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Buchhaltung für Heilberufler
Für Tätigkeiten, die unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 a) UStG fallen, weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies müssen Sie…
Für Tätigkeiten, die unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 a) UStG fallen, weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies müssen Sie…