Steuernachzahlungen können für Gründer schnell existenzbedrohend werden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach der Gründung. Sie bedeuten nämlich einen massiven Abfluss von liquidem Kapital und binden zum Teil sogar zukünftige Einnahmen. Mit der richtigen steuerlichen Liquiditätsplanung können Sie dies jedoch verhindern.
Auswirkungen einer falschen Liquiditätsplanung bei Gründern: Steuernachzahlungen!
Hohe Steuernachzahlungen entstehen grundsätzlich dann, wenn die unterjährig vorausgezahlten Steuern (Umsatz-, Gewerbe,- und Einkommenssteuer), die tatsächlich mit der Steuererklärung ermittelten Steuern deutlich untertreffen. Dem gingen üblicherweise zwei Dinge voran:
- Entweder eine viel zu niedrige Schätzung von Gewinnen seitens des Gründers und damit niedrige Veranlagungen für Steuervorauszahlungen seitens des Finanzamtes.
- Oder aber unerwartet hohe Gewinnzuwächse, wobei die Steuervorauszahlungen nicht angepasst wurden.
Jedoch kann es auch den Fall einer nachträglichen Steuererstattung geben. Dies kommt üblicherweise vor, wenn die Gewinne viel zu hoch geschätzt wurden und sich dann mit Abgabe der Steuererklärung zeigt, dass viel zu viel vorausgezahlt wurde.
Steuernachzahlungen sind naturgemäß deutlich problematischer für die Finanzen eines Selbstständigen bzw. Gründers. Insbesondere hohe Steuernachzahlungen in Fällen, in denen vom Gewinn nicht viel übrig ist, bedeuten den Zwang zum Kredit oder eben die Insolvenz.
Die richtige steuerliche Liquiditätsplanung für Gründer und Selbstständige erkennt solche Gefahren schon im Voraus und stellt die Weichen für das richtige Handeln – insbesondere durch Rücklagenbildung und Anpassungen der Vorauszahlungen.
Steuernachzahlungen fallen auch mit höheren Veranlagungen für Vorauszahlungen zusammen
Wenn Sie als Gründer Steuern nachzahlen müssen, liegt Ihr Gewinn über der Schätzung. Entsprechend wird das Finanzamt auch die Vorauszahlungen anpassen. Das heißt, dass Sie nicht nur eine Nachzahlung leisten müssen (in der Regel binnen eines Monats nach Bescheid), sondern auch, dass Sie (teilweise rückwirkend) höhere Vorauszahlungen zu leisten haben.
Es kommt damit zu einer doppelten finanziellen Belastung, welche zu einem Liquiditätsengpass führen kann. Zwar lässt sich eine Steuernachzahlung mit einem zügigen Antrag, welcher vor der Zahlungsfrist beim Finanzamt eingehen muss, auch stunden. Damit wird jedoch lediglich die Zahlung verschoben, für welche zusätzlich Zinsen anfallen.
Zudem erfolgen Rückzahlungsforderungen und die Anpassungen von zu leistenden Vorauszahlungen mit dem Steuerbescheid und damit mitten im Jahr. Entsprechend schlecht kann das Timing sein, wenn Sie bis dahin auch keine Rücklagen gebildet haben.
Dieses Szenario trifft für Selbstständige bzw. Gründer ohne adäquate steuerliche Liquiditätsplanung oftmals im zweiten oder dritten Jahr ihrer Tätigkeit ein. Frühestens dann kann es nämlich zur Kombination aus Nachzahlungen und höher angesetzten Vorauszahlungen an den Fiskus kommen. Und entsprechend wird es dann oftmals existenzbedrohend.
Wie Sie die Vorauszahlungen für Einkommensteuer, Umsatz- und Gewerbesteuer richtig justieren
Die Vorauszahlungen für die drei Steuerarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) bei Gewerbebetrieben erfüllen für den Staat den Zweck, sich die durch Ihr Gewerbe geschaffenen Gewinne anteilig zu sichern. Es ergibt sich durch die Vorauszahlungen schlichtweg ein Liquiditätsvorteil für den Staat. Gerade die Umsatzsteuer ist dabei aufgrund ihrer Höhe von großer Bedeutung.
Einkommensteuer
Auf der anderen Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorauszahlungen aktiv mitzugestalten und so anzupassen, dass Sie eben nicht in Liquiditätsengpässe geraten. Dafür muss zuerst einmal festgestellt werden: Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind abhängig vom Gewinn des Vorjahres. Gibt es hierzu keine Zahlen, müssen Sie schätzen.
Das Finanzamt geht bei der Anlehnung an Vorjahresgewinne zumeist davon aus, dass Ihr Unternehmen nicht wächst. Tut es das aber, sollten Sie einfach selbst eine Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen. Bei voraussichtlich sinkenden Gewinnen können Sie diese auch (rückwirkend) senken lassen. Wichtig ist nur, dass Sie tatsächlich zu Ihren Erträgen passen und nicht deutlich zu niedrig sind.
Gewerbesteuer (und IHK)
Gleichsam verhält es sich bei der Gewerbesteuervorauszahlung, die ebenfalls angepasst werden kann. Auch hier ist es so, dass diese vom Gewerbegewinn abhängt und entsprechend mit dem Wachstum oder der Schrumpfung Ihrer Erträge korreliert. Immer dann, wenn Sie feststellen, dass das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen zu hoch oder zu niedrig ansetzt und ein gewisser Trend bei Ihren Einnahmen sichtbar ist, sollten Sie die Vorauszahlungen entsprechend anpassen lassen. Das erhöht am Ende die Chance deutlich, dass die durch die Steuererklärung festgestellte Steuerlast möglichst nahe an bereits bezahlten Beiträgen liegt.
Genau, wie auch die Höhe der Gewerbesteuer vom Gewerbegewinn abhängt, ist dies übrigens auch bei den IHK-Beiträgen der Fall: Wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind, zahlen Sie einen Grundbeitrag von mindestens 95 Euro im Jahr zuzüglich einer Umlage von 0,21 % Ihres Gewerbegewinns.
Kleine Unternehmen, die nicht eingetragen sind, zahlen in den ersten zwei Jahren gar nichts, insofern der Gewerbegewinn unter 25.000 Euro liegt. Die darauffolgenden zwei Jahre sind Sie zudem von der Umlage befreit, insofern der Gewinn nicht höher als 25.000 Euro pro Jahr hoch ist. Angaben zu Beitragssätzen und der aktuellen Umlage finden sich auf jeder Webpräsenz der IHK.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuervorauszahlung ergibt sich hingegen aus der Umsatzsteuervoranmeldung. Sie ist damit die einzige Steuervorauszahlung, deren Höhe den Ist-Zustand stets beschreibt, denn es handelt sich ja um Ihren monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Saldo, bestehend aus eingenommener und aufgewendeter Umsatzsteuer.
Bei korrekt durchgeführten Umsatzsteuervoranmeldungen – in den ersten zwei Jahren zwingend monatlich, danach in Abhängigkeit von der Höhe im Vorjahreszeitraum monatlich oder quartalsweise – kann eine Nachzahlung für diese Steuer nahezu ausgeschlossen werden. Wenn Sie nicht mutwillig Einnahmen unterjährig verschweigen, kann es hier auch nicht zu hohen Nachforderungen kommen.
Schätzungen und Anpassungen bei der Liquiditätsplanung realistisch halten
Zur steuerlichen Liquiditätsplanung für Gründer gehört im Grunde schon die realistische Schätzung Ihrer Gewinne für das Jahr der Gründung. Immerhin wird das Finanzamt die ersten Vorauszahlungen von dieser Schätzung abhängig machen. Wenn Sie hierfür nicht Ihren Business-Plan oder eventuell einen Steuerberater konsultieren wollen oder können, ist im Allgemeinen eine pessimistische Schätzung empfehlenswert.
Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, als Gründer am Anfang eine für Ihre finanzielle Situation passende Schätzung abzugeben. Sollte es doch zu deutlich höheren Erträgen kommen, können die Vorauszahlungen auch durch Ihr Zutun erhöht werden. Auch Rücklagen – dazu gleich mehr – sind ein probates Mittel, um liquide für die Steuerzahlungen zu bleiben.
Am Anfang gilt also: Bleiben Sie pessimistisch, um zu hohe Zahlungen zu vermeiden. Sie bekommen das zu viel gezahlte Geld zwar wieder, aber es fehlt Ihnen für Ihren Betrieb. Wenn Sie über Ihren Erwartungen liegen, teilen Sie dies dem Finanzamt zügig mit und freuen Sie sich darüber.
Steuerrücklagen als Liquiditätssicherung
Teil der steuerlichen Liquiditätsplanung für Gründer sind auch die Rücklagen. Als Faustregel gilt: Wer stets circa ein Drittel bis 40 Prozent seines Gewinns zurücklegt, wird auch durch hohe Nachzahlungen nicht in eine Krise geraten. Wichtig ist vor allem aber, dass Sie in Zeiten mit unerwartet hohen Gewinnen stets einen Teil hiervon sichern, um angepasste Vorauszahlungen oder Steuernachforderung zügig begleichen zu können.
Auch dann, wenn Ihr Unternehmen stark schwankende Einnahmen hat – weil es beispielsweise abhängig von Projekten ist –, sollte jede finanzielle Blütezeit Sie zur Rücklage eines guten Teils Ihrer Gewinne ermuntern. Auch dann, wenn Ihre Einkünfte zügig wachsen und dies voraussichtlich auch weiterhin tun werden, sollten Sie schon einmal Geld zurücklegen, um die zukünftig höheren Steuervorauszahlungen schnell tilgen zu können.
Fazit: Die richtige Liquiditätsplanung für Gründer bewahrt vor steuerlichen Fehltritten
Selbstständige müssen sich ohnehin selbst und ständig mit ihren Finanzen befassen. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass Steuernachzahlungen im Idealfall ganz vermieden werden. Durch einen guten Blick auf die eigenen Gewinne und Gewinnerwartungen erhalten Sie eine Idee davon, ob Ihre Steuervorauszahlungen nicht vielleicht doch zu niedrig sind oder gar zu hoch.
Die Anpassung ist durch einen entsprechenden Antrag möglich. Zu viel gezahlte Steuern zahlt das Finanzamt sogar noch vor dem Einreichen der Steuererklärung zurück, wenn Sie am Jahresende feststellen, dass Sie zu viel gezahlt haben.
Zusätzlich hilft eine Steuerrücklage dabei, eventuelle Nachzahlungen zu begleichen oder auch erwartete höhere Vorauszahlungen direkt stemmen zu können. Grundsätzlich ist es sinnvoll, gut ein Drittel des Gewinns für Steuerzahlungen einzuplanen.