BMF-Schreiben zur GoBD

Mit dem BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 hat das Bundesfinanzministerium die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung überarbeitet. Insbesondere aus der Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) gab es Änderungen. In diesem Artikel wollen wir die Änderungen kurz vorstellen.

Wird ein Rechnungsprogramm verwendet, reicht es aus, wenn die Rechnungsdaten maschinelle auswertbar unveränderbar gespeichert werden. Eine bildhafte Kopie der Rechnung, muss nicht gespeichert werden. Es reicht aus, wenn aus den gespeicherten Daten jederzeit eine inhaltlich identische Rechnung erzeugt werden kann.

Erhält man E-Rechnungen, reicht es aus, wenn nur der maschinenlesbare Teil unveränderbar abgespeichert wird. Sollte allerdings die pdf-Datei weitere steuerlich relevante Informationen (z. B. Buchungsvermerke) enthalten, die nicht im maschinenlesbaren Teil enthalten ist, dann muss die pdf-Datei zusätzlich gespeichert und aufbewahrt werden.

Alle elektronischen Belege müssen so elektronisch archiviert werden, wie Sie empfangen wurden. Sprich eine pdf-Datei muss als solche abgespeichert und archiviert werden. Eine E-Rechnung im xml-Format als xml-Datei usw.

Daten einer elektronischen Zahlung müssen nicht aufbewahrt werden, es sei denn, dieser wird als einziger zur Verfügung stehender Buchungsbeleg verwendet.

Und dann wurde noch der mittelbare Datenzugriff (Z2) neu beschrieben. Darin kann die Finanzbehörde z. B. bei einer Betriebsprüfung Auswertungen vom Steuerpflichtigen verlangen, die maschinell auswertbar sind.

Umsetzung in Kontolino!

In Kontolino! können Sie E-Rechnungen erstellen und haben selbst die Wahl, in welchem Format Sie dies tun wollen. In dem Format, in dem Sie Ihre E-Rechnung erstellen, werden die Daten von Kontolino! unveränderlich abgespeichert.

Erhalten Sie selbst E-Rechnungen, können Sie diese entweder

  • in die Inbox von Kontolino! legen. Verbuchen Sie die Rechnung von hier aus, geben Sie an, ob es Sich um eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung handelt. Daraufhin werden alle Informationen der E-Rechnung ausgelesen und die notwendigen Informationen zum Verbuchen bereit gestellt.
  • unter dem Menüpunkt „Faktura –> Neue Eingangsrechnung“ als Rechnung erfassen und verbuchen.
  • als schlichten Beleg buchen.

Egal für welche Methode Sie Sich entscheiden: sobald Sie die E-Rechnung verbucht haben, wird diese als Buchungsbeleg unveränderbar in dem empfangenen Format von Kontolino! gespeichert.

Die Umformulierung zum mittelbaren Datenzugriff (Z2), haben wir zum Anlass genommen, darüber hinaus die umfangreichere Datenträgerüberlassung (Z3) umzusetzen. Das heißt Sie können unter dem Menüpunkt „Import/Export –> Datenüberlassung“ neu ein zip-file pro Buchungsjahr für das Finanzamt (z. B. im Rahmen einer Außenprüfung) in dem vorgegebenen Format erzeugen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Handbuch auf der Seite „Datenüberlassung„.

Zusammenfassung

Die meisten Änderungen an der GoBD sind Anpassungen an die elektronischen Belegformate, die die Daten zusätzlich maschinenlesbar zur Verfügung stellen und tragen dieser Änderung Rechnung. Hinzu kommt die neu und ein wenig verschärfte Forderung nach Datenzugriff durch die Finanzbehörden. Mit Kontolino! sind Sie für beide Änderungen bestens gerüstet.

BMF-Schreiben zur Betriebsprüfung

Als Unternehmer ist man froh, wenn man nie eine Betriebsprüfung vom Finanzamt angekündigt bekommt. Aber heraussuchen, kann man es sich leider nicht – und auch nicht wirklich viel dagegen tun.

Und immer ist man sich nicht so sicher, was auf einen zukommt und welche Rechte und Pflichten man hat. Nun hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 17. Februar 2025 ein neues BMF-Schreiben zu diesem Thema verfasst. So werden die Rechte und Pflichten zu

  • Beginn der Außenprüfung,
  • während der Außenprüfung
  • und zum Abschluss der Außenprüfung dargelegt.

Beginn der Außenprüfung

Hier wird klargestellt, dass Sie bei wichtigen Gründen eine Verschiebung der Prüfung beantragen können. Weiter zeigt Ihr Prüfer seinen Dienstausweis, so dass Sie sicher sein können, dass die bei Ihnen erscheinende Person wirklich vom Finanzamt kommt.

Ablauf der Außenprüfung

Es wird dabei gebeten, dass sie zügig Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Dazu kann die Benennung einer sachkundigen Person gehören. Weiter wird darum gebeten, dem Prüfer einen geeigneten Arbeitsplatz sowie erforderliche Hilfsmittel (z. B. einen PC mit dem entsprechenden Zugang zu Ihrer Buchhaltungssoftware) zur Verfügung zu stellen.

Nun geht es um die Inhalte: alle Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapier und weitere Unterlagen sollten dem Prüfer von Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Stehen diese elektronisch zur Verfügung, dann sollten Sie Ihrem Prüfer dazu beim Datenzugriff unterstützen, sprich auch in Ihr Buchhaltungssystem einführen. So ist evtl. eine kurze Einführungsschulung sinnvoll.

Und auch weitere Fragen zu den Geschäftsfallen sollten von Ihnen beantwortet werden.

Bittet Ihr Prüfer, die Daten maschinell auswertbar zur Verfügung zu stellen, so müssen Sie auch dieser Bitte nachgehen und Ihre Daten z. B. auf einen USB-Stick dem Prüfer zur Verfügung stellen. Dabei wird hingewiesen, dass Sie bei jeglicher Kommunikation mit dem Finanzamt auf den Schutz Ihrer Daten achten sollten. So wird konkret vorgeschlagen, dass Sie Ihre Daten passwortgeschützt übergeben und ggfs. geschützte Archiv-Dateiformate (wie zip, rar oder 7Zip) verwenden.

Macht der Prüfer während der Betriebsprüfung Feststellungen, die von Bedeutung sind, werden Sie davon unterrichtet.

Ergebnis der Außenprüfung

Ändert sich Ihre Besteuerungsgrundlage auf Grund der Prüfung, haben Sie das Recht auf eine Schlussbesprechung. Dort dürfen Sie die einzelnen Prüfungsfeststellungen aus Ihrer Sicht nochmals darstellen und klären. Weiter erhalten Sie einen Prüfungsbericht.

Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit, wird zu dem Sachverhalt erst weiter ermittelt, wenn offiziell ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie nicht mehr mitwirken, um den Sachverhalt aufzuklären. Allerdings kann das zu nachteiligen Folgerungen für Sie führen.

Mehr Informationen zur Betriebsprüfung

Checkliste: Betriebsprüfung

Damit Sie möglichst ruhig und mit gutem Gefühl in die Betriebsprüfung gehen können, haben wir für Sie bereits vor einiger Zeit etliche Informationen für Sie in 3 Blogartikeln zusammengetragen und sogar eine Checkliste für Sie erstellt. So können Sie die Checkliste einfach und entspannt abarbeiten und sind so optimal vorbereitet.

Die Betriebsprüfung: eine kurze Einführung

Die Betriebsprüfung: So bereiten Sie sich optimal darauf vor!

Der Tag der Betriebsprüfung

Weitere interessante Inhalte zum Datenformat und standardmäßigen Prüfungslogiken das Finanzamts haben wir in dem Blog-Artikel „Neuigkeiten zur Betriebsprüfung“ behandelt. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Kontolino! durch die Auswertungsmöglichkeiten und Muster für Ihre Verfahrensdokumentation unterstützt.

Zusammenfassung

In diesem BMF-Schreiben ist nicht grundlegend etwas Neues zur Betriebsprüfung enthalten. Aber es gibt einen guten Überblick über den Ablauf einer Betriebsprüfung. Außerdem werden Ihre Rechte und Pflichten während der verschiedenen Phasen der Betriebsprüfung beschrieben.

Neuigkeiten zur Betriebsprüfung

Als Unternehmer ist man froh, wenn man nie eine Betriebsprüfung vom Finanzamt angekündigt bekommt. Aber heraussuchen, kann man es sich leider nicht – und auch nicht wirklich viel dagegen tun.

Grundsätzlich sind Sie mit Kontolino! gut für eine Betriebsprüfung gewappnet. So sind alle Spielarten des Datenzugriffes für Ihren Betriebsprüfer mit Kontolino! umsetzbar:

  • Entweder Sie exportieren alle notwendigen Daten für Ihren Betriebsprüfer als Datev-Buchungsstapel bzw. CSV-Dateien unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „DATEV-Export“oder
  • Sie oder ein Mitarbeiter navigiert für den Betriebsprüfer an die Informationen, die Ihr Betriebsprüfer sehen möchte oder
  • Sie richten Ihrem Betriebsprüfer einen Lesezugriff ein. Letzteres können Sie über den Menüpunkt „Verwalten“ –> „Benutzer“ mit der Rolle „Prüfer“ bequem erledigen.

Neue Funktionen in Kontolino! unterstützen Sie noch besser bei Ihrer Betriebsprüfung

Relativ neu in Kontolino! haben wir die Änderungshistorie aller Buchungssätze besser zugänglich gemacht. Erst vor kurzem haben wir für diese Änderungshistorie zusätzlich eine Möglichkeit zum Downoad der Daten als CSV-Datei als neue Funktion ergänzt. Die Änderungshistorie finden Sie unter dem Menüpunkt „Auswerten“ –> „Änderungsjournal“. Die Downloaddatei können Sie dort erstellen und bei Bedarf Ihrem Betriebsprüfer zur Verfügung stellen.

Aktualisierte Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation ist gemäß der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz GoBD) zwingend notwendig. Diese Dokumentation ist eine Beschreibung darüber, wer welche Schritte in der Buchhaltung wie erledigt. Insbesondere geht es darum, festzulegen, wie die für die Buchhaltung notwendigen Belege (z. B. Rechnungen, Bankauszüge) in die Buchhaltung kommen und dort zugänglich abgelegt und archiviert werden. Für letzteres ist Kontolino! zuständig, für den Weg in die Buchhaltung sind Sie es selbst. 

Wir haben bereits vor geraumer Zeit eine Vorlage für Sie erstellt, die Sie benutzen können, um Ihre Vorgehensweise GoBD-konform aufzuschreiben. Im August diesen Jahres haben wir diese Vorlagen an die geänderte und erweiterte Funktionen von Kontolino! angepasst. So haben wir zum Beispiel wie oben erwähnt, die Möglichkeit des Online-Bankdatenabrufes eingefügt. 

Es gibt zwei verschiedene Vorlagen, die wir für Sie erstellt haben. Die erste ist dafür, wenn Sie selbst keine Papierbelege digitalisieren (sprich einscannen, Foto-Dateien erstellen). Die zweite ist genau für diese Zwecke gedacht: sprich Sie fotografieren z. B. Ihren Tankbeleg, eine Restaurantquittung ab oder scannen diese für Ihre Buchhaltung ein.

Nun ist es an Ihnen tätig zu werden: passen Sie die kursiv-geschriebenen Texte an Ihre Vorgehensweise an und aktualisieren Sie Ihre Verfahrensdokumentation.

Die aktualisierten Vorlagen zur Verfahrensdokumentation finden Sie hier:

Neue BMF-Schreiben zur Betriebsprüfung

Wer gerne ein wenig mehr über das Vorgehen der Finanzämter bei der Außenprüfung wissen möchte, kann sich im BMF-Schreiben vom 05.09.2023 in die Prüfungsmethoden und Plausibilitätsprüfungen einlesen, die zur Anwendung kommen können. So werden z. B. Zeitreihenvergleiche durchgeführt (diese für Daten des zu prüfenden Unternehmens aber auch im Vergleich mit anderen Unternehmen derselben Größe bzw. derselben Branche, bestimmte Zahlenmuster überprüft und Verteilungsanalysen durchgeführt. Und es wird geschildert, wie am Besten Stichproben gezogen werden können.

Werden dann Auffälligkeiten gefunden, können verschiedene Schätzungsmethoden zur Anwendung kommen, um die tatsächliche Steuerlast zu ermitteln. Auch diese verschiedenen Methoden werden im oben genannten BMF-Schreiben erläutert.

Und wer sich gerne mit Begriffsdefinitionen beschäftigt, findet die offiziellen betriebswirtschaftlichen Begriffe und deren Berechnungsformeln, die bei der Außenprüfung zur Anwendung kommen, in einem weiteren BMF-Schreiben, das ebenfalls am 05.09.2023 veröffentlicht wurde. Angefangen wird mit der Definition des Istumsatzes und Sollumsatzes. Daraufhin folgt die Berechnungsweise des wirtschaftlichen Umsatzes für Regelbesteuerer und Kleinunternehmer. So geht es daraufhin mit den Kennwerten zu eingesetzten Waren, Fremdleistungen und dem Lohn weiter. Daraufhin folgen verschiedene Gewinndefinitionen und deren Berechnungsformeln.

Als zweiter großer Block werden die Begriffe für die Buchführung, wie Einzahlungen, Auszahlungen etc. definiert. Gefolgt von denen der Kosten- und Leistungsrechnung, der Statistik und betrieblichen Planung. Sie sehen hier können Sie Sich in die Tiefe einlesen.

Mehr Informationen zur Betriebsprüfung

Checkliste: Betriebsprüfung

Damit Sie möglichst ruhig und mit gutem Gefühl in die Betriebsprüfung gehen können, haben wir für Sie bereits vor 2 Jahren etliche Informationen für Sie in 3 Blogartikeln zusammengetragen und sogar eine Checkliste für Sie erstellt. So können Sie die Checkliste einfach und entspannt abarbeiten und sind so optimal vorbereitet.

Die Betriebsprüfung: eine kurze Einführung

Die Betriebsprüfung: So bereiten Sie sich optimal darauf vor!

Der Tag der Betriebsprüfung

Zusammenfassung

Grundsätzlich sind Sie mit Kontolino! gut für eine Betriebsprüfung aufgestellt. Nutzen Sie die Checkliste zur Betriebsprüfung und so sind Sie gut vorbereitet. Und vergessen Sie nicht Ihre Verfahrensdokumentation auf den neuesten Stand zu bringen.

Der Tag der Betriebsprüfung

Zum Thema Betriebsprüfung haben wir vor kurzem für Sie eine kleine Serie gestartet. Ziel dieser Serie ist es, Sie optimal zum Thema Betriebsprüfung zu informieren.

Gestartet haben wir mit dem Artikel „Die Betriebsprüfung: eine kurze Einführung„. In diesem haben wir für Sie folgende Informationen zusammengestellt:

  • was ist eine Betriebsprüfung,
  • welche verschiedenen Arten gibt es,
  • wie diese angekündigt wird und
  • welche Daten i.d.R. geprüft werden.

Weiter ging es mit dem Artikel „Die Betriebsprüfung: so bereiten Sie sich optimal darauf vor!„.  Dort erfahren Sie, wie Sie konkret aktiv werden können:

  • Beginnend mit der Raumvorbereitung,
  • über die Datenbereitstellungsarten,
  • die Information Ihrer Mitarbeiter bis hin
  • zur eigenen vorbereitenden Durchsicht Ihrer Belege.

Damit Sie den Überblick nicht verlieren, beinhaltet dieser Artikel eine Checkliste für Sie. Arbeiten Sie diese einfach bei Bedarf ab.

In unserem Blogartikel „Neuigkeiten zur Betriebsprüfung“ vom Oktober 2023 finden Sie unter anderem neue BMF-Schreiben zur Betriebsprüfung kurz erläutert.

Im jetzigen Artikel wollen wir Ihnen ein paar Tipps für den Tag der Betriebsprüfung mit an die Hand geben.

Der Tag der Betriebsprüfung

Sie haben nun alles vorbereitet, der Raum ist bereit bzw. die Audio ist getestet, Ihre Mitarbeiter instruiert und alle Unterlagen liegen bereit. Nun steht Ihr Betriebsprüfer vor Ihnen. Behandeln Sie diesen am Besten mit Respekt. Betriebsprüfer sind auch „nur“ Menschen und machen nur Ihren Job. Sind Sie höflich und sachlich, so wird das der Betriebsprüfer im Normalfall erwidern.

Und wie ist das mit dem Kaffee? Kaffee und Kekse dürfen Sie dem Betriebsprüfer bedenkenlos anbieten. Diese Aufmerksamkeiten sind erlaubt und laufen noch nicht unter der Rubrik Bestechung. Allerdings ist eine Einladung zum Mittagessen nicht mehr erlaubt. Die Grenzen sind hier vom Gesetzgeber sehr eng gesteckt – aber die kennt der Betriebsprüfer selbst am Besten.

Das Einführungsgespräch

Zu Beginn empfiehlt es sich ein Einführungsgespräch zu führen. Wenn Sie einen Steuerberater haben, empfiehlt es sich, dass dieser teilnimmt. Achten Sie dabei darauf, dass das Gespräch sich nur um geschäftliche Belange dreht. Ihr Urlaub, Hobbys oder familiäre Angelegenheiten können dem Betriebsprüfer ggfs. schon Hinweise geben, wo er besonders genau prüfen sollte (evtl. ist der teure Firmenwagen doch mehr privat im Gebrauch wie geschäftlich). So zeigen Sie Ihrem Betriebsprüfer den vorbereiteten Raum und Arbeitsplatz. Weiter nennen Sie ihm seinen Ansprechpartner für die Prüfung. Stecken Sie den zeitlichen Rahmen ab (z. B. Mittagspause, normale Betriebszeiten).

Bitten Sie um Zwischengespräche, wenn Unklarheiten oder Nachzahlungen im Raume stehen. So können Sie den Sachverhalt hinterfragen und verstehen. Vielleicht liegt ja nur ein Missverständnis vor, das Sie schnell mit weiteren Unterlagen aus dem Raum räumen können.

Weiter bitten Sie um einen Bericht, der alle Feststellungen mit Fundstelle und Höhe der Steuernachzahlung. Lassen Sie Sich diesen 1 Woche vor der Schlussbesprechung zukommen, damit Sie genug Zeit haben, die Schlussbesprechung vorzubereiten.

Bitten Sie um eine Schlussbesprechung. Dort können Sie den ein oder anderen Punkt noch diskutieren – und Sie können wieder ruhig schlafen. Denn Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Der Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdaten

Im Normalfall werden Sie Ihre Buchhaltung mit einer Software erledigen. Je nach angekündigter Zugriffsart, zeigen Sie dem Betriebsprüfer, wie er an die für ihn bereitgestellten Daten gezielt gelangen kann. Nachstehend erläutern wir Ihnen kurz die verschiedenen Zugriffsarten und wie Sie die Daten mit Kontolino! bereitstellen können:

  • Z3-Zugriff: Die Daten sollen in einem separat vorbereiteten Datenträger vorliegen. Dabei muss für die Daten eine Datensatzbeschreibung vorliegen und ein Datenformat gewählt werden, das die maschinelle Auswertbarkeit (Sortieren, Filtern, usw.) ermöglicht. Reine pdf-Formate sind dabei nicht ausreichend. Dazu können Sie je ein zip-file unter dem Menüpunkt „Import/Export –> Datenüberlassung“ ür die zu prüfenden Jahre erstellen. Weiter können Sie einen Export aller der Änderungshistorie unter dem Menüpunkt “ Auswerten“ –> „Änderungsjournal“ erstellen. Speichern Sie diese Exporte auf einem USB-Stick ab und überreichen diesen Ihrem Betriebsprüfer. Der Betriebsprüfer muss Ihnen Ihre Daten am Ende der Betriebsprüfung wieder zurückgeben.
  • Z2-Zugriff: Die Daten sollen durch einen mittelbaren Zugriff durch einen Mitarbeitenden des Unternehmens gemeinsam mit dem Prüfer erfolgen. Hierzu müssen Sie nicht separat vorbereiten. Es ist nur wichtig, dass Sie einen Mitarbeiter (Ansprechpartner) bestimmt haben. Dieser meldet sich wie immer in Kontolino! als Nutzer an und beantwortet die Fragen des Betriebsprüfers. Es bietet sich dabei folgende Auswertungen für die Beantwortung der Fragen zu benutzen:
    • Formatierte Bilanz und GuV bzw. Anlage EÜR. Weiter die Umsatzsteuererklärung. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt „Jahresabschluss“
    • Einzelne Kontoauszüge, bzw. das komplette Buchungsjournal. Manchmal kann es auch notwendig sein gelöschte Buchungen anzuschauen. All diese Möglichkeiten und weitere, finden Sie unter dem Menüpunkt „Auswerten“.
    • Den Anlagespiegel für Ihre Anlagegüter. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt „Anlagenbuchhaltung“.
  • Z1-Zugriff: Unmittelbarer Datenzugriff des Prüfers auf Ihre Buchhaltungssoftware. Dabei müssen Sie beachten, dass der Prüfer keine Daten verändern können, sondern nur “Lesezugriff” haben sollte. Dies können Sie in Kontolino! problemlos umsetzen. Dazu haben Sie im Vorfeld am Besten für Ihren Prüfer einen eigenen Benutzer mit der Rolle “Prüfer” eingerichtet. Bei dieser Zugriffsart ist es wichtig, dass Sie eine Einweisung in das Programm für Ihren Prüfer vornehmen. Weiter sollten Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen. Am Ende der Prüfung, sollten Sie den Benutzer für den Prüfer wieder löschen.

Nun legt der Betriebsprüfer los.

Was tun Sie wenn folgende Situationen bei der Betriebsprüfung eintreten?

Egal was kommt: Bleiben Sie ruhig. Wenn Sie einen Steuerberater haben, bitten Sie ihn Ihnen gezielt zu helfen.

  • Wenn Sie Fragen nicht sofort beantwortet können?
    • Sie verstehen die Frage und den Hintergrund nicht, dann bitten Sie um nähere Erläuterungen und konkrete Beispiele. Meist hilft Ihnen das schon weiter.
  • Wenn Sie Unterlagen nicht auf Anhieb finden können?
    • Bitten Sie darum, in Ruhe nochmals nachschauen zu können. Machen Sie unter Umständen einen Termin aus, bis zu dem Sie diese nachreichen können. Und bleiben die Unterlagen unauffindbar, dann bleiben Sie ehrlich.
  • Wenn Feststellungen formuliert werden?
    • Bitten Sie um Details, so dass Sie diese genau verstehen können. Weiter können Sie bitten, dass Ihnen die Auswirkungen dargelegt werden. Welche Höhe an Nachzahlungen bewirkt die Feststellung konkret? Weiter können Sie fragen was Sie vorlegen müssen, damit die Feststellung zurückgenommen werden kann? Manchmal können Sie auch mit weiteren Unterlagen und Diskussionen eine Reduzierung der Nachzahlungen erreichen.

 Der Bericht

Der Betriebsprüfer schickt Ihnen auf Anfrage einen Bericht zu. Prüfen Sie diesen eingehend. Vielleicht können Sie zu dem ein oder anderen Punkt noch Unterlagen zusammenstellen und die Feststellung entkräften? Auch hier kann Ihnen Ihr Steuerberater bei Bedarf helfen. Sammeln Sie die vorbereiteten Unterlagen, machen Sie Sich Notizen zu Argumenten, die Sie vorbringen möchten. So können Sie gut vorbereitet in die Schlussbesprechung gehen.

Die Schlussbesprechung

Diese findet im Normalfall zusammen mit dem Vorgesetzten des Betriebsprüfers statt. Ziehen Sie hier – wenn vorhanden – Ihren Steuerberater auf jeden Fall hinzu. Dort werden für Sie alle Feststellungen benannt und abschließend mit Ihnen diskutiert. Hier können Sie mit Ihren vorbereiteten Argumenten noch die ein odere andere Feststellung zu Fall bringen.

Das Ende einer Betriebsprüfung

Nun ist die Nachzahlung amtlich festgesetzt – und mit guter Vorbereitung und guter Buchführung hoffentlich halb so wild. Dafür sind die geprüften Jahre erledigt und können nicht erneut geprüft werden. Evtl. haben Sie den ein oder anderen Tipp für die Folgejahre mitgenommen.

Erfahrungen von Kontolino!-Kunden

Übrigens, wir haben schon von dem ein oder anderen Kunden die Rückmeldung erhalten, dass eine Betriebsprüfung mit Kontolino! gut zu bewältigen ist. Weil wir uns darüber auch mitfreuen, nachstehend ein Zitat einer Kontolino!-Nutzerin zum Thema Betriebsprüfung:

… Aber, und darüber habe ich mich so sehr gefreut, die Jahre 20xx sowie 20xx sind in Ordnung.

Meine Kassenbuchführung und alles was dazu gehört war ohne Beanstandung.

Aber am Allerbesten war natürlich mein allerbester Freund „Kontolino“.

Ihr Programm hat es mir ermöglicht, beim Finanzamt zu bestehen. …

Aber auch die Angestellten des Finanzamtes waren sehr nett und haben mir nach der Prüfung bei der Kassenbuchführung sehr geholfen….

Schlusswort

In diesem Sinne, hoffen wir mit den Beiträgen Ihnen die Unsicherheiten zum Thema Betriebsprüfung genommen zu haben. Weiter konnten wir Ihnen hoffentlich vermitteln, wie Sie Sich konkret vorbereiten können und wie ein solcher Tag abläuft.

Die Betriebsprüfung: So bereiten Sie sich optimal darauf vor!

Für viele Unternehmer bedeutet die Ankündigung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt zunächst ein unbehagliches Gefühl. Sie sind sich sicher, in den vergangenen Jahren alle Geschäftsvorfälle in der Firma sorgfältig und korrekt verbucht zu haben.

Trotzdem entwickelt sich besonders bei der ersten Außenprüfung durch die Mitarbeiter des Finanzamtes der Eindruck, kontrolliert zu werden mit einem finanziell ungewissen Ausgang. Viele Unternehmer befürchten Steuernachzahlungen oder sind sich nicht sicher, ob die eigene Buchführung den strengen Maßstäben des Finanzamtes standhält.

Mit diesem Artikel zur Vorbereitung der Betriebsprüfung möchten wir Ihnen die Ängste vor dem Außenprüfer des Finanzamts nehmen und Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Firma optimal auf eine bevorstehenden Betriebsprüfung vorbereiten.

Was eine Betriebsprüfung im Allgemeinen ist und welche Unterlagen geprüft werden, haben wir Ihnen bereits in Einführungsartikel “Die Betriebsprüfung” ausführlich erläutert.

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die alle Vorbereitungen kurz und knackig zusammenstellt und die Sie einfach von oben bis unten abhaken können. Was mit den einzelnen Punkten genau gemeint ist, erläutern wir für Sie nachstehend.

 

Wie erfolgt die Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung – was ist in diesem Zusammenhang wichtig?

Die Gründe für eine Betriebsprüfung sind unterschiedlich. Es kann sich dabei um eine routinemäßige Prüfung handeln oder es gibt aus Sicht des Finanzamts einen besonderen Anlass. Entscheidend ist, dass sich die Außenprüfer Ihres Finanzamtes erst kurzfristig in Ihrer Firma ankündigen.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt die Frist von der Ankündigung bis zum Beginn der Prüfung etwa zwei Wochen. Bei größeren Betrieben umfasst der Zeitraum bis zu vier Wochen. Wenn der Brief vom Finanzamt in Ihrem Hause ist, sollten Sie vor allem: Ruhe bewahren. Es bleibt genügend Zeit, damit Sie sich intensiv auf den Besuch vom Finanzamt vorbereiten können.

Diese Dinge sollten Sie für die Betriebsprüfung beachten:

Schritt 1: Nach Erhalt des Schreibens am besten gleich vorbereiten:

  • wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, informieren Sie diesen
  • angeforderte Steuerunterlagen zusammenstellen
  • Ort der Prüfung klären und ggfs. vorbereiten

Schritt 2: Für die Betriebsprüfung zu überdenken:

  • Ansprechpartner bestimmen und Mitarbeitende informieren
  • Voraussetzung für elektronischen Datenzugriff organisieren
  • Strategie überdenken

Nach Erhalt des Schreibens am besten gleich vorbereiten

Nach Eingang der Ankündigung für die Betriebsprüfung heißt es kühlen Kopf bewahren und entscheidende Vorgänge in die Wege zu leiten.

Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, informieren Sie diesen am Besten gleich:

Ihr Steuerberater ist der Experte in allen Belangen, die das Finanzamt und die Betriebsprüfung betreffen. Er sollte sofort nach Erhalt der Ankündigung der Prüfung von Ihnen informiert werden. Er wird Ihnen sachliche Informationen geben, worauf Sie sich einzustellen haben und welche Unterlagen für die Buchprüfung relevant sein werden. Wenn er gleichzeitig Ihre Buchhaltung für das Finanzamt vorbereitet, ist Ihr Steuerberater in der Lage, Sie umfassend zu unterstützen.

Aber auch ohne Steuerberater können Sie Sich vorbereiten. Am Besten beginnen Sie anhand der folgenden Informationen Ihre Unterlagen zusammenzustellen und selbst zu Überprüfen.

Angeforderte Steuerunterlagen zusammenstellen:

Im Ankündigungsschreiben zur Betriebsprüfung erfahren Sie den Zeitraum, der von den Mitarbeitenden des Finanzamts bei Ihnen geprüft werden wird. Jetzt geht es darum, die angeforderten Belege und Informationen zusammenzustellen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Steuererklärungen wie EÜR, Umsatzsteuererklärung
  • Buchungsjournale
  • Anlagenbuchhaltung
  • Fahrtenbuch, falls Sie einen Firmenwagen besitzen
  • Kassenbuch
  • Privateinlagen und -entnahmen
  • Kaufverträge bei größeren Anschaffungen
  • Und für Bilanzierer zusätzlich
    • Jahresabschlüsse
    • Inventurlisten
    • Geschäftsführerverträge (für Kapitalgesellschaften)

Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Sie im Vorfeld der Betriebsprüfung interne Arbeitsanweisungen im Zusammenhang mit der Buchführung bereithalten. Sie sind laut GoBD verpflichtet, diese zu erstellen. Dabei müssen Sie beschreiben, wie Sie mit Belegen umgehen, z. B. wer Zugriff auf diese hat, wo diese abgespeichert werden, wie Sie die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gewährleisten.

Hierzu unterstützt Sie Kontolino! nicht nur bei der Belegablage und -archivierung sondern auch durch eine Vorlage für eine Verfahrensanweisung. Sie können diese einfach für Ihre Firma ausfüllen und dann dem Finanzamt vorlegen. Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Betriebsprüfung, ob diese noch aktuell ist.

Ort der Prüfung klären und ggfs. vorbereiten:

Das Finanzamt teilt Ihnen mit, wo die Betriebsprüfung stattfinden wird. Durch Corona geht nun auch das Finanzamt vermehrt digitale Wege. D.h. es ist nicht mehr der Standardfall, dass die Prüfung bei Ihnen vor Ort stattfindet. Es kann durchaus passieren, dass die Prüfung im Finanzamt durchgeführt wird und die Schlussbesprechung rein digital stattfindet.

Es kann auch sinnvoll sein, die Prüfung bei Ihrem Steuerberater stattfinden zu lassen. Wenn Ihr Steuerberater nicht nur den Jahresabschluss sondern die komplette Buchhaltung erledigt, bietet sich dieses Vorgehen an. Sprechen Sie das mit Ihrem Prüfer und Steuerberater ab. Das Finanzamt ist hier meist sehr entgegenkommend.

Falls die Betriebsprüfung in Ihren Räumen stattfinden soll, dann sollten Sie für den Betriebsprüfer einen separaten und abschließbaren Raum zur Verfügung haben. Ist dies nicht möglich, ist das aber auch kein Beinbruch. Dem Prüfer genügt die übliche Büroausstattung mit:

  • Schreibtisch
  • Sitzgelegenheit
  • Licht
  • Strom
  • Internetzugang

Die Prüfung dauert oft mehr als einen Tag. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass dem Prüfer alle für die Betriebsprüfung relevanten Unterlagen zur Verfügung stehen. Damit ist gewährleistet, dass die Buchprüfung zügig vorankommt und möglichst wenig zusätzliche Rückfragen und Anforderungen an Unterlagen entstehen.

Für die Betriebsprüfung zu überdenken

In diesem Stadium geht es darum, die Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung perfekt zu organisieren, damit zu Beginn der Buchprüfung keine Probleme auftreten.

Ansprechpartner bestimmen und Mitarbeitende informieren:

In kleinen und mittleren Betrieben sind die Ansprechpartner für die Betriebsprüfung meist der Steuerberater bzw. der Unternehmer selbst. Eventuell haben Sie einen Buchhalter, der auch als Ansprechpartner für den Betriebsprüfer benannt werden kann.

Der Rest der Belegschaft sollte angewiesen werden, Fragen des Buchprüfers höflich abzulehnen und auch keine steuerlich relevanten Unterlagen offen herumliegen zu lassen. Der Prüfer vom Finanzamt ist ermächtigt, alle im Unternehmen erhältlichen Informationen und Gespräche für die Buchprüfung zu verwenden.

Voraussetzung für elektronischen Datenzugriff organisieren:

Auch das Finanzamt nutzt seit dem Jahre 2002 digitale Technik in der Betriebsprüfung. Aktuell dient die Software IDEA den Finanzbeamten dazu, steuerlich relevante Daten in Ihrem EDV-System zu überprüfen. Den Umfang der Datenprüfung teilt Ihnen das Finanzamt rechtzeitig vorher mit. Dabei gibt es diese drei Wege der Zugriffsberechtigung auf Ihre Unternehmensdaten:

  • Der Betriebsprüfer erhält die angeforderten Daten auf separat vorbereiteten Datenträgern (sogenannter Z3-Zugriff). Dabei muss für die Daten eine Datensatzbeschreibung vorliegen und ein Datenformat gewählt werden, das die maschinelle Auswertbarkeit (Sortieren, Filtern, usw.) ermöglicht. Reine pdf-Formate sind dabei nicht ausreichend. Diesen Z3-Zugriff ermöglicht Kontolino! mit dem Menüpunkt „Import/Export –> Datenüberlassung“. Dieses zip-file enthält z. B. den Kontenplan, alle Buchungen und Belege. Sollte zusätzlich die Änderungshistorie erwünscht sein, können Sie diese zusätzlich unter dem Menüpunkt „Auswerten“ –> „Änderungsjournal“ als csv-Export als Datei Ihrem Betriebsprüfer zur Verfügung stellen.
  • Mittelbarer Datenzugriff durch einen Mitarbeitenden des Unternehmens gemeinsam mit dem Prüfer (sogenannter Z2-Zugriff). Das heißt hier bestimmen Sie einen Mitarbeiter, der alle relevanten Daten für den Prüfer zur Verfügung stellt. Hier müssen Sie also sicherstellen, dass Sie selbst, Ihr Steuerberater oder sonstige Mitarbeiter die komplette Zeit für die Prüfung zur Verfügung stehen.
  • Unmittelbarer Datenzugriff des Prüfers auf Ihre Buchhaltungssoftware (sogenannter Z1-Zugriff). Dabei müssen Sie beachten, dass der Prüfer keine Daten verändern können, sondern nur “Lesezugriff” haben sollte. Dies können Sie in Kontolino! problemlos umsetzen. Legen Sie für Ihren Prüfer einen eigenen Benutzer mit der Rolle “Prüfer” ein. Damit ist gewährleistet, dass dieser die Buchungen einsehen kann, aber keinerlei Daten verändern kann.

Je weiter Sie den Zugriff des Betriebsprüfers einschränken können, umso sicherer sind alle weiteren Daten Ihrer Firma.

Strategie überdenken:

Sie sind als Unternehmer vom Gesetz her dazu verpflichtet, bei der Betriebsprüfung mitzuwirken. Mit Blick auf die Tatsache, dass der Buchprüfer in vielen Fällen einen Ermessensspielraum bei Prüfungsentscheidungen hat, ist es sinnvoll, sich grundsätzlich kooperativ gegenüber dem Prüfer zu verhalten.

Sorgen Sie für eine angenehme Arbeitsatmosphäre. So ist beispielsweise zu Beginn der Prüfung eine kurze Führung durch den Betrieb ein guter Gedanke. Auch der Betriebsprüfer ist ein Mensch, der möglichst konfliktfrei seine Arbeit erledigen möchte.

Worauf achtet das Finanzamt bei der Betriebsprüfung besonders?

Natürlich kann man im Vorhinein nie genau sagen, wo der einzelne Prüfer seinen Schwerpunkt legen wird. Allerdings gibt es Themen, die gerne von Prüfern unter die Lupe genommen werden:

  • Vermischung von privatem und geschäftlichen Gebrauch
  • Dienstwagen (Fahrtenbuch)
  • Telefon, Internetnutzung (Privatanteile)
  • Privatverbrauch
  • Geschenke
  • Bewirtungskosten
  • Große Anschaffungen (Herstellungskosten / Abschreibung)
  • Spenden
  • Kassenführung
  • Reisekosten

Hinweis: Wenn Sie zu einzelnen Themen unsicher sind, finden in unserem Kontierungslexikon die aktuell gesetzlich geltenden Buchungsregeln, Freibeträge und weitere nützliche Informationen.

Außerdem werden Ihre Daten mit Prüfungsmethoden und Plausibilitätsprüfungen unter die Lupe genommen. So wird z. B. nach auffälligen Zahlenmustern gesucht. Zeitreihenvergleiche werden durchgeführt und natürlich werden Ihre Daten mit anderen Firmen aus Ihrem Tätigkeitsbereich verglichen. Und es werden bestimmte Werte berechnet und verglichen. Mehr dazu können Sie in den beiden dazu veröffentlichten BMF-Schreiben finden: Das BMF-Schreiben vom 05.09.2023, in dem die Prüfungsmethoden und Plausibilitätsprüfungen erläutert werden und in diesem BMF-Schreiben (auch vom 05.096.2023) werden die betriebswirtschaftlichen Begriffe und Berechnungsformeln erläutert. Aber lassen Sie Sich dadurch nicht verwirren. Fragen Sie ruhig Ihren Betriebsprüfer, wenn Sie die Fachwörter nicht verstehen. Er erklärt Sie Ihnen.

Vermischung von privatem und geschäftlichen Gebrauch

Oft ist es im Alltag nicht möglich, private und geschäftliche Dinge exakt voneinander zu trennen. Das geschieht in der Hektik zum Beispiel bei einem Kassenbon, auf dem neben Dingen für die Betriebsausstattung auch ein Artikel für den Privatverbrauch erscheint.

Entscheidend ist, dass später in der Buchhaltung die Dinge sauber voneinander getrennt werden.

Unser Tipp: Schauen Sie nach, ob Sie alles eindeutig beschriftet haben oder ergänzen Sie Kommentare, so dass klar hervorgeht, was privat und was geschäftlich war.

Dienstwagen (Fahrtenbuch)

Bei der Nutzung des Firmenwagens auch für Privatfahrten muss der Eigenanteil der privaten Nutzung separat über das Fahrtenbuch ermittelt und abgegrenzt werden oder über die 1%-Regel.

Somit wird die Verbuchung der privaten Kfz-Nutzung überprüft – und auch gerne, ob der Pkw wirklich zum Betriebsvermögen zu rechnen ist.

Unser Tipp: Prüfen Sie das Fahrtenbuch auf Vollständigkeit (Anfangs- und Endkilomenterzählerstand immer vorhanden, Abfahrts- und Zielort sowie besuchte Person und Besuchsgrund eingetragen?)

Telefon, Internetnutzung (Privatanteile)

Ähnlich wie bei Fahrzeugen sind die Privatanteile der Nutzung von Telefon und Internet zu schätzen und entsprechend als private Entnahmen zu verbuchen.

Hier ist eine Excel-Tabelle als Vorlage hilfreich, um die privaten Anteile der Telefonbenutzung schnell zu ermitteln und von den Betriebsaufwendungen abzugrenzen.

Privatverbrauch

Der Privatverbrauch entsteht meist, wenn Ihr Unternehmen Waren für den täglichen Gebrauch herstellt. So werden Sie beispielsweise als Metzger Ihre privaten Fleischeinkäufe nicht bei anderen Metzgern durchführen.

In diesem konkreten Fall wird bei der Betriebsprüfung unterstellt, dass Sie einen gewissen Teil an privaten Entnahmen aus dem eigenen Betrieb haben und diesen somit auch verbuchen müssen.

Geschenke

Vom Grundsatz her sind nur Geschenke mit einem Gegenwert von insgesamt 35 Euro netto pro Person im Kalenderjahr steuerlich anerkannt.

Allerdings werden kleine Präsente mit einem Gegenwert von bis zu 10 Euro steuerlich nicht als Geschenk berücksichtigt. Somit muss jeder Beschenkte, der Anlass und Zeitpunkt notiert werden.

Unser Tipp: Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben bei den Geschenken.

Bewirtungskosten

Grundvoraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung sind eine betriebliche Veranlassung und eine angemessene Höhe der Kosten. Die Dokumentation erfolgt über eine maschinelle Rechnung, die zahlreiche Pflichtangaben enthalten muss.

Neben den exakten Angaben des Gastwirtes gehört dazu unter anderem auch die Anzahl der bewirteten Personen.

Unser Tipp: Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewirtungsangaben.

Große Anschaffungen (Herstellungskosten / Abschreibung)

Wenn Sie größere Anschaffungen getätigt haben, wird überprüft ob Sie die Anschaffungskosten richtig berechnet haben.

Sind hier Werte zuviel oder zuwenig berücksichtigt worden? Stimmen die Abschreibungswerte, die Sie berechnet haben?

Spenden

Haben Sie Spenden über größere Beträge getätigt, brauchen Sie eine Spendenbescheinigung. Damit können Sie nachweisen, dass die Spende einer gemeinnützigen Organisation zugute kam.

Haben Sie Sachspenden getätigt, müssen Sie für den Wert der Spende im Normalfall Umsatzsteuer abführen.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Spendenbescheinigungen. Fehlen welche, dann fordern Sie diese einfach nochmals an.

Kassenführung

Bei Firmen mit hohen Bargeldbewegungen stellt die Kassenprüfung einen zentralen Bestandteil bei der Betriebsprüfung dar.

Hier ist es wichtig, dass Sie detaillierte Aufzeichnungen zu den einzelnen Geschäftsvorfällen vorlegen können (z. B. ein Kassenjournal).

Reisekosten

Zu den Reisekosten gehören in erster Linie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen. Die Aufwendungen müssen dabei im Rahmen einer dienstlich notwendigen Reise entstanden sein. Auch das private Kfz kann steuerlich zu Dienstreisen herangezogen werden.

Für diese Reisen müssen Sie eigene Reisebelege erstellen, in denen alle Kosten zusammengestellt werden.

Unser Tipp: Schauen Sie Ihre Reisebelege durch: ist überall der Reisegrund eingetragen? Haben Sie alle Belege für Ihre Reisen vorliegen? Wenn nicht, dann können Sie Originalbelege anfordern oder Eigenbelege erstellen.

Fazit

Die Betriebsprüfung des Finanzamtes erfolgt in Ihrem Unternehmen nach kurzer vorheriger Ankündigung meist überraschend. Es verbleibt Ihnen jedoch genügend Zeit, um die Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung umfassend zu organisieren.

Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, empfehlen wir Ihnen diesen zügig zu informieren, damit er die Prüfung mit Ihnen zusammen vorbereiten kann. Ohne Steuerberater ist es umso wichtiger, die Vorbereitungen jetzt zügig anzugehen. Da Sie Ihre Buchhaltung unter dem Jahr tätigen, kennen Sie Sich sehr gut aus und müssen die Betriebsprüfung nicht scheuen.

Bei der Betriebsprüfung werden manche Kosten erfahrungsgemäß ausführlich geprüft. Hier können Sie Sich vorbereiten, wenn Sie diese vorher selbst noch einmal durchsehen und evtl. einzelne Angaben ergänzen.

In diesem Artikel haben wir Ihnen alle Tipps zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung an die Hand gegeben. Im nächsten Artikel werden wir Ihnen Informationen zum Ablauf am Tag der Betriebsprüfung an die Hand geben.

und im Oktober 2023 ergänzt um

Die Betriebsprüfung: eine kurze Einführung

Vorab: Jedes Unternehmen kann von einer Betriebsprüfung betroffen sein! Dabei kann die Ankündigung einer solchen Betriebsprüfung durch das Finanzamt in vielen Unternehmen für Erschrecken sorgen. Das resultiert meist daraus, dass viele Unternehmer leider nicht wissen, was bei einer Betriebsprüfung auf sie und ihr Unternehmen zukommt.

Im heutigen Artikel möchten wir Ihnen deshalb ein paar essenzielle Fragen zur Prüfung beantworten und Ihnen die Angst hierzu nehmen. Es wird vor allem um die Beantwortung folgender Punkte gehen:

  • Was ist eine Betriebsprüfung?
  • Warum gibt es eine Betriebsprüfung?
  • Wer führt eine Betriebsprüfung durch?
  • Welche Unterlagen werden für eine Betriebsprüfung benötigt?
  • Wo findet die Betriebsprüfung statt?
  • Wie lange dauert die Betriebsprüfung?
  • Anlässe für eine Betriebsprüfung?
  • Welche Arten einer Betriebsprüfung gibt es?
  • Welche Unternehmensformen sind betroffen?

Was ist eine Betriebsprüfung?

Eine Betriebsprüfung hat den Sinn und Zweck zu prüfen, ob in Ihrem Unternehmen die regelmäßig zu zahlenden Steuern und ggf. Sozialabgaben abgeführt werden. Diese Art der Prüfung gibt es in verschiedenen Arten und wird gewöhnlich vom Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.

Bei der Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird geprüft, ob alle Steuern gesetzeskonform entrichtet worden sind. Die gängigste Form der Betriebsprüfung ist die Außenprüfung. Diese legt den Fokus auf die Kontrolle aller steuerlichen Angelegenheiten. Sonderprüfungen des Finanzamtes hingegen widmen sich nur bestimmten Steuerarten, insbesondere der Lohn- und Umsatzsteuer, in bestimmten Fällen aber auch der Liquiditätsprüfung.

Das Finanzamt hat die Möglichkeit eine Nachschau zu vollziehen, beispielsweise eine Kassen-Nachschau (§ 146b AO). Im Gegensatz zu Außen- oder Sonderprüfungen wird hier der aktuelle Stand kontrolliert und nicht die vergangenen Monate und / oder Jahre.

Die Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wird mit Vorankündigung durchgeführt, wobei hier die Sozialversicherungsbeiträge in Verbindung mit der Unfallversicherung, genau unter die Lupe genommen werden. Die Prüfung der Sozialabgaben sollte laut Gesetzgeber mindestens alle vier Jahre umgesetzt werden.

Auch andere Behörden, wie die Bundeszollverwaltung kann Betriebsprüfungen anmelden und ausführen. Hierbei geht es vor allem um die sogenannten Verbrauchssteuern:

  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Branntweinsteuer
  • Kfz-Steuer
  • Luftverkehrssteuer
  • Energiesteuer

Prüfungen durch den Zoll finden in der Regel ausschließlich in Betrieben statt, welche mit risikoreichen Waren handeln.

Rechtsgrundlage solcher Betriebsprüfungen bildet die Betriebsprüfungsverordnung, welche die rechtmäßige Durchführung und Organisation einer Betriebsprüfung regelt. Die Betriebsprüfungsverordnung ist für jedermann beim Bundesfinanzministerium einsehbar: bundesfinanzministerium.de.

Warum gibt es eine Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung überprüft die jeweilige Institution, ob die steuerlichen Zusammenhänge der Unterlagen plausibel sind, um beispielsweise Steuerhinterziehung oder ähnliche betrügerische Handlungen ausschließen zu können. Auch als Grundlage für spätere Steuerbescheide erhalten Sie nach dem Abschlussgespräch mit dem Prüfer einen Abschlussbericht, welcher zukünftige Steuerprüfungen erleichtern soll.

Welche Unterlagen werden für eine Betriebsprüfung benötigt?

Bei den nachfolgend aufgeführten Punkten, handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung. Je nach Unternehmenszweck, Unternehmensform und Unternehmensgröße unterscheiden sich die notwendigen Unterlagen für die Betriebsprüfung.

  1. Inventuren
  2. Jahresabschlüsse
  3. Buchungsbelege
  4. Kassenbücher/Kassenberichte
  5. Ausgangs- und Eingangsrechnungen
  6. Steuerlich relevante Geschäftsbriefe
  7. Salden und Buchungen der Sach- und Personenkonten
  8. Buchungsjournale incl. geänderte bzw. gelöschte Buchungen
  9. Übersicht Anlagevermögen (Anlagespiegel)
  10. Übersicht des Warenein- und ausgangs
  11. Lohnkonten
  12. Kaufverträge von Grundstücken
  13. Gesellschaftsverträge
  14. Interne Arbeitsanweisungen rund um die Buchführung (insbesondere eine Verfahrensanweisung)
  15. Organisationsunterlagen
  16. Nachweis für steuermindernde Sachverhalte

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird im Regelfall der Zeitraum der letzten drei zusammenhängenden Jahre geprüft.

Wo findet die Betriebsprüfung statt?

In den allermeisten Fällen findet die Betriebsprüfung im Unternehmen selbst statt. Der Betriebsprüfer besucht also die Geschäftsräume des Unternehmers. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass man als Unternehmer eine Alternative anbieten muss, weil eventuell nicht genügend Platz in den jeweiligen Räumlichkeiten vorhanden ist. Das Finanzamt geht aber inzwischen auch den Weg, dass Betriebsprüfungen rein digital stattfinden.

Wenn Sie schlichtweg keine Zeit für eine Betriebsprüfung am Arbeitsplatz haben, sollten Sie dem beauftragten Prüfer trotzdem einen triftigen Grund nennen können (z. B. eine anstehende Messe).

Wenn Sie einen Steuerberater an der Seite haben, können sich für Sie einige Vorteile ergeben, sollte eine Betriebsprüfung bevorstehen. So können Sie zum einen die eigentliche Betriebsprüfung in die Räume Ihres Steuerberaters verlegen und zum anderen kann Ihr Steuerberater Sie optimal auf eine anstehende Prüfung vorbereiten. Nicht zuletzt dürfte ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit wesentlich mehr Routine und Gelassenheit an eine Betriebsprüfung herangehen, als Sie das als Selbstbucher vermutlich tun.

Pflicht ist das Hinzuziehen eines Steuerberaters allerdings nicht. Es spricht nichts dagegen, sich auch ganz alleine den Rückfragen eines Prüfers zu stellen. Die letztliche Verantwortung für Fehler in Ihrer Buchhaltung oder in den Steuererklärungen tragen Sie ohnehin immer selbst.

Wie lange dauert eine Betriebsprüfung?

Im Großen und Ganzen kann eine Betriebsprüfung bei kleinen Unternehmen ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen. Je größer die Firma, desto mehr Zeit muss das Finanzamt in die Sichtung Ihrer Unterlagen investieren. In schwierigen Fällen kann es sogar mehrere Wochen dauern, bis der Prozess abgeschlossen ist.

Anlässe für eine Betriebsprüfung?

Es gibt verschiedene Gründe für eine Betriebsprüfung: zum Einen der Zufall. So kann es auch ohne triftigen Grund passieren, dass ausgerechnet Ihre Steuererklärung auf dem Schreibtisch eines Betriebsprüfers landet, obwohl kein konkreter Verdacht auf Unstimmigkeiten in Ihren Steuerunterlagen vorliegt.

Aber natürlich kann eine Betriebsprüfung angeordnet werden, wenn der Verdacht eines Fehlers in der Buchhaltung besteht. Dabei kann es ausreichen, wenn z.B.:

  • eine unplausible Steuererklärung abgegeben wird (z. B. die UStVA mit der Zusammenfassenden Meldung nicht zusammen passt)
  • Zweifel an der Richtigkeit der eingereichten Daten aufgekommen sind
  • Sachverhalte zu kompliziert dargestellt sind
  • die Bilanz oder Jahresabschluss fehlerhaft sind
  • der jährliche Gewinn starke Schwankungen aufweist
  • signifikante Steuernachzahlungen bekannt sind
  • viele Steuererklärungen zu spät eingereicht worden sind
  • Steuerschulden bisher zu spät beglichen wurden

Arten einer Betriebsprüfung:

Durch das Finanzamt:

Die sogenannte Außenprüfung ist die häufigste Art der Betriebsprüfung und findet mit Vorankündigung statt. Bei der Außenprüfung konzentriert sich die Betriebsprüfung auf alle Steuerarten, größtenteils jedoch auf die Lohn- und Umsatzsteuer.

Eine Spezialprüfung findet hingegen ohne Vorankündigung statt. Diese betrachtet die Lohnsteuer-Nachschau, Umsatzsteuer-Nachschau und die bekannteste Art der Spezialprüfung: Steuerfahndungen

Was im Allgemeinen oft geprüft wird:

  • Lohnsteueraußenprüfung
  • Umsatzsteueraußenprüfung
  • Prüfung durch die deutsche Rentenversicherung
  • Prüfung durch Zollbehörden
  • Verbrauchsteuern
  • Umsatzsteuer-Nachschau

Bei der Lohnsteuer- Umsatzsteuer- und Kassen-Nachschau setzen Prüfer auf den Überraschungsmoment und kommen meist unangekündigt vorbei. Hier gilt es, sich für den Fall frühzeitig abzusichern. Denn wenn der Prüfer erstmal vor der Tür steht, wird er Ihnen wohl kaum viel Zeit geben, Ihre Unterlagen auf Vordermann zu bringen.

Welche Unternehmensformen sind betroffen?

Von einer Betriebsprüfung kann jedes Unternehmen betroffen sein, welches Umsatz erwirtschaftet und steuerlichen Gewinn generiert. Dazu gehören Fertigungsbetriebe, Freiberufler, Handwerker oder andere Dienstleistungsbetriebe. Auch Großbetriebe werden selbstverständlich von den jeweiligen Finanzämtern überprüft.

Wer jedoch genau einer Betriebsprüfung unterzogen werden kann, ist in der Abgabenordnung (AO) ab § 193 geregelt. So liegt hier die gesetzliche Grundlage dafür, dass das Finanzamt jederzeit eine Betriebsprüfung bei. bei allen Steuerpflichtigen durchführen kann, deren Tätigkeit auf die Erzielung von Erträgen ausgerichtet ist.

Wie bereite ich mich auf eine Betriebsprüfung vor?

In der Ankündigung einer Betriebsprüfung bzw. in der Prüfungsanordnung wird Ihnen mitgeteilt, von wem die Prüfung durchgeführt wird, zu welcher Uhrzeit und wie viel Zeit diese ungefähr in Anspruch nimmt. Darüber hinaus werden Sie informiert, was die Prüfung beinhaltet.

Für die Betriebsprüfung sollten Sie sämtliche Unterlagen für den Betriebsprüfer vorbereiten. Hierzu zählen nicht nur Akten, sondern auch immer mehr digitale Unterlagen. Vorzubereiten ist alles, was im Kapitel „Welche Unterlagen werden für eine Betriebsprüfung benötigt?“ zur Einsicht vorliegen muss.

Zusätzlich müssen Sie – je nach dem – wie das Finanzamt auf Ihre Daten zugreifen will, den Datenzugriff vorbereiten. Das kann von einem eigenen Zugang des Prüfers zu Ihrer Buchhaltungssoftware über das Zusenden aller Buchhaltungsdaten auf einer CD-ROM bis hin, dass ein Mitarbeiter von Ihnen zur Auskunft dem Prüfer zur Verfügung stehen muss.

Somit bietet es sich auch an Ihre Mitarbeiter vorab zu informieren und dabei festzulegen, wer dem Prüfer gegenüber Auskunft geben darf. Denn es sind grundsätzlich nicht alle Mitarbeiter dem Prüfer gegenüber auskunftspflichtig. Außerdem sollten Sie einen geeigneten Arbeitsplatz für den Betriebsprüfer herrichten, evtl. eben auch mit einem PC. Je nach vereinbarte Zugriffsart, müssen Sie dem Prüfer außerdem einen eigenen Zugang für die Buchhaltungssoftware einrichten. Denken Sie daran, den Zugang so einzuschränken, dass dieser nur auf die zu prüfenden Jahre / Zeiträume Zugriff hat.

Aber auch an herumliegende Unterlagen sollte man denken und prüfen, welche davon zuvor weggeräumt werden sollten.

Fazit

Da eine Betriebsprüfung auch ohne triftigen Grund durchgeführt werden kann, sollten Sie immer bestmöglich auf solch eine Prüfung vorbereitet sein. Hierbei kann ein Steuerberater sicher hilfreich sein, jedoch können Sie eine Betriebsprüfung als z. B. selbständiger Handwerker, Freiberufler oder auch mittelständisches Dienstleistungs- oder Fertigungsunternehmen mit der richtigen Vorbereitung auch selbst durchführen.

Damit Sie eine Betriebsprüfung auch selbst sicher angehen können, möchten wir Ihnen in folgenden Artikeln auf unserem Blog einen hilfreichen roten Pfaden an die Hand geben.

und im Oktober 2023 ergänzt