Ab November 2024 bekommen manche Unternehmer nach und nach eine Mitteilung in Ihrem Elster-Benutzerkonto oder per öffentliche Mitteilung. Darin enthalten ist die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz W-IdNr.). Die W-IdNr. bekommt jeder wirtschaftlich Tätige als eindeutige Nummer zugeteilt. Dabei bleibt die Nummer für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert bestehen. Auch wenn Sie Ihren Unternehmenssitz verlegen sollten: die W-IdNr. verändert sich nicht.
Beispiel einer W-IdNr.
Die W-IdNr. ist grundsätzlich wie die Umsatzsteuer-IdNr. aufgebaut. Sprich diese beginnt mit der Länderkennung DE gefolgt von 9 Ziffern. Darin schließen sich nach einem Bindestrich getrennt eine fünfstellige Nummer an. Diese stellt ein Unterscheidungsmerkmal dar, die mit einer Steuernummer verknüpft ist, mit welcher der Betrieb beim zuständigen Finanzamt geführt wird.
Somit könnte eine W-IdNr. wie folgt aussehen:
DE123456789-00001
Weitere Informationen zur W-IdNr. finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (kurz BZSt).
Wann erhalten Sie die W-IdNr.?
Sie erhalten die Wirtschaftsidentifikationsnummer automatisch und müssen selbst nichts beantragen. Dabei bekommen Unternehmer,
- die Kleinunternehmer oder
- zu einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind,
die Nummer als erstes zugeteilt. Sie bekommen die W-IdNr. voraussichtlich ab November 2024 in Ihrem Elster-Postfach oder per öffentlicher Mitteilung.
Ab dem 03. Quartal 2025 erhalten die anderen wirtschaftlich Tätigen Ihre W-IdNr.. Führen Sie mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, erhalten Sie weitere Unterscheidungs-Merkmale. Diese Vergabe weiterer Unterscheidungs-Merkmale erfolgt stufenweise voraussichtlich ab 2026.
Wie erhalten Sie Ihre W-IdNr.?
Wenn Sie bereits eine USt-IdNr. haben, dann erhalten Sie keine Mitteilung über Ihre W-IdNr. Im Bundessteuerblatt wird per öffentlichen Mitteilung informiert, dass Ihre USt-IdNr. als W-IdNr. zu verwenden ist.
Haben Sie noch keine USt-IdNr., dann bekommen Sie Ihre W-IdNr. über Ihr ELSTER-Benutzerkonto.
Abgrenzung zu anderen Steuernummern
Alle anderen Steuernummern, wie die USt-IdNr und Identifikationsnummer (kurz IdNr.) bleiben weiterhin bestehen und haben weiter Ihre Gültigkeit.
Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Darunter fallen natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen (wie GmbHs / UGs) und Personenvereinigungen (wie KGs).
Die USt-IdNr. ist für Unternehmen nur notwendig, wenn diese Geschäfte mit dem EU-Ausland machen. Somit hat nicht jedes Unternehmen diese Nummer.
Die IdNr. identifiziert eindeutig natürliche Personen. Die W-IdNr. wird zusätzlich nur an Personen vergeben, die eine wirtschaftliche Tätigkeit nachgehen.
Die W-IdNr. gilt gleichzeitig als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer.
Verwendung der W-IdNr.
Die W-IdNr. wird nach und nach in den Steuerformularen als zusätzliches Feld aufgenommen. Zunächst bleibt dieses Feld optional – muss also nicht befüllt werden. Wann das Feld als Pflichtfeld deklariert wird, ist noch nicht bekannt.