Wie unterstützt Sie Kontolino! bei der Einhaltung der GoBD?

Wie unterstützt Sie Kontolino! bei der Einhaltung der GoBD?

Kaum ein Stichwort hat in den letzten anderthalb Jahren mehr Wirbel in der Welt der Buchführung und Steuern verursacht, als die Abkürzung GoBD. So werden viele Halb- und Unwahrheiten gestreut und schamlos zur Vermarktung von angeblich zertifzierten Softwarepaketen genutzt, die es laut den GoBD eigentlich gar nicht gibt.

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Dabei sind die GoBD eigentlich nichts neues, sondern nur eine Zusammenführung bisher schon gültiger Regelwerke des BMF, die allerdings auch nicht wirklich hübscher abgekürzt wurden (GoB, GDPdU), und entalten ein paar Anpassungen an den heutigen DV-gestützten Büroalltag.

Das heißt jedoch nicht, daß man die GoBD nicht ernst nehmen sollte. Wer das tut, riskiert lästige und eventuell teure Diskussionen mit einem Betriebsprüfer, der letztlich die mühsam erstellte Buchhaltung als nicht ordnungsgemäss verwirft.

Damit es nicht so weit kommt, muss man sich an einige wenige aber wichtige Regeln halten. Eine gute Buchhaltungssoftware gibt Ihnen dabei alles an die Hand, was Sie benötigen, um die einzelnen Regelungen der GoBD einzuhalten und die Aufzeichnung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen lückenlos, nachvollziehbar und vollständig zu gewährleisten.

Wir haben in unserer Online-Dokumentation eine neue Seite aufgenommen, auf der wir Ihnen aufzeigen, wie unsere Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! Sie dabei unterstützt, die GoBD einzuhalten und Ihrem Betriebsprüfer keine Angriffsfläche für eine Beanstandung Ihrer selbst gemachten Buchhaltung zu bieten. Denn mit unserer Clod-basierten Buchhaltungssoftware haben Sie das optimale Werkzeug an der Hand, um kostengünstig und nach allen Regeln der Buchhalterkunst Ihre Jahresabschlüsse zu erstellen.

Unsere Themenseite zu den GoBD finden Sie hier.