Nachdem die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für die Jahre 2021 und 2022 unverändert blieben, veröffentlichte das BMF in seinem Schreiben vom 03. Dezember 2022 neue Pauschalen für Ihre Dienstreisen ins Ausland für das Jahr 2023. Diese finden Sie inzwischen im BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch.
Die neuen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für betrieblich bedingte Reisen ins Ausland, dienen dazu die Mehrkosten, die Reisenden entstehen betrieblich zu erfassen. Schließlich können Sie an den Tagen nicht zu Hause kochen – und teilweise ist das Ausland viel teurer als Deutschland. So können Sie die im BMF-Schreiben genannten Pauschalen selbst Sich bzw. Ihren Mitarbeitern für Dienstreisen ins Ausland als Ausgleich für Ihre Mehrkosten überweisen. Und das ohne Belege sammeln zu müssen. In dem BMF-Schreiben finden Sie auch wichtige Hinweise dazu, welche Pauschalen bei z.B. mehrtägigen Reisen mit Grenzübertritten anzusetzen sind.
Sie wissen nicht genau, wie Sie Ihre Dienstreisen verbuchen müssen?
Dann lesen Sie alles über das Berechnen und Verbuchen von Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Reisekosten verbuchen“ nach. Dabei finden Sie sowohl die Buchungen für Sich als Selbstständiger wie auch für Ihre Arbeitnehmer bzw. Sie als Arbeitnehmer (z. B. als Geschäftsführer einer UG bzw. GmbH) erläutert.
Wenn Sie Kontolino! benutzen werden Sie bei den Buchungen und der Wahl der Konten von unserem Buchungsassistenten unterstützt.
Und wenn Sie es noch einfacher haben wollen? Dann nutzen Sie doch Spesenfuchs. Spesenfuchs ist ein Programm von Kollegen von uns, das Reisekostenabrechnungen erstellt. Und damit nicht genug: in Spesenfuchs werden fertige Buchungssätze für Ihre Reisen erzeugt und können mit wenigen Klicks nach Kontolino! direkt importiert werden. Wenn Sie neugierig geworden sind, können Sie in unserem Beitrag „Spesenfuchs und Kontolino!“ weitere Details dazu erfahren.