Wann ist Leasing interessant?

Wann ist Leasing interessant?

Es kann sich für einen Unternehmer durchaus lohnen, eine Maschine, ein Firmenfahrzeug oder sonstige Vermögenswerte zu leasen, anstatt sie zu kaufen. Dabei gibt es mehrere Vorteile, die gerne angeführt werden, wenn es um die Frage Leasing oder Kauf geht:

  • Liquidität: Anstatt eine hohe Geldsumme für den Kauf eines Wirtschaftsgutes aufbringen zu müssen, kann man den Leasinggegenstand gegen eine (meist) monatliche Leasingrate nutzen. Zwar gehört der Gegenstand Ihnen nicht, aber Sie haben ihn zur freien Verfügung, ohne den kompletten Kaufpreis aufwenden zu müssen. Bei einem Leasingvertrag mit Kaufoption sind die Leasingraten auch zu einem gewissen Anteil als Anzahlungen auf einen späteren Kaufpreis zum Ende des Leasingvertrages anzusehen. Das heisst, Leasing ermöglicht die sofortige Nutzung eines Wirtschaftsgutes, das man sich erst in ein oder zwei Jahren zu einem etwas reduzierten Kaufpreis kaufen muss. (Wobei das „reduziert“ nicht wirklich stimmt, denn die Leasingraten beinhalten natürlich auch Zinsen und einen Gewinnanteil für den Leasinggeber, unter dem Strich also wird das Leasinggut für den Leasingnehmer teurer als beim Kauf).
  • Aktualität: viele Leasingverträge sind so ausgestaltet, dass dem Leasingnehmer schon nach einem oder zwei Jahren die Möglichkeit eingeräumt, das Leasinggut zurückzugeben oder zu kaufen. Die Rückgabe kann vor allem bei Gegenständen sehr attraktiv sein, die sehr schnell veralten, etwa eine EDV-Anlage oder hoch spezialisierte Maschinen. Zwar lässt sich der Leasinggeber dieses Entgegenkommen ebenfalls vergüten, auch wenn er das Leasinggut vielleicht in einem anderen Markt durchaus nochmals weiter verleasen kann. Dennoch kann die beschleunigte Teilhabe an kurzen Innovationszyklen  ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Für manch einen Unternehmer ist vielleicht auch die Prestigeträchtigkeit eines stets neuen Firmenwagens ebenfalls ein wichtiges Argument.
  • Risikominimierung: In manchen Leasingverträgen sind neben der reinen Zurverfügungstellung einer Maschine auch Dienstleistungen wie die Wartung oder Reparaturen in gewissem Umfang enthalten. Damit ist einiges an Aufwand und Risiko auf den Leasinggeber verlagert, der für die Funktionstüchtigkeit des Leasinggegenstandes verantwortlich ist.
  • Steuerersparnis: unter bestimmten Voraussetzungen wird ein geleastes Wirtschaftsgut nicht als Vermögensgegenstand beim Leasingnehmer geführt („aktiviert“), sondern beim eigentlichen Eigentümer, dem Leasinggeber. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass der Leasingnehmer dieses Gut nicht aktiveren muss, also nicht als Zuwachs im Betriebsvermögen verzeichnen muss. Die Tatsache, dass das Wirtschaftsgut nicht zum Betriebsvermögen gehört, bedeutet letztendlich auch, dass die Nutzungs- bzw. Leasingkosten sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden können, und nicht etwa mit Abschreibungen über eine mehrjährige Nutzungsdauer verteilt. Damit ist der Betriebsgewinn unmittelbar geringer, obwohl die Maschine genutzt werden kann

 

Vor allem bei dem letzten Punkt ist jedoch Vorsicht geboten: Ob ein Leasinggegenstand ins Betriebsvermögen des Leasingnehmers oder des Leasinggebers gehört, hängt von der Ausgestaltung des Leasingvertrages ab. Die wesentlichen Faktoren für diese Einordnung sind:

  • Dauer der Grundmietzeit: Nur, wenn der Leasingvertrag eine Laufzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zu finden in den amtlichen Abschreibungstabellen) liegt, gehört das Leasinggut ins Betriebsvermögen des Leasinggebers und verschafft so dem Leasingnehmer die oben genannten Vorteile
  • Kaufoption am Ende des Leasingvertrages: Räumt Ihnen der Leasingvertrag eine Kaufoption am Ende der Grundmietzeit ein, so dürfen Sie den Gegenstand nur dann als „Fremdeigentum“ behandeln, wenn der vereinbarte Kaufpreis am Ende der Grundmiete über dem (Zeit-)Buchwert des Gegenstands liegt. Sie müssen also vergleichen, ob der vereinbarte Kaufpreis am Ende der Mietzeit höher ist, als der Wert, den die Maschine noch hätte, wenn Sie sie über die Mietdauer abgeschrieben hätten.

 

In den Kontolino!-Arbeitshilfen finden Sie ein „Arbeitsblatt Leasing“ für Ihr Tabellenkalkulationsprogramm, mit dem Sie mit ein paar Eingaben schnell und sicher ermitteln können, ob ein Leasingvertrag so ausgestaltet ist, dass Sie von den o.g. Vorteilen profitieren können. Dazu sind nur ein paar wenige Eingaben nötig, und schon zeigt Ihnen das Blatt an, ob Sie das Wirtschaftsgut aktivieren müssen, oder nicht.

Für den Fall, dass Sie den Leasingvertrag abschliessen und das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen führen und abschreiben müssen, finden Sie auf dem Blatt auch die Konten, auf denen die Aktivierung verbucht wird. Das Blatt können Sie sich ausdrucken und Ihrem Anlageverzeichnis beilegen.

Dieses Arbeitsblatt ist nur eine von vielen Arbeitshilfen, die Sie auf Kontolino.de finden können, und die Ihnen die Buchführung erleichtern. Wenn Sie eine Idee haben, welche weiteren Formulare oder Arbeitsblätter Ihnen bei der Buchführung helfen würden, lassen Sie es uns wissen. Wir sind stets daran interessiert, unseren Nutzern das Leben so einfach wie möglich zu machen.