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Abschicken der ZM an das Bundeszentralamt für Steuern

Mit Klick auf die Schaltfläche „Absenden“ unter dem Menüpunkt „ElsterOnline“ –> „ZM“ wird die ZM an das Bundeszentralamt für Steuern übertragen.

Bitte achten Sie auf jeden Fall auf das Ergebnis der Übertragung. Sollten Verbindungsprobleme auftreten oder die Meldung aus inhaltlichen Gründen vom Rechner der Behörde abgewiesen werden, wird dies in jedem Fall auch protokolliert und Sie können sich die Fehlermeldung später jederzeit wieder ansehen.

Wenn eine Meldung versandt wurde, können Sie sich auch das Bestätigungsformular der Behörde ansehen, ausdrucken, und als Beleg für Ihre Buchhaltung verwenden.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich auf der Seite „ZM“ eine Übersicht aller Sendevorgänge bzw. Versuche von ZM anzusehen und das Sendeprotokoll vom Finanzamt einzusehen bzw. auszudrucken. Kontolino speichert im Protokoll auch das so genannte Transferticket, eine einheitliche erstellte Quittungsnummer. Bei Streitfragen um den Erhalt der Meldung durch die Behörde kann mit dieser z.B. nachgewiesen, dass Ihre Meldung vom Bundeszentralamt für Steuern entgegen genommen wurde.

Bitte Beachten Sie: Kontolino! ist keine Steuerberatung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Zahlen, die Sie ans Bundeszentralamt für Steuern übersenden. Die Verantwortung für die Werte, die Sie beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben tragen Sie immer selbst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Werte aufgrund von Buchungs- oder Softwarefehlern falsch sind.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

Abschicken der ZM an das Bundeszentralamt für Steuern

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