Das menschliche am Menschen ist ja, dass er Fehler macht. Das gilt leider auch für uns (hier finden Sie unsere beste Ausrede zu diesem Thema). Wir geben uns ja größte Mühe, alles immer sofort und ganz und gar perfekt zu machen. Aber wir sind noch nicht so gut darin, wie wir es gerne wären.
Eine Sache, die wir schon seit einiger Zeit falsch gemacht haben, und die sich erst nach vielen Monaten rächt, ist, dass wir beim Export von Buchungssätzen in unserer DATEV-Exportschnittstelle Zeichen in der Belegnummer zugelassen haben, die die Software des Steuerberaters nicht akzeptiert. Weiß der Himmel, warum uns das durchgerutscht ist, aber Tatsache ist, dass einige Kontolino!-Nutzer erst von ihrem Steuerberater erfahren haben, dass ihre Belegnummern „nicht in Ordnung sind“.
Andererseits betrifft das viele unserer Nutzer gar nicht:
- denn wer in seinem Nummerierungsschema nur Zeichen verwendet, die für Datev in Ordnung sind
- oder wer seine Buchungen gar nicht per Buchungsstapel-Export an Dritte weiterreicht,
ist davon gar nicht betroffen.
Welche Zeichen waren oder sind betroffen?
Ganz konkret heißt es bei der Datev zu gültigen Zeichen in der Belegnummer:
Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben sowie folgende Sonderzeichen: $ & % * + – / sind zulässig.
Andere Zeichen sind unzulässig (insbesondere Leerzeichen, Umlaute, Punkt, Komma, Semikolon und Doppelpunkt).
Insbesondere beim Punkt finde ich das relativ schwer nachvollziehbar, ist doch eine Belegnummer wie „2019.001“ relativ naheliegend – aber vermutlich gibt es für diese Einschränkung sehr gute Gründe.
Was ändert sich konkret? Lange Rede kurzer Sinn: wir mussten in Kontolino! ein paar Änderungen einführen, um diese Probleme in Zukunft zu vermeiden:
- ab sofort können keine Belegnummern mehr in Kontolino! erfasst werden, die von einem Datev-kompatiblen Programm abgelehnt würden.
- ab sofort können keine automatische Belegnummernkreise mehr angelegt werden, die zu in Datev ungültigen Belegnummern führen würden.
- bestehende Belegnummern und Belegnummernkreise bleiben in Kontolino! einfach, wie sie sind, weil
- ab sofort konvertieren wir beim Export im Datev-Buchungsstapel-Format alle nicht gültigen Zeichen zu einem Bindestrich.
Vor allem die letzt genannte Massnahme ermöglicht es, dass Sie keine Änderungen an Ihren bestehenden Belegen machen müssen. Die einzige wirkliche Einschränkung ist hier, dass die Belegnummern beim Steuerberater im Zweifelsfall einen Bindestrich enthalten, wo Ihr Original einen Punkt oder ein anderes „verbotenes“ Zeichen enthält.
Es kann also sein, dass Kontolino! ab heute Belegnummern nicht mehr akzeptiert, die bisher noch nie ein Problem waren.
Bei allen Nutzern, die durch diese Änderung betroffen sind, möchten wir uns entschuldigen. Natürlich hätten wir das von Anfang an besser machen müssen. Der Vorsatz für die Zukunft ist gefasst, und wir meinen, mit den hier beschriebenen Änderungen ist zumindest eine halbwegs schmerzfreie Lösung des Problems geschaffen.
Wenn Sie durch diese Änderung Probleme bei der Erledigung Ihrer Buchhaltung oder im Datenaustausch mit Ihrem/r SteuerberaterIn haben, kommen Sie gerne auf unsere Support zu, wir suchen dann nach einer guten Lösung.