UStVA und ZM – im Video erklärt

UStVA und ZM – im Video erklärt

Als Unternehmer, der nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Umsatzsteuer dem Finanzamt gegenüber erklären und abführen.
Im Gegenzug dürfen Sie die Vorsteuer, die Sie bezahlt haben von Ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Vorsteuer entsteht dann, wenn Sie Rechnungen von Ihren Lieferanten bezahlen. Hier muss allerdings die Umsatzsteuer ausgewiesen sein.

Diese Erklärungen machen Sie unterjährig mit den Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA). Für das gesamte Jahr geben Sie zusätzlich im neuen Jahr eine Umsatzsteuererklärung (USt) ab.

Das heißt in UStVAs und USt listen Sie alle Ihre umsatzsteuerlich relevanten Umsätze auf. Davon abgezogen werden Ihre bezahlten Vorsteuerbeträge. Unterm Strich entsteht dann entweder eine Umsatzsteuerschuld. Dann müssen Sie diesen Betrag an das Finanzamt überweisen. Oder Sie haben einen Erstattungsanspruch. Nun erhalten Sie das Geld vom Finanzamt überwiesen.

Es gibt beim Thema UStVA und USt Einiges, was Sie wissen müssen. Daher haben wir für Sie eine neue Seite Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung unter unserer Rubrik „Wissenswertes“ erstellt.

Weiter haben wir für Sie angefangen, zu den einzelnen Umsatzsteuertatbeständen, die Kontolino! abdeckt, spezielle Seiten zu erstellen. Sie gelangen auf diese Seiten, indem Sie in der Tabelle auf der Seite Umsatzsteuertatbestände auf die einzelnen Umsatzsteuercodes klicken. Hier sind wir noch nicht komplett fertig, aber viele Codes sind bereits beschrieben.

Für alle unsere Testkunden oder Neugierigen haben wir ein neues Video erstellt. In diesem wird erklärt, wie Sie mit Kontolino! eine UStVA bzw. ZM erstellen und abschicken können. Klicken Sie doch einfach mal rein:

Falls das Video nicht funktioniert können Sie es hier anschauen

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