Kontolino! und die Mehrwertsteuersenkung im Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung

Kontolino! und die Mehrwertsteuersenkung im Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung

Es ist ja in aller Munde: ab dem 1. Juli 2020 wird es ein großes Konjunkturpaket der Bundesregierung geben, in dem sehr viele Themen gebündelt sind, um die wirtschaftlichen Folgen aus dem Corona-Lockdown abzufedern. Eine Gesamtübersicht über die Konjunktumaßnahmen hat das Bundesfinanzministerium auf einer speziellen Seite zusammen gefasst. Dort finden Sie auc h Links auf weitere Details zu den einzelnen Massnahmen. Dabei sind viele Möglichkeiten, etwa Verluste weitreichender geltend zu machen, aber eben auch Anreize für mehr Konsum.

Wir wollen uns hier im Wesentlichen auf zwei wichtige Punkte für Selbstständige und Freiberufler konzentrieren, die sich auch direkt in der Buchhaltung niederschlagen werden:

  • Es wird eine zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer geben vom 1.7. bis 31.12.2020
  • Es wird die Möglichkeit geben, Anlagegüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden, mit einem erhöhten Satz degressiv abzuschreiben.

Natürlich werden wir unsere Nutzer dabei unterstützen, diese Maßnahmen umzusetzen: Wir sind seit Bekanntwerden der Pläne für dieses Konjunkturpaket daran, die Folgen für unsere Nutzer abzuschätzen und nach Wegen zu suchen, wie sie diese Änderungen möglichst schmerzarm in ihrer Buchhaltung mit Kontolino! abhandeln können.

Der Fokus liegt aktuell auf dem Thema der Mehrwertsteuersenkung, die ja schon in wenigen Tagen in Kraft treten soll. Bisher gibt es zwar noch keine endgültige Rechtsvorschrift oder verbindliche Vorgehensweisen, aber es gibt schon einen Entwurf eines BMF-Schreibens speziell zum Thema der Mehrwertsteuersenkung (herunterladen kann man sich diesen Entwurf beim BMF).

Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber natürlich noch möglich, dass sich an diesen Regelungen etwas ändern wird. Wir gehen aktuell mal davon aus, dass dieser Entwurf nicht mehr Wesentlich verändert wird.

Das BMF-Schreiben geht auf einige wichtige Fragen rund um die Mehrwertsteuersenkung ein, etwa darauf, welche Sätze sich ändern werden, wie bzw. wann etwa die Steueränderung bei Ist-Besteuerern zu berechnen sind, wovon die Anwendung des bisherigen oder des abgesenkten Steuersatzes abhängt, wie man die Besteuerung bei Teilleistungen, Dauerverträgen, Anzahlungen, Rückabwicklung/Gutschriften/Umtausch, Pfand etc. behandeln muss. Dies sind allesamt wichtige Fragen sowohl für die Rechnungsstellung wie auch für die Buchhaltung. Die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht:

  • Die Steuersätze für Leistungen und Lieferungen im Inland werden von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt für alle Lieferungen und Leistungen, die ab dem 1.7.2020 und bis zum 31.12.2020 erfolgen
  • Für die Anwendung des Steuersatzes ist ausschließlich der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistung bzw. Lieferung ausschlaggebend, egal, ob man nach vereinnahmten (Ist-) oder vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) besteuert wird
  • Die abgesenkten Steuersätze sind auch bei innergemeinschaftlichen Erwerben anzusetzen (also z.B. für Rechnungen von Online-Händlern oder Service-Providern aus dem EU-Ausland)

Konkret bedeutet dies für Kontolino!-Nutzer nach heutigem Stand:

  • Ab dem 1.7. und bis auf weiteres gibt es zusätzliche MwSt-Codes für Buchungssätze für die Umsatzsteuer, die Vorsteuer und für innergemeinschaftliche Erwerbe ,das sind also insgesamt wohl 6 MwSt-Codes, die zur Auswahl stehen. Sie sind für alle Geschäftsfälle anzuwenden, die zwischen dem 1.7. und 31.12.2020 unter die abgesenkte MwSt fallen.
  • Rechtzeitig zum 1.7. werden wir zudem in Zusammenarbeit mit Billbee unsere Importschnittstelle für Rechnungen dahin gehend erweitern, dass diese weiterhin mit dem korrekten MwSt-Satz verbucht werden.
  • Unsere Paketpreise werden natürlich an die neuen MwSt-Sätze angepasst, was ja zumindest für Kleinunternehmer einen gewissen Preisvorteil bietet (sie können sich ja die Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstatten lassen)

Noch nicht bekannt ist, wie sich die Steuerformulare ab Juli 2020 ändern werden. Wir gehen stark davon aus, dass die abgesenkten Steuerbeträge bzw. die Bemessungsgrundlage dafür in der UStVA sowie der EÜR angegeben werden müssen. Darauf sind wir durch die Einführung der neuen MwSt-Codes vorbereitet.In Kontolino! ist die Einführung neuer Konten für Umsätze mit den abgesenkten Steuersätzen nicht notwendig. Wenn Sie allerdings zur Kooperation mit Ihrem Steuerberater separate Konten für diese Umsätze benötigen, können Sie sich diese natürlich anlegen und bebuchen.

Stichwort Steuerberater: Es ist sehr wahrscheinlich dass  für den Import und Export von Buchungsstapeln für den Steuerberater von der Datev ein paar neue Buchungs-Schlüssel eingeführt werden. Zur Stunde liegen uns diese noch nicht vor, aber natürlich haben wir auch dieses Thema im Blick. Da auch die Kollegen bei der Datev jetzt mit großer Energie an diesem Thema arbeiten, werden wir sicher noch rechtzeitig vor dem 1. Juli die entsprechenden Details vorliegen haben und diese in Kontolino! umsetzen.

Nach aktueller Einschätzung dürfte es keine Auswirkungen auf die Zusammenfassende Meldung (ZMDO) geben. Natürlich werden wir die neuen Formulare in Kontolino! einpflegen, sobald sie vom Finanzamt zur Verfügung stehen, es ist ja auch damit zu rechnen, dass die neuen Felder noch ein paar Jahre in den  Formularen verbleiben.

Aus aktueller Sicht wird das für Kontolino!-Nutzer alles sein, um die Mehrwertsteuersenkung in der Buchhaltung abzuhandeln. Wir sind schon fleissig an den Vorbereitungen, um diese Punkte bis zum 1.7. umzusetzen. Unser Ziel ist es, dass Sie nahtlos weiter arbeiten können. Wir machen den Wechsel auf die abgesenkten Steuersätze so einfach wie möglich und werden unsere Nutzer auch in den nächsten Tagen und Wochen informieren.

Was ist mit den weiteren Themen des Konjunkturpakets?

In dem Paket stecken noch mehr Themen, die für Selbstständige relevant werden (können). Neben der Mehrwertsteuersenkung sind das in erster Linie Änderungen zu Abschreibungsmöglichkeiten für Anlagegüter sowie die Abwicklung von Investitionsabzugsbeträgen, Verrechnungsmöglichkeiten für Verluste in Vorjahre, und vieles mehr was sich vor allem im Bereich der Unternehmenssteuern abspielt. Zum Einen soll es in diesem und dem kommenden Jahr möglich sein, Anlagegüter degressiv abzuschreiben und dabei einen erhöhten AfA-Satz anzusetzen.
In Sachen Investitionsabzugsbeträgen soll wohl die Frist, innerhalb derer eine Anschaffung getätgigt werden muss, um ein Jahr verlängert werden. Dazu wird es vermutlich in der EÜR neue Felder und für die Auflösung von IAB für nicht getätigte Ivestitionen ein gesondertes Konto geben.

Diese Themen behalten wir im Auge und bereiten uns auch hier auf Anpassungen an Kontolino! vor. Sie sind allerdings im Moment nicht so dringend wie die Mehrwertsteuersenkung, da die entsprechenden Buchungen zur Abschreibung und zum IAB typischer Weise erst zum Jahresende getätigt werden. Die Absenkung der Mehrwertsteuer tritt ja bereits in knapp 3 Wochen in Kraft, hat also allerhöchste Priorität für uns.

Was muss ich konkret tun?

Für Sie als Selbstständige(n) ist im Moment sicherlich die drängendste Frage, ab wann und welche Rechnungen mit abgesenktem Steuersatz gestellt werden müssen, und wie man als Rechnungsempfänger mit Rechnungen umzugehen hat, also was z.B. zu prüfen und ggf. wo eine Änderung von Eingangsrechnungen vom Lieferanten gefordert werden müsste. Hier sei zu den Details nochmals auf das BMF-Schreiben verwiesen, in dem diese Fragen ausführlich geklärt werden.

Je nachdem, was, wohin und in welcher Form Sie Dinge an Ihre Kundschaft bringen, kann das also alles recht einfach sein, in manchen Fällen aber auch ganz schön Knifflig. Das oben verlinkte BMF-Schreiben gibt hier schon sehr viele Antworten, z.B. für Leistungen, die teilweise vor und nach dem 1.7, erbracht werden oder für laufende Verträge mit regelmässiger Abrechnung etc.

In Kontolino! müssen Sie eigentlich nur für eine Weile den abgesenkten MwSt-Sachverhalt in den Buchungssätzen auswählen, wenn Sie den abgesenkten Steuersatz in Rechnung stellen oder in Rechnung gestellt bekommen. Das wird es aus heutiger Sicht schon gewesen sein. Aber wie gesagt: noch ist nichts in trockenen Tüchern…