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Zusammenfassende Meldung (ZM) zusammenstellen

Die zusammenfassende Meldung müssen alle UnternehmerInnen ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben, die die steuerfreie Lieferungen und/oder sonstige Leistungen im EU-Binnenmarkt erbringen. Nähere Informationen zur Zusammenfassenden Meldung finden Sie auf den Internet-Seiten des BZSt..

Unter dem Menüpunkt „Elster Online“ -> „Zus. Meldg (ZM)“ können Sie jederzeit Ihre ZM erstellen. Dazu wählen Sie den gewünschten Zeitraum aus und klicken auf „Erstellen“. Daraufhin sehen Sie die Meldung, die auf Grund Ihrer Buchungen und den darin ausgewählten Mehrwertsteuercodes zustande kommt. Bitte überprüfen Sie diese immer gründlich auf Plausibilität. Buchungsfehler passieren sehr schnell. Ggfs. ändern Sie fehlerhafte Buchungen und lassen Sie Sich erneut die ZM-Meldung anzeigen.

Wir haben Ihnen auch ein Video dazu erstellt, wie Sie in Kontolino! Ihre Zusammenfassende Meldung (ZM) zusammenstellen lassen und online per ELSTER-Schnittstelle an das BZSt versenden können.

So stellen Sie eine Zusammenfassenden Meldung mit Kontolino! zusammen und versenden sie online per ELSTER-Schnittstelle

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

Zusammenfassende Meldung (ZM) zusammenstellen

UStVA und ZM – im Video erklärt

Als Unternehmer, der nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Umsatzsteuer dem Finanzamt gegenüber erklären und abführen. Im Gegenzug dürfen Sie die Vorsteuer, die Sie…