Mehrwertsteuerdigitalpaket und Kontolino!

In einem früheren Blogbeitrag über die Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpaketes in Kontolino! haben wir Ihnen bereits erklärt,

  • was es mit der Regelung auf sich hat (Stichwort One-Stop-Shop oder kurz OSS),
  • wie Sie in Kontolino! Ihre Rechnungen, die unter diese Regelung fallen, verbuchen können und
  • wie Sie in Kontolino! Ihre Werte für die Abgabe der Steuermeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammenstellen können.

Offen blieb noch, wie Sie Ihre Rechnungen in Kontolino! mit dieser neuen Vorgehensweise erstellen können. Dies wollen wir Ihnen mit diesem Beitrag erklären.

Die Ausgangssituation ist wie folgt: Sie liefern Waren aus Ihrem deutschen Lager an private Kunden in ein EU-Ausland. Diese Kunden haben somit keine USt-ID und Sie als Unternehmer machen Umsätze von mehr als 10.000 € im Jahr auf diese Weise. Somit fallen diese Geschäfte unter das Mehrwertsteuerdigitalpaket und Sie müssen die ausländische Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung berechnen und ausweisen. Wie geht das nun konkret mit Kontolino!?

Vorgehensweise in Kontolino! zur Rechnungsschreibung im Rahmen des Mehrwertsteuerdigitalpaketes

Sie müssen dazu einmalig in Ihrer Buchungsperiode angeben, dass Sie für dieses Jahr Ihre Rechnungen nach den Mehrwertsteuerdigitalpaketregeln schreiben müssen. Dazu gehen Sie unter den Menüpunkt „Verwalten“ –> „Buchungsperioden“ in das betroffene Buchungsjahr. Dort setzen Sie einen Haken beim Eintrag: „Fernverkäufe an Kunden in der EU ohne USt-ID (MwSt-Digitalpaket)“ und speichern die Änderung ab.

Daraufhin können Sie ganz normal beginnen eine neue Rechnung schreiben. Das machen Sie wie gewohnt unter dem Menüpunkt „Faktura“ –> „Neue Rechnung…“. Sobald Sie einen Kunden ausgewählt haben, der im EU-Ausland ansässig ist, haben Sie unterhalb der Positionen einen zusätzlichen „MwSt-Modus“ zur Auswahl. Das ist auch der nächste Schritt für Sie: Sie wählen nun den Eintrag „Fernverkauf an EU-Kunden ohne USt-ID (ausl. MwSt)“ aus.

Danach geben Sie Ihre Rechnungspositionen ein: Hier können Sie nun pro Position, den MwSt-Satz „Individueller Satz, z. B. EU-Land“ auswählen. Daraufhin erscheint dahinter ein Feld, indem Sie den Steuersatz des Empfängerlandes eintragen. Die Steuersätze für das EU-Ausland, können Sie z. B. bei der EU nachlesen.

Warum müssen Sie den Steuersatz pro Position angeben? Nun auch im Ausland gibt es verschiedene Steuersätze für verschiedene Waren bzw. Dienstleistungen. So unterliegen manche Positionen dem normalen Steuersatz, manche dem reduzierten und mache sind steuerfrei. Nur wenn Sie den Steuersatz pro Position eingeben, kann eine korrekte Rechnung erzeugt werden.

Damit haben Sie alle Besonderheiten erledigt. Ihre Rechnung weist somit korrekt den ausländischen Steuersatz und Steuerbetrag aus.

Und die Verbuchung?

Läuft wie Sie es gewohnt sind automatisch korrekt. D.h. der richtige Mehrwertsteuerbetrag wird verbucht, in das richtige Feld der UStVA bzw. USt eingetragen. Zusätzlich können Sie jederzeit eine Auswertung für Ihre OSS-Meldung für das BZSt anschauen.

Zusammenfassung zum Mehrwertsteuerdigitalpaket und Kontolino!

Somit können Sie nun in Kontolino! nicht nur alle Buchungen korrekt erfassen, sondern auch Ihre Rechnungen korrekt schreiben. Noch offen ist der korrekte Import von Rechnungen von billbee. Das ist momentan bei uns in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen von billbee in Umsetzung. Unser Zieltermin zur Fertigstellung ist dabei der 23. Juli 2021. Somit können Sie auf jeden Fall Ihre UStVA für den Juli korrekt Anfang August abgeben.

Nachtrag vom 20. Juli 2021

Wir konnten die billbee-Schnittstelle zusammen mit unseren billbee-Kollegen inzwischen erfolgreich updaten. Somit sind alle notwendigen Arbeiten zum Mehrwertsteuerdigitalpaket abgeschlossen.

Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets (OSS) in Kontolino!

]Im Zuge der Harmonisierung der EU wurde das sogenannte Mehrwertsteuerdigitalpaket beschlossen. Dieses sagt – kurz zusammengefasst aus, dass, wenn Sie auf dem digitalen Weg Waren an im EU-Ausland ansässige Abnehmer ohne USt-ID aus Deutschland heraus beliefern, diese ab einer jährlichen Umsatzschwelle von 10.000 € im Jahr versteuern müssen. Dabei müssen Sie den Umsatz mit dem jeweiligen Steuersatz des Ziellandes ausweisen und abführen. Diese Regelung greift ab dem 01.07.2021.

Bevor diese Regelung eingeführt wurde, galten für jedes EU-Land eine individuelle Grenze, ab dem man den Steuersatz des Ziellandes angeben musste. Somit stellt das eine Erleichterung für Internet-Händler dar.

Die neue Regelung klingt verwirrend?

An einem Beispiel wird es einfacher:

Sie nähen Kleider und verkaufen diese. Ihr Laden befindet sich in Deutschland. Um mehr Kunden zu erreichen, haben Sie Sich eine Internetseite aufgebaut bzw. Nutzen dazu einen Anbieter. Nun kauft ein Kunde aus Österreich bei Ihnen ein. Dabei verschicken Sie die Ware aus Deutschland an Ihren Kunden in Österreich. Sie haben letztes Jahr einen Umsatz an Kunden aus dem EU-Ausland mit mehr als 10.000 € gemacht. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben und Sie müssen damit die österreichische Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % auf der Rechnung berechnen und ausweisen. Diese Mehrwertsteuer müssten Sie nun in Österreich erklären und abführen. Da das ein sehr großer Aufwand, gerade für kleine Unternehmen darstellt, können Sie zentral Ihre Geschäfte beim One-Stop-Shop erklären. In Deutschland stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den One-Stop-Shop zur Verfügung.

Dort müssen Sie Sich einmalig registrieren und danach immer zum Monatsletzten des Folgemonates eines Quartals gesammelt alle Umsätze an das EU-Ausland eintragen und abführen.

Die Steuersätze für das EU-Ausland, können Sie z. B. bei der EU nachlesen.

Ihre Umsätze sind kleiner als 10.000 € im Jahr an das EU-Ausland?

Dann berechnen Sie einfach weiterhin die deutsche Mehrwertsteuer und führen diese auch in Deutschland ab. Übrigens, wenn Ihr ausländischer Kunde bei Ihnen die Ware abholt, dann zählen diese Umsätze nicht dazu. Es ist maßgeblich, dass Sie die Ware versenden oder versenden lassen (z. B. über DHL).

Wie haben wir die OSS-Regelung in Kontolino! umgesetzt?

Ab sofort stehen Ihnen in Kontolino! zwei neue Umsatzsteuercodes für Sie zur Verfügung:
  • FernVerk. EU Waren – Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen: dieser ist für Ihre Warenlieferungen und
  • FernVerk. EU s. Lstg. – Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leistung/Werklieferung: dieser ist für Ihre erbrachten Dienstleistungen
Sobald Sie einen dieser beiden Codes beim Verbuchen Ihrer Umsätze auswählen, werden Ihnen zwei zusätzliche Felder im Buchungsdialog angeboten:
  • das Empfängerland und
  • der Umsatzsteuersatz.

Diese müssen Sie zusätzlich befüllen. Daraufhin kann Kontolino! – wie Sie es gewohnt sind – Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und Ihre Umsatzsteuermeldung (USt) korrekt die Felder zu den ergänzenden Informationen zu Ihren Umsätzen befüllen.

Auswertung der OSS-Umsätze für das BZSt

Da Sie zusätzlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für jedes Quartal bis spätestens zum Monatsletzten des Folgemonats eine Steuermeldung ausfüllen müssen, steht Ihnen in Kontolino! eine neue Steuerauswertung für Sie zur Verfügung. Diese Auswertung finden Sie unter dem Menüpunkt: Auswerten –> EU-Umsatzsteuer (OSS). Dort können Sie die benötigten Werte ablesen und beim BZSt eintragen. Leider wird derzeit noch keine Schnittstelle vom BZSt zur Verfügung gestellt, so dass eine automatische Übertragung erst einmal nicht möglich sein wird.
Unten sehen Sie ein Beispiel für die neue Auswertung in Kontolino! für das OSS-Verfahren:

Weiter können wir mit dieser Vorgehensweise, die DATEV-Kompatibilität sicherstellen. D.h. Ihre Daten werden korrekt zu DATEV exportiert und wieder zu Kontolino! importiert. Dafür haben wir die entsprechenden „BU-Schlüssel“ für die Umsatzsteuer sowie zusätzliche Felder für das Empfängerland und den Steuersatz beim Import und Export neu in Kontolino! implementiert. So stellen wir die Datenübertragung zu Ihrem Steuerberater auch für diese Anforderung sicher.

So weit so gut! Leider sind wir noch nicht ganz fertig mit der Implementierung aller Änderungen:

Was fehlt in Kontolino! derzeit noch und ist in Arbeit?

Gerade implementieren wir die Verwendung der neuen Mehrwertsteuercodes für das Schreiben von Rechnungen in Kontolino!. Hier muss dann für die einzelne Position der gültige Mehrwertsteuersatz eingegeben werden. Wir planen diese Umsetzung im Laufe des Monates Juli.
Zusätzlich ist der Billbee-Import für Rechnungen noch offen. Die Umsetzung bei Billbee ist geplant aber dort noch nicht vollendet. Hierzu stehen wir in Kontakt mit Billbee, können aber noch keinen Umsetzungstermin nennen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Zusammenfassung

Sie können bereits ab jetzt alle Buchungen im Rahmen des OSS erfassen und erhalten eine Auswertung, damit Sie Ihre Daten beim BZSt eingeben können. Dort führen Sie dann die fällige Umsatzsteuer ab. Zusätzlich werden durch Kontolino!, die entsprechenden Felder der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und der Umsatzsteuermeldung (USt) bestückt. Auch die Kompatibilität mit DATEV ist gewährleistet. Somit ist die buchhalterische Seite bereits komplett abgedeckt.
Die Seite der Rechnungsstellung befindet sich derzeit in Umsetzung. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wann diese abgeschlossen ist.

Übrigens

Für alle Umsatzsteuertatbestände, die es in Kontolino! gibt, haben wir für Sie Dokumentationsseiten unter unserer Rubrik „Wissenswertes“ erstellt. Diese haben wir um die Seite „Umsatzsteuer für im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung“ ergänzt.