Blogparade: Dauerfristverlängerung – ist das was für mich?

Wir wollen uns einmal mit der Dauerfristverlängerung beschäftigen und mit der Frage, ob dieser monatliche Aufschub für die Umsatzsteuervoranmeldung wirklich sinnvoll für Selbstständige ist.

Wer sich selbstständig macht, bekommt so einiges an Pflichten auferlegt. Eine davon ist die, regelmäßig beim Finanzamt Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer anzumelden und diese auch pünktlich zu überweisen. Ab einem bestimmten Umsatz pro Jahr muss das sogar monatlich passieren, und zwar jeweils bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats. Klingt nach Hektik? Ja. Es gibt eine Lösung, die dem Unternehmer mehr Zeit einräumt: die Dauerfristverlängerung. Sie räumt dem Unternehmer einen ganzen Monat Aufschub ein. Klingt gut? Warten Sie es ab…

Dass dieses Instrument für viele Selbstständige aber alles andere als eine Erleichterung darstellt, möchte ich Ihnen in diesem Artikel darlegen. Aber beginnen wir bei den Basics…

Was ist die Dauerfristverlängerung genau?

Selbstständige können beim Finanzamt die Verlängerung der Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und damit auch der zugehörigen Vorauszahlung ans Finanzamt beantragen. Dadurch hat man jeweils einen ganzen Monat mehr Zeit für die allseits beliebte UStVA.

Dazu muss spätestens zum 10. Februar eines jeden Jahres ein recht einfaches Formular ausgefüllt und per Elster-Schnittstelle ans Finanzamt versandt werden. Widerspricht das Finanzamt diesem Antrag nicht, dürfen Sie davon ausgehen, dass der Antrag genehmigt wurde. Ihre UStVA für z.B. Februar muss dann erst am 10. April abgegeben werden, anstatt wie üblich am 10. März.

Natürlich hat das ganze seinen Preis, denn zeitgleich mit dem Antrag muss auch eine Sondervorauszahlung ans Finanzamt geleistet werden, die sich wie folgt berechnet: Summe aller Vorauszahlungen des Vorjahres geteilt durch 11. Haben Sie also im Vorjahr insgesamt 22.000 € Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet, ist dann im nächsten Jahr eine Sondervorauszahlung in Höhe von 2.000 € zu leisten.

Dieses Geld ist sozusagen ein kleiner Vorschuss für den Fiskus, der ja auf sein Geld, das er normaler Weise jeden Monat erhalten würde, einen ganzen Monat länger warten muss. Und irgendwie ist es auch ein Schutz für Selbstständige, die in Sachen Liquiditätsplanung nicht so stark sind.

Keine Sorge, die Sondervorauszahlung wird in der letzten UStVA des Jahres (in der Regel also der für den Dezember) mit dem Vorauszahlungssoll dieses Monats verrechnet. War die Sondervorauszahlung höher als man im Dezember überweisen müsste, wird der überschüssige Betrag wieder erstattet. Man kann also sagen: die Dauerfristverlängerung kostet nichts.

Wo ist der Haken?

„Herrlich! Endlich einen Monat Zeit für die UStVA!“ mag so mancher denken beim Gedanken an die Dauerfristverlängerung. Aber die Sache hat auch so ihre Tücken. Es gibt meiner Ansicht nach nicht nur einen Haken, sondern gleich mehrere, die nahe legen, dass sie lange nicht für alle Selbstständigen sinnvoll ist.

Die Sondervorauszahlung bindet Liquidität

Den ersten Haken habe ich ja eben schon beschrieben: Durch die Sondervorauszahlung binden Sie Liquidität. Wenn Sie schon im Januar oder Februar ein Elftel der Vorauszahlungen aus dem Vorjahr bezahlen müssen, ist erst mal eine Stange Geld beim Finanzamt, die ja noch von keinem Kunden herein kam. Wenn Sie jetzt in der glücklichen Lage sind, schon im Januar/Februar zu wissen, dass Ihr Geschäft dieses Jahr in etwa so gut laufen wird, wie das vergangene, oder sogar noch besser, mag das kein Problem für Sie sein. Für alle anderen Selbstständigen bedeutet das Parken der Sondervorauszahlung beim Finanzamt erst einmal, dass finanzieller Spielraum fehlen kann. Da hilft es wenig, dass die Sondervorauszahlung am Jahresende mit der tatsächlichen Umsatzsteuerschuld verrechnet wird. Das Geld ist erst mal nicht verfügbar.

Ein krasses Beispiel dafür, dass das aber auch einen gewissen Glücksspielcharakter haben kann, ist das Jahr 2020, in dem im Januar/Februar sicher noch kaum jemand absehen konnte, welche wirtschaftlichen Folgen die Corona-Pandemie im Laufe des Jahres auf tausende Selbstständige haben würde. Es braucht aber nicht unbedingt gleich eine globale Katastrophe diesen Ausmaßes, um den Ausblick auf ein Geschäftsjahr zu verhageln. Für einzelne Selbstständige kann auch ein Sturz vom Mountain Bike ausreichen, um ein normales Jahr in ein ganz besonderes zu wandeln.

Ein Monat später ist noch immer jeden Monat

So verlockend es klingen mag, einen Monat mehr Zeit zu haben für die geliebte Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung, so irreführend ist dieser Gedanke auch. Natürlich geben Sie auch mit Dauerfristverlängerung monatlich eine UStVA ab. Nur eben eine für den vorletzten Monat.

Speziell für krankhafte ProkrastinierInnen ist das die schlimmste aller Ausgangssituationen: Sie dürfen sich für eine UStVA einen ganzen Monat länger Zeit nehmen. Aber eben jeden Monat wieder. Nur, dass alle Buchungen schon einen Monat älter sind. Was war das noch gleich für eine Rechnung von meinem Lieblings-Online-Versender am 12. April? Wo habe ich jetzt das Dokument? Der Kassenzettel für den Bürokaffee lag doch da wochenlang neben dem Mauspad – wo ist die denn jetzt?

Solche Fragen sind schon nach 3 Wochen manchmal nicht ohne. Aber nochmals einen Monat später machen sie das Leben noch deutlich schwerer.

Um es nochmals ganz klar zu formulieren: Mit der Dauerfristverlängerung gewinnen Sie keine Zeit. Sie geben weiterhin jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung ab.

Die Dauerfristverlängerung ist nicht immer sinnvoll – sie macht aber einiges komplizierter

Zu all dem, was ich hier schon aufgezählt habe, habe ich jetzt noch einen Absacker für Sie: die Dauerfristverlängerung macht vor allem für EÜR-Rechner alles ein bisschen komlizierter. Nicht nur, dass Sie in der UStVA für Dezember daran denken müssen, die Sondervorauszahlung aus dem Februar in die letzte UStVA einzutragen, auch die Erstellung der EÜR wird ein bisschen verwirrender. Wenn Sie schon einmal von der 10-Tages-Regel gehört haben, bei der es darum geht, dass Zahlungen, die noch bis 10. Januar ein- oder ausgehen, unter gewissen Voraussetzungen noch zum alten Jahr gehören. Für die UStVA treffen genau diese Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu. Nur eben nicht für die vom Dezember, sondern für die vom November. Das heftige dabei: wenn Sie eine Erstattung für die November-UStVA erhalten, und diese im Januar eingeht, aber noch zum alten Jahr zählt, müssen Sie auch im Folgejahr daran denken, dass sie eben nicht ins neue Jahr zählen, sondern schon aufs alte Jahr geschlagen wurden…. Sie verstehen nur Bahnhof? Glaube ich gerne. Ein bisschen Hilfe gibt es sicher in unserem Artikel zu den Buchungen zum Jahresende für EÜR-Rechner.

Für wen ist denn die Dauerfristverlängerung sinnvoll?

Ich will nicht alles kaputt reden: die Dauerfristverlängerung macht durchaus Sinn. Vor allem für Selbstständige, die mit einem Steuerberatungs- oder Buchhaltungsbüro zusammen arbeiten. Für diese ist es nämlich eine ziemliche Herkulesaufgabe, innerhalb der ersten 10 Tage eines Monats alle Belege und Informationen von dutzenden oder gar hunderten Mandanten zusammen zu tragen und dann auch noch die Buchhaltung und die UStVA fertig zu machen. Das ist schlichtweg nicht machbar.

Auch, wenn Sie aus Liquiditätsgesichtspunkten dafür sorgen wollen, dass Sie schon gleich zu Beginn des Jahres schon möglichst viel USt-Vorauszahlung „auf die Seite geschafft“ bekommen, Sie also genau wissen, dass Ihr eben angefangenes Jahr besonders gut laufen wird, kann die Sodervorauszahlung Vorteile bringen.

Wer tatsächlich in einem Business unterwegs ist, wo Belege mit großer Verzögerung ins Haus trudeln und man regelmäßig nicht in der Lage ist, die Buchhaltung für den abgelaufenen Monat und damit auch die Umsatzsteuervoranmeldung fertigzustellen, kann sich sicher etwas Stress aus dem Alltag nehmen, wenn er auf diesen allmonatlichen Aufschub setzt.

Meiner Meinung nach kann man sich die Dauerfristverlängerung aber in den meisten Fällen getrost sparen und sollte sich lieber dazu disziplinieren, die Buchhaltung spätestens einmal im Monat, zum Beispiel am ersten Wochenende jedes Monats zu erledigen.

Übrigens stehe ich mit meiner Meinung nicht ganz alleine da: Ralf von Ciaochef.de rät Freelancern (an die richtest sich sein Blog primär) ebenfalls dazu, sich beim Thema Dauerfristverlängerung auf jeden Fall sehr genau zu überlegen, ob das für sie passt, oder nicht.

Blogparade: warum nutzen Sie die Dauerfristverlängerung oder warum nicht?

Mich würde interessieren, wie andere Selbstständige das Thema sehen. Welchen Nutzen haben Sie aus der Nutzung der Dauerfristverlängerung? Welche Vorteile haben Sie dadurch?

Wie können Sie an der Blogparade teilnehmen?

Schreiben Sie einen Blogartikel oder nehmen Sie eine Podcastepisode dazu auf, ob und warum Sie die Daurefristverlängerung nutzen, oder eben nicht. Wichtig: Schreiben Sie gleich zu Beginn Ihres Artikels, dass er ein Beitrag zur Blogparade „Dauerfristverlängerung“ von Kontolino! ist. Bitte setzen Sie auch einen Link auf diesen Artikel hier, um den Leser auf eine Entdeckungsreise einzuladen, sich in das Thema einzulesen.

Um sich in der Blogparade einzuklinken, schreiben Sie einen Kommentar unter diesen Beitrag hier oder setzen uns ein Pingback, das wir hier veröffentlichen können. So haben unsere Leser die Chance, Ihren Artikel zu finden und ebenfalls zu kommentieren und vielleicht auch zu verlinken.

Wir freuen uns natürlich auch sehr, wenn Sie Erfahrungen mit unserem Blog oder auch mit der Buchhaltungssoftware Kontolino! erzählen, aber das ist natürlich keine Pflicht. Es soll ja vor allem um das Thema Umsatzsteuer und Dauerfristverlängerung gehen.

Die Blogparade läuft bis zum 28. November 2021. Ich werde am Ende einen zusammenfassenden Artikel mit einem Überblick über die geteilten Meinungen und Beispiele veröffentlichen. Natürlich hoffe ich, dass möglichst viele Leute mit machen und kommentieren und erzählen, damit wir alle etwas lernen können.

Wie Sie Ihren Beitrag aufwerten können

Vielleicht haben Sie schon ein paar Beiträge aus dieser Blogparade gelesen, die Ihnen interessante Aspekte zum Thema geliefert haben. Setzen Sie gerne auch den einen oder anderen Link auf diese Artikel, denn die Idee des Bloggens ist ja, dass der Leser auf Entdeckungsreise zu einem Thema gehen kann. Und ganz nebenbei erhalten Sie vielleicht auch Backlinks…

Warum sollten Sie teilnehmen?

Die Frage, ob man die Dauerfristverlängerung nutzen sollte, oder nicht, kann man sehr unterschiedlich sehen. Ich persönlich sehe sehr wenige Vorteile für mich darin. Dazu gibt es sicher ganz andere Ansichten und auch ganz handfeste Beispiele dafür, dass sie wertvoll ist und große Vorteile bringt.

Es wäre sicher interessant, verschiedene Meinungen zu lesen und dazu zu lernen. Vielleicht haben Sie ja ein überzeugendes Beispiel, aus dem Selbstständige etwas lernen können.

Wenig Beute im Bürokratieentlastungsgesetz III für Selbstständige

Am 18. September 2019 hat das Bundeskabinett dem BEG III ( (drittes Bürokratieentlastungsgesetz) zugestimmt. Es wartet jetzt noch auf die Unterschrift des Bundespräsidenten und dürfte pünktlich zum 1.1.2020 in Kraft treten. Vorerst können wir daher nur auf den Referentenentwurf des BMWI (Entwurf wurde vom BMI gelöscht) verlinken. Inhaltlich wird sich hier wohl nicht mehr viel tun.

Der Titel macht große Hoffnung. Viele Selbstständige, das zeigen Umfragen verschiedenster Interessensvertretungen immer wieder auf, beklagen sich über zu viel Bürokratie in Deutschland. Ein Gesetz, das hier Abhilfe schaffen soll, und verschiedene Ungetüme zurecht stutzen soll, verspricht da Linderung.

Leider haben die Jäger und Sammler des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahr 2019 recht wenig Beute an unnötiger Bürokratie  gemacht. Im Gesetzgebungsverfahren sind nach langem Streifen durch den Paragrafenwald für Selbstständige sage und schreibe 2 Bröckchen zusammen gekommen:

  • Existenzgründer müssen im ersten Jahr nicht automatisch monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
    Diese Regelung soll ab 2021 befristet bis 2026 gelten. Das ist natürlich lächerlich: erstens werden Existenzgründer in 2020 noch automatisch zur monatlichen Abgabe einer UStVA verpflichtet sein, und zum zweiten ist die Entlastung, die hier herausspringt, gerade 3 Mausklicks im Monat wert, wenn man eine vernünftige Buchhaltungssoftware nutzt. Ich fürchte, der Lärm, den die Sektkorken der angehen Gründer an Silvester 2020/2021 machen werden, reichen nicht ganz aus, um bei der Pyrotechnik viele Schadstoffemissionen einzusparen…
  • Die Kleinunternehmergrenze nach  § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird ab dem 1.1.2021 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro jährlich angehoben.
    Die Kleinunternehmerregelung besagt im Wesentlichen, dass man als Kleinunternehmer den Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, und demnach auch keine Vorsteuer für eigene Einkäufe abziehen darf. Damit ist man auch von der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuererklärung befreit. Was zunächst mal gut klingt, muss sehr vorsichtig gekostet werden: Für Unternehmer, die mit Waren handeln oder viele Rohstoffe bzw. Materialien einkaufen, kann diese Regelung ebenso nachteilig sein, wie für Unternehmer, deren Angebot sich in erster Linie an Firmenkunden richtet. Auf diese Themen gehen wir ausführlicher in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerregelung ein.
    Immerhin: die Regelung gilt ab 1.1.2020, bezieht sich aber auf das laufende sowie das vorangegangene Geschäftsjahr. Es wird also auch möglich sein, schon für 2020 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, wenn man 2019 einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro macht. Wer also tatsächlich die Kleinunternehmerregelung nutzen möchte, hat jetzt bereits 4500 € mehr Luft nach oben beim Umsatz. Für Unternehmer, die 2019 bereits UStVA abgegeben haben, wird der bürokratische Aufwand für die Rückabwicklung jedoch vermutlich nicht wirklich nach Entlastung schmecken…

Alles in allem bleibt – aus der Perspektive der Selbstständigen – bei diesem Bürokratieentlastungsgesetz Luft nach Oben für die vierte Episode. Vielleicht hat man sich diesmal einfach ein paar Trophäen für den nächsten Wahlkampf aufsparen wollen. Gründergeist und neuer Startup-Wind sind hier allerdings eher nicht zu spüren.

Einfache oder doppelte Buchführung – eine Gegenüberstellung

Was ist eigentlich eine Buchhaltung?

Eine Buchhaltung oder auch Buchführung genannt ist in Ihrer einfachsten Form ganz simpel ausgedrückt eine Liste, in der alle Geldeingänge und -ausgänge einer Firma gelistetwerden. Sobald Sie eine Firma anmelden, sind Sie als Unternehmer verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Wie detailliert Sie dies dann tun müssen hängt zum Einen von Ihnen selber ab, aber zum anderen natürlich auch vom Gesetzgeber. Dieser gibt, je nachdem wieviel Umsatz und Gewinn Sie erzielen oder welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, verschiedene Buchhaltungspflichten vor. So kann die Buchhaltung dann weiter anwachsen und neben der Einnahmen-, Ausgabenliste auch Vermögenslisten (Anlagenspiegel), Schuldenlisten und weiteres enthalten. Dies kann dann in einer Bilanz zusammengefasst werden.

Warum müssen Sie eine Buchhaltung führen?

Zum Einen ist es Ihr ureigenes Interesse ein Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben zu haben. Nur so wissen Sie, ob Sie mit Ihrer Firma Gewinne erzielen und genug für Ihren Lebensunterhalt verdienen, Anschaffungen tätigen können oder neue Mitarbeiter einstellen können.

Zum Anderen ist es Ihre Pflicht, denn der Gesetzgeber verpflichtet Sie in seiner Steuer- und Handelsgesetzgebung dazu.

Was ist eine einfache Buchhaltung?

Unter einer einfachen Buchhaltung versteht man die Listung aller Einnahmen und Ausgaben sortiert nach dem Datum. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben in verschiedene Arten unterteilt. Z. B. haben Sie Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, umsatzsteuerfreie Einnahmen, die Umsatzsteuer selbst nehmen Sie zunächst ein und führen diese somit auch getrennt, dann folgen z. B. Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen und weitere Rubriken. Sind Sie zu einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung dem Finanzamt verpflichtet, werden diese verschiedene Einnahmen- und Kostenarten genau aufgeführt und Sie müssen Sich mit Ihrer Buchhaltung daran halten. Nachstehend sehen Sie die EÜR-Einnahmen-Arten für 2016. Genauso müssen Sie Sich an alle anderen rechtlichen Vorschriften halten: wie z. B. Umsatzsteuerrichtlinien, Abschreibungsrichtlinien, Reisekostenregelungen, Regeln zur Bewirtung, Firmen-Pkw-Regelungen, nicht zuletzt gelten Für Sie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD), z.B, die Einhaltung der Archivierungszeiten der Belege, Umgang mit elektronischen Belegen).

Was ist eine doppelte Buchführung?

Bei einer doppelten Buchhaltung wird jede Einnahme oder Ausgabe zweimal erfasst (deshalb „doppelt“). Dabei wird zum Einen Mal erfasst, auf welchem Konto die Bewegung stattfand (z. B. auf Ihrem Bankkonto oder in der Kasse) und zum Anderen Mal wird erfasst, um welche Art der Einnahme oder Ausgabe es sich handelt (z. B. Reisekosten, Wareneinkaufskosten, Portokosten, Telefonkosten, Abschreibungen). Dies hat den Vorteil, dass man mit dieser Art der Buchung seine Buchhaltung selber kontrollieren kann. Denn der echte Kassenbestand muss natürlich mit dem in der Buchhaltung verbuchten übereinstimmen. Das Gleiche gilt natürlich auch mit dem Bankbestand: Dieser muss mit dem Saldo Ihres Geschäftskontos bei der Bank immer nach dem Buchen übereinstimmen.

Außerdem haben Sie mit der doppelten Buchführung schon alle Einnahmen und Ausgaben Ihrer Firma richtig für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Bilanz richtig kategorisiert (z. B. alle Ausgaben für das Telefonieren sind zusammenaddiert usw.) und zugeordnet.

Wer ist zu welcher Buchhaltungsform verpflichtet?

Wie schon erwähnt, sind Sie nicht frei von der Wahl, welche Buchhaltungsform Sie wählen wollen: die Einfache oder Doppelte Buchhaltung. Hier macht der Gesetzgeber klare Vorgaben: Sobald Sie eine E-Bilanz (elektronische Bilanz) abgeben müssen, sind Sie zu einer doppelten Buchhaltung verpflichtet. Ansonsten reicht Ihnen rein Formal eine einfache Buchhaltung aus. D.h., wenn Ihre Firma entweder

  • im Handelsregister eingetragen ist oder
  • einen Umsatz größer von 600.000 € / Jahr oder
  • der Gewinn größer als 60.000 € /Jahr ist,

müssen Sie eine doppelte Buchführung machen und eine E-Bilanz abgeben.

Vor-/ Nachteile von den verschiedenen Buchhaltungsformen?

Die einfache Buchhaltung ist definitiv simpler zu erlernen und leichter im Umgang. Oft reicht am Anfang wirklich eine Excel-Liste aus. Aber Sie verlieren hier sehr leicht den Überblick, wenn Ihr Unternehmen wächst. Zudem ist die Kontrolle der Buchhaltung schwieriger: Sie haben keinen Banksaldo, den Sie einfach abgleichen können – so können einem schneller Fehler passieren. Gewöhnen Sie Sich gleich die „doppelte Buchführung“ an, müssen Sie Sich am Anfang garantiert mehr mit der Theorie beschäftigen und evtl. Literatur wälzen. (Tipp: Wir haben gut besuchte Seiten bei uns auf der Homepage, die sich mit den Grundlagen der doppelten Buchführung beschäftigen) Dafür haben Sie dann aber gleich die volle Aussage über Ihren finanziellen Status Ihrer Firma. Außerdem müssen Sie nicht, wenn Ihr Unternehmen wächst und Sie vom Gesetzgeber verpflichtet werden eine „doppelte Buchführung“ zu machen, Ihre gesamte Buchhaltung wieder neu strukturieren und umstellen.

Eine Buchhaltungssoftware kann Ihnen, die Anfänge für eine „doppelte Buchführung“ deutlich erleichtern.

Wo unterstützt Sie die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! bei der doppelten Buchführung?

Zunächst einmal, genügt Kontolino! allen rechtlichen Ansprüchen. Sie müssen Sich keine Gedanken darum machen, ob Sie Buchungen einfach löschen dürfen oder gegenbuchen müssen. Kontolino! erlaubt Ihnen das Löschen der Buchungssätze und protokolliert diese mit und ist damit gesetzeskonform und GobD-konform.

Sie können elektronische Belege direkt in Kontolino! ablegen. So müssen Sie keine separaten Laufwerke zur Archivierung Ihrer E-Belege anlegen, keine Datensicherung selber organisieren. Das nimmt Ihnen Kontolino! alles ab.

Kontolino! hat die gängigen Kontenrahmen hinterlegt. Diese können Sie benutzen und wenn Sie wollen weiter anpassen.

Die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! hat sehr viele gängigen Buchungen bereits für Sie vorerfasst. Diese sind in einem Buchungsassistenten hinterlegt, der sortiert ist. Selbst können Sie zusätzlich mit Schlagwörtern suchen.

Eine gute Software lernt mit: so merkt sich Kontolino! bereits von Ihnen getätigte Buchungen und schlägt Ihnen diese von alleine vor, wenn Sie einen ähnlichen Buchungstext eingeben.

Natürlich können Sie in Kontolino! direkt Ihre Meldungen über Elster an das Finanzamt abgeben. Darunter fallen:

Das sind die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht, aber natürlich unterstützt Sie eine gute Online-Buchhaltungssoftware in noch viel mehr. Hier können Sie Sich einen guten Überblick über weitere Features von Kontolino! machen.

Zusammenfassung

Am Anfang mag die doppelte Buchführung umständlich und schwierig erscheinen. Mit ein wenig Fachliteratur, Einarbeitung und der richtigen Buchführungssoftware wird diese aber schnell gelingen. Und vergessen Sie nicht: die gesetzlichen Bestimmungen (wie Umsatzsteuerrichtlinen, GobDs, Fahrtkostenregelungen, Bewirtungskostenregelungen, Abschreibungsrichtlinien) gelten immer – egal ob Sie die einfache oder doppelte Buchhaltung anwenden.

Die Sache mit dem Feedback für Gründer

Jeder, der mit dem Gedanken spielt, sich selbstständig zu machen, ist darauf angewiesen: Feedback. Schliesslich muss die eigene Geschäftsidee ankommen bei potentiellen Kunden, das Produkt muss Nutzen bringen und gekauft werden und der neue Service muss nützlich und vernünftig bepreist sein, um auch wirklich in Anspruch genommen zu werden. Und da hilft es nur bedingt, selbst zu 100% davon überzeugt zu sein, daß das Angebot perfekt ist. Es schadet nicht, mit Selbstbewusstsein und Vertrauen an das Abenteuer heranzugehen, aber entscheidend für den Erfolg ist das, was Kunden und potentielle Käufer vom Produkt halten.

Wie Maybritt Reumann in ihrer Kolumne (Beitrag inzwischen entfernt) auf dem StartupBrett schreibt, sind die ersten Ansprechpartner für Feedback sicher Freunde und Familie. Aber leider muss man sich bei Feedback auch immer fragen, ob es ehrlich oder freundlich ist. Schließlich will man den hoch motivierten Gründer nicht ausbremsen, ihn nicht vor den Kopf stoßen. Freunde und Familie können sehr wertvolle Impulsgeber sein, müssen aber ganz und gar nicht.

Aus meiner Erfahrung in der Gründung von Kontolino heraus kann ich Maybritt Reumanns Beobachtungen und Tipps nur bestätigen: Nicht alles Feedback, das kommt, ist wirklich wertvoll oder hilfreich. Eine gute Portion davon muss man ausfiltern und schlichtweg ignorieren. Die Kunst ist es, das wertvolle Feedback vom Höflichkeits-Gebrabbel zu trennen.

Gerade ganz am Anfang, wenn man selbst noch unsicher ist, ist es sehr gefährlich, auf all die – vermutlich wirklich gut gemeinten – Tipps und Ratschläge zu hören, die aus allen Ecken und Richtungen auf einen Einprasseln. Ich selbst erinnere mich an eine Vielzahl von Ideen, ganz breit mit Youtube-Videos, Instagram-Fotos und Pressemeldungen loszulegen. Erklärvideos sind ein Muß, Screencasts erklären Dein Produkt ganz wunderbar und überhaupt ist Video das Werbemedium der Zukunft. Vorträge musst Du halten, Deine Software muss unbedingt eine Paypal-Schnittstelle haben, und Material Design ist das einzige, was wirklich hip aussieht. Die Software als open source freizugeben wäre perfekt, denn dann fixen andere Leute ganz umsonst Deine Bugs. Das sind nur einige der Tipps, die ich so bekommen habe.

Zu all dem kommen noch die vielen Artikel in den einschlägigen Medien, in denen das Erfolgsrezept Deiner Mitbewerber beschrieben wird, und jeder weiß, wie wirksam und gleichzeitig billig Adwords sind.

Aufgepasst: alles wahr und richtig. Da sind kaum wirklich schlechte Ideen dabei, und natürlich ist es wichtig, sich diese Ideen alle anzuhören und darüber nachzudenken. Es lohnt sich, auch die vielleicht (oder gerade die) verrückteren Ideen aufzunehmen, aufzuschreiben und abzuwägen, ob da nicht etwas fürs eigene Vorgehen drin steckt.

Aber, und das ist nun wirklich die wichtige Essenz aus diesem Artikel: nicht alles funktioniert für jeden und nicht alles kann man auch wirklich umsetzen. Oft fehlt etwa die Zeit, Screencasts aufzuzeichnen, diese oder jene Schnittstelle zu programmieren oder von einem Networking-Event zum nächsten zu tingeln. Auch das Budget für die über-coole Webseite oder ein knackiges Erklärvideo, das sich wirklich von den anderen da draussen abhebt, ist nicht einfach so vorhanden.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Wir haben uns von Adwords schon vor einiger Zeit verabschiedet, weil ein einziger Klick zum Stichwort „Buchhaltung“ schnell mal 3 und auch deutlich mehr Euros kosten kann. Und ein Klick ist erstmal nur ein Besucher, noch lange kein Kunde. Für uns haben Adwords – zum damaligen Zeitpunkt – schlichtweg nicht funktioniert, aber schnell einige hundert Euro im Monat verschlungen. Dabei zeigte sich, dass unsere Kunden unsere besten Markenbotschafter sind. Wer mit Kontolino! zufrieden war, zeigte es Freunden und Kollegen, die ebenfalls auf der Suche nach der passenden Softwarelösung sind. Vielleicht würden sie heute, wo wir schon etwas bekannter sind, besser funktionieren. Vielleicht haben wir auch einfach nur alles falsch gemacht bei der Auswahl passender Keywords und Zielgruppen usw. Vielleicht war unser Produkt zu diesem Zeitpunkt einfach auch tatsächlich noch nicht reif genug. Ich werde das vielleicht niemals wissen und versuche, mir da auch gar nicht zu viele Gedanken zu machen.

So manche Idee ist aber tatsächlich schlecht. Nicht unbedingt per se, aber eben im eigenen Kontext. Nicht jeder, der meint, Dein Produkt müsse so oder so aussehen, hier oder da besonders beworben oder hier platziert werden, weiß wirklich, wovon er redet. All diesen gut gemeinten Ratschlägen hinterher zu laufen und seine Zeit und Energie auf viel zu vielen Baustellen zu vergeuden, kostet sehr viel Kraft und Zeit. Jede falsch investierte Minute oder jeder ins falsche Medium gesteckte Euro fehlt in der Verbesserung des Produkts, im Kundenservice oder auch einfach nur für die kleine Auszeit im Café um die Ecke oder für einen Spaziergang, der Energie und Ideen zurück bringt.

Feedback ist der Stein, um die eigene Idee weiter zu schärfen. Und dazu gehört eben auch negatives Feedback. Mit negativem Feedback umzugehen, kann der schwierigste Teil der ganzen Sache sein. Es wird nicht immer nett und freundlich formuliert, und manchmal fühlt man sich auch völlig zu unrecht heruntergemacht. Dabei hat dieser Mensch nur einfach diesen Button übersehen, die Doku nicht gelesen, völlig falsche Erwartungen gehabt oder ist einfach ein blöder Miesepeter, denn auch die gibt es natürlich.
Und doch muss gerade negatives Feedback analysiert werden: wichtig ist die Frage, warum der falsche Button gedrückt wurde, eine bestimmte Erwartungshaltung bestand. In fast jedem Kommentar der Art: „Das hat nicht funktioniert“ steckt ein Hinweis auf eine mögliche Verbesserung. Wichtig dabei ist, möglichst diesen Kern zu finden, nachzuhaken, was genau passiert ist, warum das so und nicht anders versucht wurde, welches Ziel erreicht werden sollte, und wo der Knackpunkt tatsächlich liegt. Es ist erstaunlich, dass gerade solche Kunden nachher besonders überzeugt sind, wenn sie erkennen, dass ihre Erwartung falsch war oder man sich des Problems schnell und unkompliziert angenommen hat.

Feedback muss eingesammelt, sortiert, wohl bedacht und aussortiert werden. Manche Ideen sind gut, aber passen nicht zu Dir, weil Du es gerade nicht leisten kannst, oder weil eine bestimmte Aktion einen völlig falschen Eindruck von Dir und Deinem Produkt vermitteln würde. Andere sind tatsächlich schlecht. Und wieder andere sind eben nicht ernst gemeinte Höflichkeitsbezeugungen, eben diese „Sieht Chic aus!“-Sprüche, mit denen man um eine ehrliche Antwort herum kommt. Meiner Erfahrung nach ist das Feedback gerade aus dem Freundes- und Familienkreis häufig weder ehrlich noch wertvoll, egal, wie gut es gemeint ist. Dessen sollte man sich stets bewusst sein, wenn man in einer frühen Phase steckt.

Unternehmer und der 4-Stunden-Vollzeit-Job

Auf Ihrem Blog beschreibt Kathrin Franck (leider ist ihr Blog nicht mehr online) einen der schönsten Aspekte des Lebens als Selbständiger, der seine Arbeitszeit und den Arbeitsort relativ frei bestimmen kann, und sei es nur zeitweise. Einer der Schlüsselsätze ihres Blogbeitrags ist für mich:

Noch gravierender ist für mich, dass die früher so eisern erkämpfte und aufrecht erhaltene Trennung zwischen „Job“ und „privat“ im Grunde überflüssig geworden ist.

So schockierend es klingen mag, aber es stimmt: wer sich aus einer Passion heraus selbständig gemacht hat, und wenn der Beruf im Grunde ein Hobby geworden ist, sind die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben fliessend, oft sogar verschwunden. Das eigene Geschäft sitzt immer im Kopf, man grübelt, tüftelt, plant beim Wäsche aufhängen, Geschirr abtrocknen und auf der sonntäglichen Radtour. Bevor sich nun jemand empört: meines Erachtens ist das als Arbeitnehmer häufig nicht großartig anders. Den Job hat man irgendwie auch als Angestellter immer im Handgepäck, sei es der Frust mit den Kollegen, die Aufregung vor der nächsten Präsentation oder die Strategie fürs nächste Personalgespräch. Der einzige Unterschied ist im Grunde, für wen oder was man das tut, was man tut, und wie frei man in der Wahl von Alternativen ist. Und wenn alles gut läuft, vielleicht sogar das, was am Monatsende auf dem Bankkonto ankommt. Aber das ist eine ganz andere Geschichte…

Nun klingt der 4-Stunden-Vollzeitjob erstmal paradiesisch. Nur noch halb so viel arbeiten, schon am Strand sitzen, wenn andere aus der Kantine in den täglichen Wahnsinn zurück schleichen. Das Leben endlich mal in vollen Zügen geniessen (mehr …)