Gewerbe anmelden: Wann sie notwendig wird und was Sie beachten müssen!

Gewerbe anmelden: Wann sie notwendig wird und was Sie beachten müssen!

Sobald Sie sich als Unternehmer selbstständig machen möchten, müssen Sie sich zu aller erst um die Gewerbeanmeldung kümmern. Das bedeutet, Sie müssen der Stadt, Ihrer Kommune mitteilen, dass Sie ab sofort ein Gewerbe betreiben. 

Für die Gewerbeanmeldung braucht es nicht wirklich viel Zeit. Wenn Sie Glück haben, können Sie diese in Ihrer Stadt sogar direkt online durchführen. Dennoch sollten Sie natürlich wissen, was danach passiert und was eine Gewerbeanmeldung mit sich bringt. 

Im nachfolgenden Artikel möchten wir Sie über die Gewerbeanmeldung aufklären und Ihnen etwas Hintergrundwissen mit auf den Weg geben. 

Die Gewerbeanmeldung: Ab wann sie notwendig wird!

Für Selbstständige wird eine Gewerbeanmeldung immer dann notwendig, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, welche auf Dauer angelegt ist und die Absicht besteht, mit dieser langfristig Gewinn zu erzielen. 

Genau diese 3 Voraussetzungen regelt das Einkommensteuergesetz in § 15: Einkünfte aus Gewerbebetrieb wie folgt: 

(2) Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land-und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.

Es müssen also die folgenden drei Merkmale erfüllt sein: 

  • “selbstständig” 
  • “nachhaltige Betätigung”
  • “mit der Absicht, Gewinn zu erzielen”

Gewerbe anmelden: Befreiung für Freiberufler, Landwirte und Fischer

Freiberufler, Landwirte und Fischer sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Das bedeutet, sie müssen trotz ihrer selbstständigen Tätigkeit, kein Gewerbe anmelden. Dennoch sollten sie ihre Tätigkeit zwingend dem Finanzamt melden, denn ihre Einnahmen sowie Ausgaben müssen dem Finanzamt im Zuge der Steuererklärung vorgelegt werden. 

Zudem erhalten auch Freiberufler, Landwirte und Fischer eine Steuernummer für die gewerbliche Tätigkeit. 

Wieso sind Freiberufler von der Gewerbeanmeldung befreit? 

Ein Alleinstellungsmerkmal der Freiberufler gegenüber Gewerbetreibendenden ist: Sie betreiben kein Gewerbe, denn sie üben mit ihrer Tätigkeit eine schöpferische und geistige Arbeit aus.

So zählt die Tätigkeit des Freiberuflers zählt zu den “freien Berufen”, welche im Einkommensteuergesetz auch als “Katalogberufe” bezeichnet werden. Hierunter fallen unter anderem Berufsgruppen wie z. B.: 

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Journalisten 
  • Heilpraktiker
  • Ingenieure
  • Ärzte
  • etc.

Definiert sind die freiberuflichen Tätigkeiten, zu welchen die wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und auch erzieherischen Berufen zählen, im § 18 des Einkommensteuergesetz.  

Zusätzlich zu den Freiberuflern ist auch die selbstständige Tätigkeit in der sogenannten “Urproduktion” von der Gewerbeanmeldung befreit. Zu dieser Berufsgruppe zählt unter anderem: 

  • die Land- und Forstwirtschaft
  • der Bergbau
  • die Fischzucht
  • und auch die Fischerei.

Unterlagen und Tipps für die Gewerbeanmeldung 

Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich am besten vorab genau informieren, wie der Vorgang in Ihrer Stadt bzw. Kommune gehandhabt wird. Ein Anruf auf dem zuständigen Gewerbeamt kann also nicht schaden, um genau zu wissen, was für Ihre Gewerbeanmeldung benötigt wird und ob Sie ggf. sogar einen Termin benötigen. 

Termin vereinbaren

Bevor Sie das zuständige Gewerbeamt besuchen, sollten Sie am besten einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Auch wenn die Gewerbeanmeldung selbst nur wenige Minuten dauert, sind Sie mit einem Termin immer im Vorteil. 

In einigen Bundesländern bzw. Kommunen können Sie die Gewerbeanmeldung sogar mittlerweile ganz einfach online erledigen. Sehen Sie hierzu die Tabelle weiter unten im Artikel. 

Dokumente

Für die Gewerbeanmeldung brauchen Sie natürlich einige wichtige Dokumente. Hierzu zählt unter anderem ein Ausweispapier in Form eines Personalausweises oder alternativ ein Reisepass inklusive Meldebescheinigung. 

Sind Sie ausländischer Staatsbürger, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen (z. B. Personen- und Kapitalgesellschaft), müssen Sie außerdem einen Handelsregisterauszug sowie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag vorlegen. 

Genehmigungen

Für Unternehmer im Gaststätten-Gewerbe, Fahrschulen, Pflegekräfte und auch Handwerksbetriebe, sind zusätzliche Genehmigungen notwendig, die eine Gewerbeanmeldung voraussetzen. 

So muss ein Unternehmer eines eingetragenen Handwerksberufes beispielsweise einen Meisterbrief bzw. Meisterabschluss vorzeigen können. Ohne den entsprechenden Abschluss kann kein Gewerbe angemeldet werden. Gaststätten hingegen müssen beispielsweise Konzessionen für den Alkoholausschank vorweisen. 

Wer darf überhaupt ein Gewerbe anmelden? 

Bei Einzelunternehmern ist die Frage ganz einfach zu beantworten. Denn die Gewerbeanmeldung darf nur vom Inhaber selbst vorgenommen werden. 

Ist die Rede von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, darf die Gewerbeanmeldung ausschließlich von den geschäftsführenden Gesellschaftern bzw. dem Geschäftsführer getätigt werden.

Das Kostet eine Gewerbeanmeldung

Die Kosten einer Gewerbeanmeldung lassen sich nicht pauschal bestimmen. Denn je nach Bundesland und Kommune können diese sehr unterschiedlich sein. Jedoch können Sie mit einer Gebühr zwischen 20 € und 50 € rechnen. 

Für Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern können die Kosten deutlich abweichen. Am besten informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kommune. 

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung nach Hauptstädten:

StadtKostenOnlineWebsite
Berlin26 € – 31 €jaberlin.de
Bremen32 €jabremen.de
Dresden40 € – 50 €jadresden.de
Düsseldorf26 € – 33 €jaduesseldorf.de
Erfurt25 €neinerfurt.de
Hamburg20 €jahamburg.de
Hannover37 €neinhannover.de
Kiel25 € – 30 €jakiel.de
Magdeburg40 €neinmagdeburg.de
Mainz10 €jamainz.de
München47 € – 50 €neinmuenchen.de
Potsdam26 € – 31 €japotsdam.de
Saarbrücken45 €jasaarbruecken.de
Schwerin26 €neinschwerin.de
Stuttgart42 €jastuttgart.de
Wiesbaden25 € – 33 €jawiesbaden.de

Was passiert, nachdem Sie ein Gewerbe angemeldet haben?

Nachdem Sie das Gewerbe erfolgreich angemeldet haben, informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die IHK / HWK und auch die Berufsgenossenschaft. Es dauert nicht lange, bis Sie von den eben genannten Behörden bzw. Einrichtungen Post erhalten. 

Denn auch mit diesen werden Sie nach der Gewerbeanmeldung regelmäßig zu tun haben. So müssen Sie dort im groben Ihren Gewinn schätzen und der jeweiligen Stelle mitteilen. Von diesem hängt nämlich ab, ob Sie von eventuellen Vorauszahlungen oder Beiträgen befreit sind oder nicht. Aber dazu gleich mehr. 

Finanzamt

Sobald Ihr zuständiges Finanzamt von der Gewerbeanmeldung erfährt, erhalten Sie einen sogenannten “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. In diesem müssen Sie neben persönlichen Angaben auch Angaben zu Ihrem Gewerbe machen. 

So zum Beispiel zu folgenden Details: 

  • Gewerbe-Sitz
  • Schätzung der gewerblichen Einkünfte
  • Art der Besteuerung
  • Gesetzlicher Vertreter
  • und vieles mehr. 

Gerade die Schätzung der Einkünfte fällt zu Anfang relativ schwer. Doch diese ist entscheidend dafür, ob Sie die Kleinunternehmer-Regelung nutzen können oder auch, ob Vorauszahlungen geleistet werden müssen. 

Wenn Sie sich hier unsicher sind, sollten Sie in jedem Fall einen Steuerberater hinzuziehen, der Sie hier beratend unterstützen kann.

IHK / HWK

Bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) sowie der HWK (Handwerkskammer) handelt es sich um Einrichtungen für die Interessenvertretung der Industrie / Handel (IHK) sowie des Handwerks (HWK). 

Sobald Sie ein Gewerbe anmelden, werden Sie automatisch Zwangsmitglied und müssen Beiträge zahlen. Vorausgesetzt natürlich, Sie erfüllen die Voraussetzungen hierfür. Um das zu prüfen, erhalten Sie von der IHK / HWK einige Wochen nach der Gewerbeanmeldung ebenfalls einen Fragebogen, in dem Sie Angaben zu Ihrem Gewerbe machen müssen. 

Sollte Sie nicht im Handelsregister eingetragen sein und Ihr Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigen, sind Sie “noch” von den Beiträgen befreit. Sobald Sie jedoch Ihre erste Gewerbesteuer zahlen, können Sie mit einem Beitragsbescheid rechnen. 

Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei zum einen nach der Rechtsform des Unternehmens (Grundbeitrag) sowie dem Umlagebeitrag (0,21 % von der Gewerbesteuer). 

Berufsgenossenschaft

Die dritte und letzte Einrichtung, von der Sie nach der Gewerbeanmeldung Post erhalten, ist Ihre zuständige Berufsgenossenschaft. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie Einzelunternehmer, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sind. 

Selbstständige und Freiberufler können sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. Es besteht somit keine Pflicht. Sie erhalten dennoch ein Anmeldeformular, welches Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. So kann die Berufsgenossenschaft prüfen, ob nicht doch eine Pflicht zur Versicherung besteht. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie Mitarbeiter haben. 

Der Gewerbeschein

Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung erhalten Sie den sogenannten Gewerbeschein. Dieser ist die offizielle Bestätigung, dass Sie Ihr Gewerbe betreiben dürfen. Außerdem benötigen Sie diesen unter anderem auch, wenn Sie ein Geschäftskonto eröffnen, ein Auto leasen wollen oder einen Kredit als Unternehmer aufnehmen. 

Fazit

Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich zu aller erst genau informieren, welche zusätzlichen Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie sich beispielsweise in einen der oben genannten Berufssparten selbstständig machen wollen. 

Das tolle, die Gewerbeanmeldung können Sie in den meisten Städten direkt online vornehmen. Hierzu finden Sie die Formulare für die Anmeldung bereits online zum download. 

Wichtig: Nur mit einem Gewerbeschein dürfen Sie offiziell mit Ihrem Gewerbe tätig sein.