Auf unserer Webseite finden Kontolino!-Nutzer nun Muster-Verfahrensdokumentationen, die auf die Gegebenheiten von Kontolino! angepasst sind.
Laut den GoBD, die seit dem 1.1.2015 gültig sind, ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu führen, aus der die Arbeitsweise bei der Digitalisierung von Belegen sowie bei der Buchführung hervorgeht. Diese Verfahrensdokumentation ist bei einer Betriebsprüfung vorzuweisen. Sie soll die betrieblichen Abläufe beim Umgang mit elektronischen Belegen bzw. bei der Digitalisierung von Papierbelegen aufzeigen und soll als Bestandteil Arbeitsanweisung für die verantwortlichen Mitarbeiter dienen.
Während die meisten Musterdokumente zum Thema in erster Linie auf größere Unternehmen abzielen, haben wir uns die Mühe gemacht, eine Vorlage für kleine Unternehmen zu erstellen und diese an die Arbeit mit Kontolino! anzupassen. Dabei haben wir 2 unterschiedliche Vorlagen erstellt:
- Verfahrensdokumentation zum Umgang mit elektronischen Belegen: Bei dieser Verfahrensdokumentation werden keine Papierbelege für Ihre Buchhaltung von Ihnen selber digitalisiert, sondern die Dokumentation beschreibt, wie Sie mit selbst erstellten elektronischen Belegen (z. B. Angebote / Rechnungen) und mit elektronischen Belegen umgehen, die Sie von anderen Unternehmen erhalten (z. B. Telefonrechnungen per E-mail, Rechnung für die Nutzung von Kontolino!).
- Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung von Belege: Diese Verfahrensdokumentation kommt zum Einsatz, wenn Sie zusätzlich zu eigenerstellten digitalen Belegen auch Papierbelege (z. B. Rechnungen, die Sie per Post erhalten) für Ihre Buchhaltung ersetzend einscannen und danach vernichten.
Unsere Nutzer können sich die beiden Dokumente gratis im Bereich Arbeitshilfen auf unserer Webseite herunterladen. Im Dokument müssen nur noch die kursiv gedruckten Passagen durch individuelle Angaben (z.B. Name der zuständigen Mitarbeiters) ergänzt werden.
Ausgedruckt und abgezeichnet kann die Verfahrensdokumentation dann im Buchhaltungsordner für die nächste Betriebsprüfung bereit gehalten werden.