danach können Sie auf Knopfdruck Ihre Kassenjournale incl. der Buchungen nach Kontolino! auf Knopfdruck übertragen.
Ausgangsrechnungen
Ihre erstellten Rechnungen an Ihre Kunden sind für die Buchhaltung wichtig. Sie gehören zum Einen zu den Belegen, können aber auch von Ihnen in Kontolino! selbst erstellt werden. Deshalb haben die in Kontolino! erstellten Rechnungen ein paar zusätzliche Eigenschaften. So können Sie hier den Status der Bezahlung verfolgen und damit sich auch eine Offene-Posten-Liste erzeugen lassen.
Oder Sie erstellen Ihre Rechnungen in einem Office-Programm und importieren Ihre fertige Rechnung als z. B. pdf nach Kontolino!. Dann stellt die Rechnung für Kontolino! ein Beleg dar und kann wie andere Belege auch importiert werden.
Zusätzlich können Sie von Billbee Ihre Rechnungen nach Kontolino! incl. Zahlstatus importieren. Denn auch hier ist eine Schnittstelle zwischen Billbee und Kontolino! vorhanden. Um die Schnittstelle nutzen zu können, müssen Sie unter „Verwalten“ –> „Faktura / Re.import“ den Importfilter für Billbee aktivieren. Danach können Sie Ihre Rechnungen incl. Zahlstatus importieren.
Debitoren (Kunden)
Um Ihre Rechnungen in Kontolino! erstellen zu können, können Sie Ihren Kundenstamm – Ihre Debitoren – pflegen. Neben deren Adresse und Kontaktdaten wie Telefon, Internetseite, Mailadresse, können Sie zusätzlich für jeden einzelnen Debitor einzelne Ansprechpartner mit deren Kontaktdaten eingeben. Und auch die Hinterlegung verschiedener Bankverbindungen ist in Kontolino! möglich.
Und Sie können für jeden Debitor in Ihrem Kontenplan ein eigenes Konto in Kontolino! anlegen und das mit diesem Debitor verknüpfen. Dies bietet sich für Ihre Großkunden an. So sehen Sie mit welchem Kunden Sie wie viel Umsatz im Jahr machen und können z. B. auch Mengenrabatte einfacher kalkulieren.
Ihre Debitorendaten können Sie importieren,
indem Sie einen von Kontolino! zur Verfügung gestellten CSV-Import nutzen. Hier können Sie einfach eine Datei hochladen, die dem entsprechenden Format entspricht. Nutzen Sie WISO oder LexOffice, dann können Sie die Dateien problemlos importieren. Dazu nutzen Sie den Menüpunkt „Faktura“ –> „Debitoren / Kunden“.
Eine andere Alternative bietet der DATEV-Import. Enthält Ihr DATEV-Buchungsstapel zusätzlich eine Datei, die Ihre Debitorendaten enthält, können Sie diese über den Menüpunkt „Import/Export“ –> „DATEV-Import“ zusammen importieren.
Last but not Least können Sie zum Import Ihrer Debitoren auch die Kontolino!-API-Schnittstelle nutzen.Unter einer API-Schnittstelle versteht man, den direkten Austausch von Daten zwischen zwei Programmen. Dies ist die schönste Möglichkeit für Nutzer: Sie müssen nur einmalig die Anbindung meist mit Hilfe von bestimmten Schlüsseln, die Sie eingeben müssen verifizieren. Danach reicht ein Knopfdruck, um die Daten zu importieren. Wenn Sie selbst Entwicklungserfahrung haben, können Sie selbst die Schnittstelle von Kontolino! nutzen und Ihre Daten von Ihrem Programm nach Kontolino! importieren.
Kreditoren (Lieferanten)
Spiegelgleich können Sie in Kontolino! genau die gleichen Informationen wie für Ihre Debitoren auch für Ihre Kreditoren – sprich Ihre Lieferanten – hinterlegen. So kann Kontolino! für Sie die zentrale Auskunft für alle Ihre Lieferanten- und Kundenkontakte sein.
Dementsprechend stehen Ihnen für den Import die gleichen Möglichkeiten, wie bei den Debitoren zur Verfügung.
Lohnbuchungen
Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen können Sie nicht in Kontolino! erstellen. Diese müssen aber von Ihnen gezahlt und verbucht werden. Sie können Ihre Lohnbuchungen über den DATEV-Import nach Kontolino! importieren. Programme wie Quicklohn stellen Ihnen einen DATEV-Export zur Verfügung. Die dort erzeugte Datei können Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „DATEV-Import“ hochladen.
Reisekosten
Sie sind auf Geschäftsreise – oder einer Ihrer Mitarbeiter? Dann müssen Sie eine Reisekostenabrechnung machen und die entsprechenden Zahlen verbuchen. Eine Reisekostenabrechnung können Sie entweder selbst erstellen. Dann stellt die Reisekostenabrechnung ein Beleg dar und Sie verbuchen diesen Beleg wie alle anderen Belege auch. Dazu können Sie alle Möglichkeiten des Imports von Belegen nutzen.
Oder aber Sie nutzen zum Erstellen einer Reisekostenabrechnung Programme wie Spesenfuchs. Letzteres hat den Vorteil, dass diese Programme nicht nur die Reisekostenabrechnung erstellen, sondern auch die dazugehörenden Buchungen, die Sie dann nach Kontolino! importieren über die API-Schnittstelle importieren können. Dazu müssen Sie einmalig unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „Buchungen per API“ Ihren Benutzer-Token kopieren und bei Spesenfuchs hinterlegen. Danach können Sie Ihre Reisekostenabrechnung samt der Buchungen per Knopfdruck importieren.
Buchungen
Buchungen selber, stellen auch Daten dar. Diese haben im Normalfall einen Beleg, ein Datum, einen Buchungstext, ein Soll- und Habenkonto und einen Mehrwertsteuersachverhalt. Diese können Sie natürlich in Kontolino! erstellen – aber eben auch von anderen Programmen wie z. B. DATEV, Quicklohn, Spesenfuchs, flour erhalten.
Ihre Buchungen können Sie – sobald Ihre Programme eine DATEV-Datei anbieten – entweder über den DATEV-Import importieren (Menüpunkt: „Import/Export“ –> „DATEV-Import“).
Oder Sie nutzen die Kontolino!-API-Schnittstelle. Unter einer API-Schnittstelle versteht man, den direkten Austausch von Daten zwischen zwei Programmen. Dies ist die schönste Möglichkeit für Nutzer: Sie müssen nur einmalig die Anbindung meist mit Hilfe von bestimmten Schlüsseln, die Sie eingeben müssen verifizieren. Danach reicht ein Knopfdruck, um die Daten zu importieren. Wenn Sie selbst Entwicklungserfahrung haben, können Sie selbst die Schnittstelle von Kontolino! nutzen und Ihre Daten von Ihrem Programm nach Kontolino! importieren.
Und bei den Programmen flour, Spesenfuchs können Sie die bereits entwickelte Schnittstelle nutzen. Diese müssen Sie mit Hilfe des Benutzer-Tokens einmalig aktivieren und können dann auf Knopfdruck Ihre Buchungen importieren. Ihren Token finden Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „Buchungen per API“.
Mehr Informationen
zu den oben vorgestellten Importmöglichkeiten finden Sie auf folgenden Seiten:
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre für die Buchhaltung benötigten Daten nach Kontolino! zu importieren. Sei es mit dem drag & drop von Dateien oder sogar per Knopfdruck. Vielleicht haben Sie eine neue Art für Sich in diesem Artikel entdeckt – und damit geht die Arbeit leichter für Sie von der Hand. Das würde uns freuen.
Sie können in Kontolino! Dateien im sogenannten DATEV-Format importieren. Diese Schnittstelle ist bei unseren Kunden sehr beliebt und wird häufig genutzt. Dabei hat sich gezeigt, dass Erweiterungen der Funktionalität sehr sinnvoll wäre. Nämlich der Import mehrerer Buchungsstapel in einem Importlauf und zusätzlich das Anlegen von Kreditoren- bzw. Debitorenkonten. Das heißt: Sie können nun Ihre Kreditoren- und Debitorenkonten aus anderen Systemen per Import in Kontolino! anlegen.
Diese Erweiterungen haben wir nun für Sie umgesetzt.
Welche Art von Dateien können importiert werden?
Sie können nun drei verschiedene Arten von DATEV-Dateien nach Kontolino! importieren:
eine, die „nur“ Ihre Buchungen enthält (den sogenannten Buchungsstapel),
eine, die zusätzlich zu den Buchungen (also dem Buchungsstapel) auch die dazugehörenden Belege enthält (ein zip-Archiv) und
eine, die Ihre Kreditoren- bzw. Debitorenkonten enthält (eine sogenannte GP-Stamm).
Dabei müssen Sie beachten, dass Ihre Belege nicht einzeln importiert werden können. Dies muss immer in Verbindung Ihrer Buchungen (sprich dem Buchungsstapel) erfolgen.
Alle anderen Dateien, können separat voneinander hochgeladen werden und sind nicht voneinander abhängig.
Wie läuft Ihr Import von DATEV-Dateien in Kontolino! ab?
Um eine DATEV-Datei nach Kontolino! einzulesen, klicken Sie im Menü unter „Import/Export“ auf den Menüpunkt „DATEV-Import“. Danach laden Sie Ihre Datei nach Kontolino! hoch. Dabei ist es egal, um welche der vorher geschilderten Dateien es sich handelt. Kontolino! erkennt anhand der Dateiformate, um welchen Import es sich handelt. Sprich, ob Sie
nur Ihre Kreditoren- bzw. Debitorenkonten importieren (GP_Stamm_xxxx.csv) oder
nur Ihren Buchungsstapel (Buchungsstapel_xxxx.csv) importieren oder
Ihre Kreditoren- bzw. Debitorenkonten zusammen mit einem Buchungsstapel (z. B. als zip-Datei) importieren oder
Ihren Buchungsstapel zusammen mit Belegdateien (immer als zip-Datei als sogenanntes zip-Archiv) importieren oder
sogar alle drei verschiedenen Dateien auf einmal importieren.
Dabei ist sogar der Import von mehr als einem Buchungsstapel auf einmal möglich.
Kontolino! überprüft zuerst welche Dateien Sie hochladen und ob diese dem DATEV-Format und -Vorgaben entsprechen. Außerdem wird überprüft, welche Inhalte Ihre Dateien haben und diese werden sortiert. So werden immer zuerst Ihre Kreditoren- bzw. Debitorenkonten angezeigt und zum Import vorgeschlagen.
Nach dieser Prüfung bekommen Sie angezeigt, welche Dateien Kontolino! erkannt hat. Wenn Sie mit Klick auf den Import-Button bei den erkannten Dateien fortfahren, bekommen Sie die erkannten Inhalte dargestellt und können diese verifizieren. Wollen Sie die Änderungen des Imports wirklich vornehmen, können Sie dies mit dem Klick auf „Speichern“ bestätigen.
Details der Prüfungen, die Kontolino! durchführt können Sie in unserem Handbuch auf der Seite „DATEV Import“ nachlesen.
Zusammenfassung
Der DATEV-Import wird gerne von unseren Kunden genutzt. Nun wurden die Importmöglichkeiten für Sie erweitert: So ist nun der Import von mehr als einem Buchungsstapel mit einem Schritt möglich. Des Weiteren können Sie Ihre Debitoren- und Kreditorenkonten aus anderen Buchungssystemen übernehmen und in Kontolino! per Import anlegen lassen.
Der Funktionsumfang von Kontolino! wächst weiter stetig. Dabei liegen oft Kundenanfragen, die sich häufen – oder wir den Eindruck haben, dass die angefragte Erweiterung vielen Kunden nutzen bringen könnte – solchen Erweiterungen zu Grunde. Vielen Dank an dieser Stelle an unsere Kunden, die uns kontaktieren, Verständnis aufbringen, falls eine Weiterentwicklung evtl. länger dauert oder eben von uns abgelehnt wird.
Eine andere Quelle der Weiterentwicklung von Kontolino! stellen natürlich auch geänderte Gesetze oder Verordnungen dar. Schließlich soll Kontolino! für Sie dem aktuellen Stand der Gesetzgebung entsprechen.
Die Erweiterungen im Überblick
Im Nachhinein stellen wir Ihnen kurz die Erweiterungen vor, die in den letzten 1 – 2 Monaten bei Kontolino! in Produktion gegangen sind:
Für die EÜR kann eine Leitsteuernummer erforderlich sein. Dies trifft immer dann zu, wenn die Steuernummer des Gewerbes eine andere als die private Steuernummer ist. Diese Leitsteuernummer kann nun unter dem Menüpunkt “Verwalten“ -> „Steuerlichen Daten” erfasst werden und wird dann auch an das Finanzamt bei der Abgabe einer EÜR übermittelt.
Die Umsatzsteuermeldung (USt) kann nun auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren in Bezug auf die Kalenderjahre erstellt und abgegeben werden.
Ein neuerMehrwertsteuercode für die neue Umsatzsteuer für 0 % für Photovoltaikanlagen wurde eingeführt. Dieser neue Mehrwertsteuertatbestand wird dann auch korrekt in dem neuen USTVA-Formular für das Jahr 2023 übertragen. Für den neuen Code haben wir für Sie auch eine Seite „Umsatzsteuer – 0 Prozent“ unter Wissenswertes erstellt.
Datev-Buchungsstapel können noch bis 60 Tage nach Ablauf eines Paketes exportiert werden. So können Sie, falls Sie Kontolino! – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr nutzen möchten, Ihre Buchhaltungsdaten exportieren und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben selbstverantwortlich archivieren. Wie der Export in Kontolino! funktioniert können Sie auf unserer Seite „DATEV-Buchungsstapel exportieren“ in unserem Handbuch nachlesen.
Die Generalumkehr für die Buchungsschlüssel 0-9 können beim Import von DATEV-Buchungsstapeln nun verarbeitet werden. So umfasst der DATEV-Import von Kontolino! inzwischen sehr viele Buchungsschlüssel der DATEV. Auch hierzu können Sie die Vorgehensweise in unserem Handbuch auf der entsprechenden Seite „DATEV-Buchungsstapel importieren“ nachlesen.
Der Suchfilter für in Kontolino! erstellte Ausgangsrechnungen beginnt die Suche standardmäßig nicht mehr am 1.1. des aktuellen Jahres, sondern am heutigen Tag minus 30 Tage.
Die Buchungsvorschläge berücksichtigen nun auch Buchungen im letzten Quartal des vorhergegangenen Jahr. Die Buchungsvorschläge werden Ihnen immer dann angezeigt, wenn Sie im Buchungstext-Feld anfangen zu tippen. Dabei werden Ihnen zum Einen Vorschläge auf Grund Ihrer eigenen Buchungen angezeigt, als auch aus unserem integrierten Buchungsassistenten oder Ihren angelegten Buchungsmustern bzw. Dauerbuchungen. Bisher waren die Vorschläge, die Ihnen dabei angezeigt wurden auf das gleiche Jahr begrenzt.
Neue Standardkonten für außerbilanzielle Aktiva und Passiva wurden im Kontenplan zur Verfügung gestellt. Diese können Sie verwenden, um entsprechende Sachverhalte abzubilden. Dazu bietet sich an, aus den neuen Konten entsprechende Kopien zu erstellen und diese umzubenennen. Wie Sie Konten bearbeiten können, können Sie auf unserer Seite „Kontenplan bearbeiten“ nachlesen.
Der Dialog zur Erfassung von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung wurde neu gestaltet und bietet somit mehr Möglichkeiten: z. B. die Erfassung mehrerer Buchungen dazu sowie das Verknüpfen von bereits erstellten Buchungen. Und Sie kennen diesen Dialog evtl. bereits schon: denn diesen verwenden Sie auch, wenn Sie Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung erfassen. Somit ist die Bedienung für Sie einfacher und intuitiver. Dokumentiert haben wir das auf der Seite „Nachträgliche Anschaffungskosten erfassen„.
Last but not least: Sie können nun auch Ihre in Kontolino! erfassten Kreditoren (Lieferanten) bzw. Debitoren (Kunden) exportieren. Bisher haben wir Ihnen hierfür einen Import zur Verfügung gestellt. Nun wurde auch eine Exportfunktion für Sie implementiert. Mehr zur Verwaltung von Debitoren und Kreditoren in Kontolino! finden Sie auf den entsprechenden Handbuchseiten. Weiter können diese auch über unsere Schnittstelle (API-Anbindung) nun automatisch importiert und exportiert werden.
Zusammenfassung
Wir hoffen somit Kontolino! für Sie mit diesen „kleinen“ Erweiterungen wieder ein Stück bedienungsfreundlicher gemacht zu haben. Und natürlich hören wir nicht auf Kontolino! weiter zu verbessern und weiter zu entwickeln. So wird bestimmt der nächste Artikel mit weiteren Funktionserweiterungen folgen.
Im Zuge der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpaketes, haben wir in in Kontolino! die DATEV-Schnittstelle auf die neueste Version 10.1 von DATEV für Sie umgestellt.
Welche Änderungen bei den DATEV-Dateien wurden vorgenommen?
Das Format des DATEV-Buchungsstapels wurde um einige Felder erweitert (z. B. das Ursprungsland und der dort herrschende Umsatzsteuersatz). Nur mit diesen neuen Feldern kann der Umsatzsteuersachverhalt im Zuge des Mehrwertsteuerdigitalpakets für Sie korrekt abgebildet werden. Somit kann Kontolino! nun diese Felder
korrekt einlesen und
korrekt mit Ihren Daten befüllen.
Ab wann tritt die Änderung für Sie in Kraft?
Kontolino! gibt seit Ende Juli die Daten im neuesten DATEV-Format aus. Wir haben uns für Sie bewusst dagegen entschieden, dass Sie entscheiden müssen, welches DATEV-Format Sie für Ihren Export nutzen möchten. D.h. Sie exportieren wie gewohnt unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „DATEV-Export“ die benötigte Datei. Und Sie erhalten immer Ihre Datei im neuesten DATEV-Format.
Für Ihren DATEV-Import, haben wir die Schnittstelle zusätzlich erweitert. Kontolino! erwartet nun nicht mehr, dass in Ihren Dateien, die Anzahl Spalten mit der Versionsnummer übereinstimmt. Somit können Sie auch alte DATEV-Dateien problemlos in Kontolino! einlesen.
Laut DATEV ist eine neue Softwareversion von DATEV im Juni 2021 erschienen. Diese Version kann die neuen Felder einlesen und verarbeiten.
Was bedeutet die DATEV-Versionsänderung für Sie?
Es kann sein, dass Ihr Steuerberater die neu von Kontolino! von Ihnen exportierte Datei nicht einlesen kann. Bitten Sie ihn darum zeitnah, auf die neue DATEV-Version umzusteigen. Das Update ist ohnehin für das Thema Mehrwertsteuerdigitalpaket notwendig.
Kontolino! hat schon eine Weile einen DATEV-Import für Buchungsstapel. Dabei wurden Ihre Buchungen, die Sie mit anderen Programmen erzeugt haben, in Kontolino! eingelesen. Dieses Feature haben wir für Sie nun erweitert: Jetzt kann Kontolino! nicht nur die Buchungssätze importieren, sondern auch die daran angehängten Belegdateien. Was brauchen Sie dafür? Sie benötigen von Ihren anderen Programmen dazu eine DATEV-kompatible zip-Datei, die zum Einen
eine csv-Datei Ihren Buchungen im DATEV-Format und zum Anderen
zusätzlich eine zip-Datei mit Ihren Belegen – natürlich auch im DATEV-Format – enthält.
Das bringt für Sie den Vorteil, dass nun auch GoBD-konform die Belege zusammen mit Ihren Buchungen in Kontolino! eingelesen und anschließend verbucht werden können.
Ob Ihr Programm dieses DATEV-Format unterstützt, klären Sie am besten mit dem Hersteller.
Wie gehen Sie dazu vor?
Unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „DATEV-Import“ ziehen Sie einfach Ihre Datei auf die Wolke. Kontolino! erkennt automatisch, ob die Datei Belege enthält oder nicht. Weiter überprüft Kontolino!, ob für alle Buchungen ein entsprechendes Buchungsjahr angelegt ist und ob alle Konten in Kontolino! existieren. Sollte das nicht der Fall sein, bekommen Sie einen entsprechenden Hinweis. Ansonsten erhalten Sie eine Vorschau aller Buchungen incl. Ihrer Belegdateien, die Sie in Listenform überprüfen können. Ist alles in Ordnung, klicken Sie einfach auf „Jetzt verbuchen“ und Sie haben alle Buchungen aus Fremdsystemen incl. deren Belegdateien in Kontolino! importiert und verbucht.
Für welche Anwendungsfälle ist dies relevant?
Immer, wenn Sie einen Teil Ihrer Buchhaltungsaufgaben durch andere Programme erledigen, kann der DATEV-Import Ihnen viel Zeit ersparen. Nachstehend ein paar Beispiele für solche Use-Cases:
Sie nutzen branchenspezifische Programme wie z. B. Lemniscus (Online-Praxisverwaltung für Heilberufler, Osteopathen, Alternativmediziner etc.), um Ausgangsrechnungen und Buchungen zu erzeugen.
Sie erstellen und verwalten Ihre Reisekosten mit Programmen wie z. B. spesenfuchs.
Sie erstellen Ihre Lohnabrechnung mit entsprechenden Programm
Sie nutzen Online-Shops und Plattformen wie Etsy, eBay, JTL, die Ihre Ausgangsrechnungen erstellen und letzlich alle Zahlungs. und ggf. Frdreungsbuchungen in Form einer Datev-Datei exportieren können
Sie nutzen Kassensysteme.
und noch viele mehr.
Sie wollen mehr über unsere Schnittstellen erfahren?
Natürlich kann Kontolino! auch Ihre Buchungen wahlweise mit Ihren Belegen im DATEV-Format exportieren.
Darüber hinaus bieten wir auch Import-Schnittstellen für Bankauszüge und andere Progarmme.
Das menschliche am Menschen ist ja, dass er Fehler macht. Das gilt leider auch für uns (hier finden Sie unsere beste Ausrede zu diesem Thema). Wir geben uns ja größte Mühe, alles immer sofort und ganz und gar perfekt zu machen. Aber wir sind noch nicht so gut darin, wie wir es gerne wären.
Eine Sache, die wir schon seit einiger Zeit falsch gemacht haben, und die sich erst nach vielen Monaten rächt, ist, dass wir beim Export von Buchungssätzen in unserer DATEV-Exportschnittstelle Zeichen in der Belegnummer zugelassen haben, die die Software des Steuerberaters nicht akzeptiert. Weiß der Himmel, warum uns das durchgerutscht ist, aber Tatsache ist, dass einige Kontolino!-Nutzer erst von ihrem Steuerberater erfahren haben, dass ihre Belegnummern „nicht in Ordnung sind“.
Andererseits betrifft das viele unserer Nutzer gar nicht:
denn wer in seinem Nummerierungsschema nur Zeichen verwendet, die für Datev in Ordnung sind
oder wer seine Buchungen gar nicht per Buchungsstapel-Export an Dritte weiterreicht,
ist davon gar nicht betroffen.
Welche Zeichen waren oder sind betroffen?
Ganz konkret heißt es bei der Datev zu gültigen Zeichen in der Belegnummer:
Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben sowie folgende Sonderzeichen: $ & % * + – / sind zulässig.
Andere Zeichen sind unzulässig (insbesondere Leerzeichen, Umlaute, Punkt, Komma, Semikolon und Doppelpunkt).
Insbesondere beim Punkt finde ich das relativ schwer nachvollziehbar, ist doch eine Belegnummer wie „2019.001“ relativ naheliegend – aber vermutlich gibt es für diese Einschränkung sehr gute Gründe.
Was ändert sich konkret? Lange Rede kurzer Sinn: wir mussten in Kontolino! ein paar Änderungen einführen, um diese Probleme in Zukunft zu vermeiden:
ab sofort können keine Belegnummern mehr in Kontolino! erfasst werden, die von einem Datev-kompatiblen Programm abgelehnt würden.
ab sofort können keine automatische Belegnummernkreise mehr angelegt werden, die zu in Datev ungültigen Belegnummern führen würden.
bestehende Belegnummern und Belegnummernkreise bleiben in Kontolino! einfach, wie sie sind, weil
ab sofort konvertieren wir beim Export im Datev-Buchungsstapel-Format alle nicht gültigen Zeichen zu einem Bindestrich.
Vor allem die letzt genannte Massnahme ermöglicht es, dass Sie keine Änderungen an Ihren bestehenden Belegen machen müssen. Die einzige wirkliche Einschränkung ist hier, dass die Belegnummern beim Steuerberater im Zweifelsfall einen Bindestrich enthalten, wo Ihr Original einen Punkt oder ein anderes „verbotenes“ Zeichen enthält.
Es kann also sein, dass Kontolino! ab heute Belegnummern nicht mehr akzeptiert, die bisher noch nie ein Problem waren.
Bei allen Nutzern, die durch diese Änderung betroffen sind, möchten wir uns entschuldigen. Natürlich hätten wir das von Anfang an besser machen müssen. Der Vorsatz für die Zukunft ist gefasst, und wir meinen, mit den hier beschriebenen Änderungen ist zumindest eine halbwegs schmerzfreie Lösung des Problems geschaffen.
Wenn Sie durch diese Änderung Probleme bei der Erledigung Ihrer Buchhaltung oder im Datenaustausch mit Ihrem/r SteuerberaterIn haben, kommen Sie gerne auf unsere Support zu, wir suchen dann nach einer guten Lösung.
Seit ein paar Monaten kann Kontolino! auch DATEV-Buchungsstapel einlesen. Dieses Feature wird super gut angenommen, schliesslich kann man so ein in einem anderen Buchhaltungsprogramm begonnenes Buchungsjahr mal eben nach Kontolino! übernehmen und vergleichen. Oder man kann Buchungen von einem Faktura-, Reisekosten-, Projektverwaltungsprogramm oder Onlineshop übernehmen.
Der Import is ein super praktisches Feature, das schier endlose Möglichkeiten eröffnet. Im Grunde ist das Buchungsstapel-Format der DATEV auch recht einfach aufgebaut und hat sich deswegen zu einem Quasi-Standard für den Austausch von Buchungen zwischen Programmen etabliert. Als einfache Textdatei, die fast ein bischen wie eine CSV-Datei (CSV= Comma-separated values, also eine einfache Textdatei, in der Werte durch Kommata, Semikola oder Tabulatoren voneinender getrennt sind) aussieht, lädt das Format auch wirklich dazu ein, einfach mal rein zu schauen…
Bitte nur Gucken!
Leider gibt es aber immer wieder mal Probleme mit den Dateien, die nicht eingelesen werden können, weil irgendwas an dem Format nicht stimmt. Und oft gibt es dafür eine ganz einfache Erklärung: der Nutzer hat die DATEV-Datei mal eben in einem Tabellenkalkulationsprogramm bearbeitet. Und das geht in den meisten Fällen gründlich daneben.
Das Problem ist hier, dass Tabellenkalkulationsprogramme wie Excel, LibreOffice Calc oder Numbers versuchen, den Benutzer mit intelligenten Funktionen zu ünterstützen. Eigentlich eine tolle Sache. Aber leider eben manchmal auch ein Fluch. Beispiele gefällig?
Das Belegdatum ist nur der Anfang
In der DATEV-Datei ist das Belegdatum als vierstellige Zahl dargestellt. Die ersten beiden Ziffern stehen dabei für den Tag und die letzten beiden für den Monat. Das Jahr ist in der Datei nicht enthalten, es steckt in den Kopfdaten. So ist also der 19. April im DATEV-Buchungsstapel als ‚1904‘ abgelegt. Das wieder einzulesen, ist super simpel: die ersten zwei Ziffern sind der Tag, die letzten zwei der Monat. Der 2. Mai ist dann eben ‚0205‘.
Und genau hier beginnt das Elend: Excel und Co. schlagen beim Einlesen dieser Daten fatal in den Quark. Wenn man CSV-Dateien mit einer Tabellenkalkulation einliest, versucht diese nämlich, aus dem Text heraus zu orakeln, um was für einen Datentyp es sich hier handeln könnte. Steht in der Zelle also ‚0205‘, sind da nur Ziffern. der Fall ist klar: das muss eine Zahl sein. Und Bumms: die Zahl 0205 mit führenden Nullen ist eine etwas komisch dargestellte 205.
Wenn man nun also die Datei wieder speichert, schreibt das Programm die Zahl 205 in die Datei. Wo vorher ‚0205‘ stand, steht nach dem Speichern ‚205‘. Wenn nun ein Programm versucht, daraus wieder ein Datum zu machen, geht es her und liest die ersten beiden Ziffern und interpietiert sie als Tagesdatum. In unserem Fall also 20. Dann bleibt nur noch ein Zeichen übrig. Hier kann sich das Programm nun entscheiden, ob es einen Fehler ausgibt und den Import abbricht, oder etwas fataleres zu tun.
Natürlich kann man als importierendes Programm ebenfalls intelligent sein und erstmal schauen, ob hier 3 oder 4 Ziffern stehen. Stehen nur 3 in der Spalte, ist natürlich nur die erste Ziffer der Tag, und die anderen beiden der Monat.
Wo der Spaß dann aber wirklich aufhört
Es gibt aber noch ein viel fataleres Problem: Genau das selbe passiert bei Kontonummern. In fast allen Kontenrahmen gibt es Konten, deren Nummer mit einer führenden Null beginnt. Im SKR 04 sind das zum Beispiel alle Anlagevermögenskonten, also etwa „0420 Technische Anlagen“.
Hier passiert in Excel & Co. exakt das selbe: die Programme lesen ‚0420‘ ein und speichern dann ‚420‘.
Was kann ein importierendes Programm nun tun? Klar, Die DATEV-Kontenrahmen kennen eigentlich keine 3-stelligen Kontonummern (der IKR dagegen schon, z.B. 087). Aber wo fehlt denn nun bei ‚420‘ etwas? Vorne oder hinten? Vermutlich fehlt vorne etwas, aber vielleicht gab es in dem Kontenplan des exportierenden Programms auch ein Konto, das 420 hieß (es könnte ja ein Programm gewesen sein, das 3-stellige Kontonummern durchaus akzeptiert). Ist also nun das Konto ‚0420 Technische Anlagen‘ gemeint oder ein Konto aus der Kontenklasse 4 (Ertragskonten)? Oder was ganz anderes?
Das importierende Programm kann also nur entweder feststellen, dass es kein Konto 420 gibt, oder aber anfangen, zu raten, was mit 420 gemeint sein könnte. Die Chance, dass es hier daneben liegen wird, ist groß.
Noch viel lustiger wird es, wenn es im importierenden Programm ein Konto 420 gibt. Die Chancen, dass hier etwas völlig falsch läuft, ist nahezu 100%. Das Fatale dabei ist, dass der Satz völlig problemlos eingelesen und verbucht wird. Nur eben auf einem vermutlich komplett falschen Konto! Aus einem Zu- oder Abgang von Anlagevermögen wird so ein Umsatzerlös.
Nicht anfassen. So einfach ist das
Die Moral von der Geschicht‘: bitte bearbeiten Sie niemals eine DATEV-Buchungsstapel-Datei mit einem Tabellenkalkulationsprogramm. Sie können gerne in eine solche Datei hinein schauen, aber niemals dürfen Sie diese abspeichern und diese veränderte Datei in ein Buchhaltungsprogramm einlesen. Wenn Sie Glück haben, gibt es beim Import Fehlermeldungen. Wenn Sie aber Pech haben, läuft der Import einfach durch und verbucht völligen Mist.
Wir haben uns hier auf Kontolino! ja schon mehrfach mit Fragen des Selbstbuchens beschäftigt, und aufgezeigt, warum die Buchhaltung für Existenzgründer, Freiberufler und Startups alles andere als bürokratischer Irrsinn ist.
Die Buchhaltung ist für einen Unternehmer ein zentrales Werkzeug zur Einschätzung des eigenen Erfolgs. Nur aus der Buchhaltung heraus lassen sich zentrale Fragen in Sachen Weiterführung der Geschäftsidee oder Aufgeben, Investitionsentscheidungen etc. fundiert beantworten. Unser Artikel „Buchhaltung selber machen – pro und contra“ geht auf diese Frage genauer ein.
In diesem und ein paar weiteren Artikeln in den nächsten Wochen möchten wir uns mit der Frage beschäftigen, was das Selbstbuchen ist, welche Spielarten es dabei gibt, und wie man sich in das Thema einarbeiten kann.
Was ist ein Selbstbucher?
Die Buchhaltung selbst zu machen, klingt für viele Leute zunächst nach einem Buch mit sieben Siegeln und alleine der Gedanke daran, sich damit zu beschäftigen, verängstigt viele.
Dabei ist das Selbstbuchen – vor allem für Existenzgründer, Freiberufler und kleinere Firmen – meist kein Hexenwerk.
Aber mal der Reihe nach:
Selbstbucher ist jeder, der seine Geschäftsvorfälle selbst aufzeichnet und in geeigneter Form dokumentiert.
Muss ich als Selbstbucher nicht auch Steuerexperte sein?
Diese Frage fußt auf einem entscheidenden Fehler, den viele gerne machen: sie vermischen das Thema Buchhaltung mit der Steuer. Tatsächlich sind das zwei verschiedene Dinge, die man auch nicht unbedingt komplett in die eigene Hand nehmen muss.
Und doch gibt es bei der Buchführung von Anfang an die Anforderungen des Finanzamt an eine ordentliche Buchführung im Auge zu behalten.
Die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in geeigneter Form (dazu hat der Fiskus einen Katalog mit dem schönen Titel GoBD aufgestellt) ist zwar die Grundlage für die Ermittlung der Steuerlast in Sachen Umsatzsteuer, Einkommensteuer und gegebenenfalls auch Gewerbesteuer, aber man muss sich für die Aufzeichnung zunächst mal in Steuersachen nicht auskennen. Wichtig ist aus Sicht der Steuer lediglich, dass Ihre Buchführung vollständig, lückenlos und wahrheitsgetreu ist, und dass Sie sie lange genug vorhalten (in der Regel 11 Jahre), dass sich ein Betriebsprüfer die Sachverhalte auch noch später ansehen und sie nachvollziehen kann, um zu beurteilen, dass Sie bei Ihren Steuererklärungen korrekte Angaben gemacht haben.
Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen heißt, alle Einnahmen und Ausgaben an einer zentralen Stelle so festzuhalten, dass man jede einzeln nachvollziehen kann. Zudem muss als Nachweis für eine Einnahme oder Ausgabe ein so genannte Beleg („Beleg“ ist ein Synonym für „Beweisstück“) aufbewahrt werden, der diesen Geschäftsvorfall eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert. Dabei muss z.B. die Mehrwertsteuer eines Einkaufs auf dem Beleg stehen. Das sind in der Regel Kassenzettel, Rechnungen, Eigenbelege wir Bewirtungsbelege oder Reisekostenaufstellungen. Seit dem 1.1.2015 müssen solche Belege nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden, sondern können auch abgescannt und als elektronische Datei aufbewahrt werden.
Für kleinere Firmen verlangt das Finanzamt hier eine vereinfachte Form der Buchhaltung, eine so genannte Einnahmen-/Überschussrechnung (was eine kleine Firma ist, ist klar definiert). Diese kann in einer einfachen Tabelle bestehen, in der Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden.
Die vollständigste und am besten nachvollziehbare Art, Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, ist jedoch die so genannte Doppelte Buchführung. Der Name klingt beängstigend, bedeutet aber nicht, dass man damit den doppelten Aufwand hat. Vielmehr wird jeder Geschäftsvorfall auf grundsätzlich auf zwei Konten eingetragen – eines bezeichnet den Ein- oder Abgang von Geld, während das andere den Zuwachs an Vermögen oder den Verwendungszweck der Ausgabe aufzeichnet.
So wird zum Beispiel nicht nur fest gehalten, dass man 100 Euro eingenommen hat, sondern wesentlich genauer, dass dieses Geld auf dem Bankkonto einging und die Einnahme aus dem Verkauf selbst hergestellter Waren erzielt wurde. Die doppelte Buchführung bietet sehr viele Vorteile gegenüber der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung, und die meisten haben mit der Genauigkeit dessen zu tun, was man an Informationen aus der Aufzeichnung gewinnen kann. Dazu finden Sie eine ausführlichere Argumentation im Artikel „Ein Plädoyer für die doppelte Buchführung„.
Um Ihre laufenden Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, müssen Sie zunächst nicht wissen, welche Steuerformulare Sie auszufüllen haben, und welche Werte aus Ihrer Buchhaltung für die Besteuerung relevant sind. Sie müssen nur wissen, dass alles, was für die Steuer relevant ist, aus Ihrer Buchhaltung heraus gezogen werden kann. Wenn Sie Ihre Bücher korrekt im Sinne der GoBD führen, steht in Ihrer Buchhaltung alles drin, was für die Steuern wichtig ist.
Ob Sie sich dann selbst um die Steuererklärungen kümmern oder nicht, und wie Sie die Zahlen für diese Erklärungen aus der Buchhaltung ermitteln, ist eine andere Geschichte. Hier können Sie ganz unterschiedliche Herangehensweisen wählen, von der kompletten Do-It-Yourself-Veranstaltung bis zum kompletten Outsourcing an einen Steuerberater. Gute Buchhaltungssoftware unterstützt alle diese Szenarien.
Muss man als Selbstbucher nicht Buchhalter oder Betriebswirt sein?
Es schadet nicht, wenn man eine kaufmännische Vorbildung hat, keine Frage. Aber auch ohne diese kann man sich in die Materie durchaus einarbeiten. So gibt es auch für Neulinge in Sachen Buchhaltung gut verständliches Lesefutter, und auch auf unseren Seiten gibt es ein Kontierungslexikon und viele gut verständliche Artikel zu Einzelthemen.
Darüber hinaus unterstützt eine gute Software auch buchhalterische Neulinge mit intelligenten Eingabehilfen und Assistenten. Ein Beispiel ist etwa unser Buchungsassistent. Dieser Assistent hat es wirklich in sich: Sie geben ein einfaches Stichwort ein, etwa „Tanken“, und Kontolino! schlägt Ihnen vorgefertigte Buchungssätze vor, zum Beispiel einen für das Tanken und die Bezahlung mit Kreditkarte. Sie müssen nur noch das Datum und den Betrag eingeben und, wenn Sie papierlos arbeiten möchten, ein gescanntes oder abfotografiertes Abbild Ihres Tankbelegs hochladen und fertig ist der Buchungssatz. Ganz ohne Buchhaltungswissen verbuchen Sie so den allergrößten Teil Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle mit wenigen Mausklicks. Wenn Sie es nun kaum glauben können, dass es so einfach ist, sehen Sie sich dieses Video an:
Belege in Kontolino! verbuchen
Welche Spielarten des Selbstbuchens gibt es?
Es gibt viele Unternehmer, die sowohl die Buchhaltung als auch die Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer selbst machen, und sich nur in kniffligen Fragen Rat und Hilfe bei einem Steuerberater holen. Dieser Typ Selbstbucher hat sich natürlich recht fundiert in die Steuerthemen eingearbeitet, und manch einer hat sich dazu auch erst langsam emporgearbeitet und nach und nach einzelne Themen in die eigene Hand genommen.
Aber es geht auch anders: ein großer Teil unserer Kunden übernimmt das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle selbst und übergibt dann seine Buchungssätze regelmäßig (monatlich oder Quartalsweise) an einen Steuerberater, der dann zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Steuererklärungen am Jahresende erledigt. Dank der DATEV-Schnittstelle lassen sich Buchungen einfach aus Kontolino! exportieren und in das Softwaresystem des Steuerberaters einlesen.
In beiden Fällen spart der Selbstbucher einen stolzen Betrag, indem er seine Belege selbst verbucht, anstatt sie im klassischen Schuhkarton oder in eingescannter Form elektronisch an den Steuerberater übergibt und ihn bzw. seine Mitarbeiter das Verbuchen übernehmen lässt. Die Vergütungsordnung der Steuerberater, an die diese gebunden sind, sieht hierfür einen nicht unwesentlichen Betrag pro Monat vor, da das Verbuchen von Mandanten-Belegen durchaus sehr aufwändig sein kann: Mitunter gibt es Rückfragen, es fehlen Belege, der Mandant hat die Belege nicht sortiert, und noch einige Dinge mehr kosten den Steuerberater Zeit, die vergütet werden muss.
Eine dritte Variante ist die, dass Sie sich nicht nur um das Verbuchen der Geschäftsvorfälle, sondern auch um die Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst kümmern (in Kontolino! erstellen Sie diese mit nur einem Mausklick und übertragen sie direkt online ans Finanzamt) und am Jahresende die Erledigung des Jahresabschlusses und der Einkommensteuer (vor allem auch wegen privater Einkünfte oder Steuerabschreibungen für Immobilien etc.) dem Steuerberater überlassen. Auch hier haben Sie das beste beider Welten: Sie sparen eine ganze Menge Geld durchs Selberbuchen, haben die Buchhaltungsdaten jederzeit in der eigenen Hand, und dennoch kümmert sich ein Steuerprofi um die wirklich relevanten Steuererklärungen am Jahresende.
Zusammenfassung
Sind Sie auch so ein Blog-Leser der immer unten anfängt zu lesen? Dann sind Sie hier ja genau richtig. Es lohnt sich, diesen Artikel zu lesen, wenn Sie genaueres zu folgenden Aussagen lernen möchten
Es gibt verschiedene Varianten des Selbstbuchens
Alle sparen ordentlich Geld im Vergleich zum Outsourcen an ein Buchhaltungsbüro oder einen Steuerberater
Dabei kann man sich entweder nur um die Verbuchung der Geschäftsfälle kümmern oder auch Teile der Steuerthemen selbst übernehmen, z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Kontolino! automatisch erzeugen und ans Finanzamt übertragen kann
Man kann auch alle Steuerfragen in die eigene Hand nehmen und noch mehr sparen. Kontolino! unterstützt bei vielen Themen vollautomatisch
Der Austausch von Buchungsdaten zwischen Ihrer Buchhaltung in Kontolino! und dem Steuerberater ist durch unsere DATEV-Schnkttstelle mühelos möglich
Das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle mit Kontolino! ist durch den Buchungsassistenten auch mit geringen Vorkenntnissen in Sachen Buchhaltung sehr einfach
Dieser Artikel ist gespickt mit Links zu weitergehenden Informationen und Tipps zum Einstieg ins Selbstbuchen