Nun können Sie die USt-Erklärung überprüfen. Kontolino! stellt diese auf Basis der ausgewählten Mehrwertsteuersätze in Ihren Buchungen zusammen. D.h. falls Ihnen Werte nicht plausibel vorkommen, überprüfen Sie am Besten die beiden Konten:
- Umsatzsteuer und
- Vorsteuer.
Am Einfachsten geht das, wenn Sie Sich einen Kontoauszug für diese beiden Konten erstellen lassen.
Die Umsatzsteuer-Buchungen sollten beim Umsatzsteuerkonto im Normalfall im Haben stehen. Immer wenn Sie eine Ausgangsrechnung schreiben, buchen Sie die Umsatzsteuer und diese wird im Haben ausgewiesen. Ist dies nicht der Fall, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie evtl. die Soll- und Habenkonten im betreffenden Buchungssatz vertauschen müssen (das Konto „Umsatzerlöse“ sollte immer das Habenkonto sein). Ausnahme: Sie stornieren eine Ausgangsrechnung, geben Skonti, Rabatt oder ähnliches.
Die Vorsteuer-Buchungen sollten im Normalfall beim Vorsteuerkonto im Soll stehen. D.h. immer wenn Sie eine Eingangsrechnung erhalten, buchen Sie die Vorsteuer und diese wird im Soll ausgewiesen. Ist dies nicht der Fall, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie evtl. die Soll- und Habenkonten im betreffenden Buchungssatz vertauschen müssen (das betroffene Aufwands-, bzw. Aktivkonto sollte immer das Sollkonto sein). Ausnahme: Sie erhalten nach Bezahlung aufgrund einer Reklamation oder ähnlichen das Geld zurück und machen somit Ihr Geschäft rückgängig oder Sie erhalten Skonti, Rabatt oder ähnliches.
Haben Sie es mit ausländischer Umsatzsteuer / Vorsteuer zu tun, können Sie Sich hier einlesen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung sind und keine verbindliche Auskunft zum richtigen Steuercode geben dürfen. Gehen Sie dazu bitte bei Bedarf auf Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu.
Zusätzlich müssen Sie überprüfen, ob Sie entweder
- alle USt-Voranmeldungen des Jahres mit Kontolino! erstellt und an das Finanzamt übertragen haben – dies können Sie am Einfachsten Überprüfen, indem Sie unter dem Menüpunkt „Elster-Online“ -> „USt-Voranmeldung“, die Liste Ihrer abgegebenen Meldungen auf Vollständigkeit checken – oder
- Sie alle Umsatzsteuerzahlungen, bzw. -erstattungen über das Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gebucht haben.
Haben Sie eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragt, dann müssen Sie überprüfen, ob Sie die Sondervorauszahlung korrekt verbucht haben.
Eine gute Hilfe bietet Ihnen auch die Aufstellung unter dem Menüpunkt „Auswerten“ -> „Umsatzsteuer“. Hier können Sie sehen, welche Umsatz-, Vorsteuerbeträge in Summe gebucht wurden, sowie ggfs. die Sondervorauszahlung.