In einem früheren Blogbeitrag über die Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpaketes in Kontolino! haben wir Ihnen bereits erklärt,
- was es mit der Regelung auf sich hat (Stichwort One-Stop-Shop oder kurz OSS),
- wie Sie in Kontolino! Ihre Rechnungen, die unter diese Regelung fallen, verbuchen können und
- wie Sie in Kontolino! Ihre Werte für die Abgabe der Steuermeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammenstellen können.
Offen blieb noch, wie Sie Ihre Rechnungen in Kontolino! mit dieser neuen Vorgehensweise erstellen können. Dies wollen wir Ihnen mit diesem Beitrag erklären.
Die Ausgangssituation ist wie folgt: Sie liefern Waren aus Ihrem deutschen Lager an private Kunden in ein EU-Ausland. Diese Kunden haben somit keine USt-ID und Sie als Unternehmer machen Umsätze von mehr als 10.000 € im Jahr auf diese Weise. Somit fallen diese Geschäfte unter das Mehrwertsteuerdigitalpaket und Sie müssen die ausländische Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung berechnen und ausweisen. Wie geht das nun konkret mit Kontolino!?
Vorgehensweise in Kontolino! zur Rechnungsschreibung im Rahmen des Mehrwertsteuerdigitalpaketes
Sie müssen dazu einmalig in Ihrer Buchungsperiode angeben, dass Sie für dieses Jahr Ihre Rechnungen nach den Mehrwertsteuerdigitalpaketregeln schreiben müssen. Dazu gehen Sie unter den Menüpunkt „Verwalten“ –> „Buchungsperioden“ in das betroffene Buchungsjahr. Dort setzen Sie einen Haken beim Eintrag: „Fernverkäufe an Kunden in der EU ohne USt-ID (MwSt-Digitalpaket)“ und speichern die Änderung ab.
Daraufhin können Sie ganz normal beginnen eine neue Rechnung schreiben. Das machen Sie wie gewohnt unter dem Menüpunkt „Faktura“ –> „Neue Rechnung…“. Sobald Sie einen Kunden ausgewählt haben, der im EU-Ausland ansässig ist, haben Sie unterhalb der Positionen einen zusätzlichen „MwSt-Modus“ zur Auswahl. Das ist auch der nächste Schritt für Sie: Sie wählen nun den Eintrag „Fernverkauf an EU-Kunden ohne USt-ID (ausl. MwSt)“ aus.
Danach geben Sie Ihre Rechnungspositionen ein: Hier können Sie nun pro Position, den MwSt-Satz „Individueller Satz, z. B. EU-Land“ auswählen. Daraufhin erscheint dahinter ein Feld, indem Sie den Steuersatz des Empfängerlandes eintragen. Die Steuersätze für das EU-Ausland, können Sie z. B. bei der EU nachlesen.
Warum müssen Sie den Steuersatz pro Position angeben? Nun auch im Ausland gibt es verschiedene Steuersätze für verschiedene Waren bzw. Dienstleistungen. So unterliegen manche Positionen dem normalen Steuersatz, manche dem reduzierten und mache sind steuerfrei. Nur wenn Sie den Steuersatz pro Position eingeben, kann eine korrekte Rechnung erzeugt werden.
Damit haben Sie alle Besonderheiten erledigt. Ihre Rechnung weist somit korrekt den ausländischen Steuersatz und Steuerbetrag aus.
Und die Verbuchung?
Läuft wie Sie es gewohnt sind automatisch korrekt. D.h. der richtige Mehrwertsteuerbetrag wird verbucht, in das richtige Feld der UStVA bzw. USt eingetragen. Zusätzlich können Sie jederzeit eine Auswertung für Ihre OSS-Meldung für das BZSt anschauen.
Zusammenfassung zum Mehrwertsteuerdigitalpaket und Kontolino!
Somit können Sie nun in Kontolino! nicht nur alle Buchungen korrekt erfassen, sondern auch Ihre Rechnungen korrekt schreiben. Noch offen ist der korrekte Import von Rechnungen von billbee. Das ist momentan bei uns in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen von billbee in Umsetzung. Unser Zieltermin zur Fertigstellung ist dabei der 23. Juli 2021. Somit können Sie auf jeden Fall Ihre UStVA für den Juli korrekt Anfang August abgeben.
Nachtrag vom 20. Juli 2021
Wir konnten die billbee-Schnittstelle zusammen mit unseren billbee-Kollegen inzwischen erfolgreich updaten. Somit sind alle notwendigen Arbeiten zum Mehrwertsteuerdigitalpaket abgeschlossen.