GWGs nach der Sammelpostenmethode abschreiben

Das Jahresende nähert sich und im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind auch Abschreibungen auf die GWG-Sammelposten des ablaufenden sowie der letzten 4 Geschäftsjahre zu verbuchen.

Die Auflistung aller fälligen Abschreibungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Anlagenbuchhaltung“ → „Abschreibungen“.
Hier werden alle Abschreibungen – auch die der beweglichen Wirtschaftsgüter gelistet. Scrollen Sie die Liste nach unten, kommen Sie zur Übersicht der automatisch berechneten Abschreibungen für die Sammelposten. Hier können Sie nun entweder alle Abschreibungen der Liste auf einmal verbuchen mit dem Button „Alle Verbuchen“ oder aber einzeln. Für eine einzelne Abschreibung klicken Sie in der rechten „Gebucht“-Spalte auf das Pausesymbol. Sobald Sie diesen anklicken, wird die Abschreibung ergebniswirksam verbucht und ein grüner Pfeil erscheint. Wollen Sie die Abschreibungsbuchung wieder stornieren, dann können Sie wieder auf den grünen Pfeil klicken. Dieser ändert sich wieder in das Pausesymbol und die Abschreibungsbuchung wird wieder gelöscht. Die Buchungssätze können Sie unter dem Menüpunkt „Auswerten“ → „Buchungsjournal“ auch ansehen und von dort aus auch stornieren.

ACHTUNG: Sobald Sie eine Abschreibung verbucht haben, können Sie den Sammelposten nicht mehr weiter mit neuen Buchungen bebuchen, d.h. keine neuen GWGs mehr auf den Sammelposten nachträglich buchen. Sollen nach der Abschreibung weitere GWG im selben Geschäftsjahr angeschafft werden, müssen Sie den Buchungssatz zur Abschreibung zunächst wieder stornieren.