Warum Kontolino! kein GoBD-Zertifikat hat

Warum Kontolino! kein GoBD-Zertifikat hat

Die neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind nun seit knapp 9 Monaten in Kraft und sorgen für mehr Klarheit in Fragen der Archivierung elektronischer Belege sowie im korrekten Umgang mit eingescannten Papierbelegen.

Am Markt für Buchhaltungssoftware wurde dies natürlich zum Thema. Kunden und Interessenten fragten nicht nur bei uns nach, ob unser Produkt denn nun auch GoBD-konform sei. Nicht wenige Anbieter kamen gar auf die mehr oder weniger glorreiche Idee, ihr Produkt offensiv mit einer GoBD-konformität zu bewerben, am besten mit einem Zertifikat. Kunden lieben diese kleinen Logos ganz offensichtlich: wenn’s da draufsteht, ist wohl alles gut. Das gilt im Kaffeeregal genauso wie bei der Software-Auswahl.

Nun hat der Gesetzgeber sich jedoch in weiser Voraussicht dazu entschlossen, einem Ablasshandel in der Buchhalterei einen Riegel vorzuschieben. In den GoBD steht ausdrücklich, dass es keine Zertifizierung gibt, und der Fiskus ein evtl. Zertifikat explizit nicht anerkennt:

[181] „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Man kann also ein Zertifikat für sein Produkt ausstellen lassen, dem Nutzer bietet dies jedoch keinerlei Schutz gegenüber dem Finanzamt, wenn die Buchhaltung eben nicht ordnungsgemäss ist.

Schließlich kommt es bei der ordentlichen Führung von Büchern nicht nur auf die Software an, sondern vor allem darauf, wie Belege gesammelt und aufgezeichnet werden. Geschäftsfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, und die Korrektheit von Belegen muss glaubhaft darlegbar sein. Das geht mit oder ohne Computer, und selbst mit der besten Software kann man das falsch machen.

Ob Sie als Buchhalter oder Unternehmer also richtig arbeiten, hat nur am Rande mit der Software zu tun, die Sie einsetzen. Software kann Ihnen Funktionen bieten, die es ermöglichen und erleichtern, die GoBD einzuhalten, und wenn sie dies nicht tut, können Sie mit Hilfe anderer Produkte und Hilfsmittel die entsprechende GoBD-konforme Arbeitsweise trotzdem erreichen.

Ulrich Kampffmeier formuliert auf seinem Blog sehr treffend den Aussagewert eines Zertifikats:

[Ein] Zertifikat sagt nur aus, dass bei entsprechendem Einsatz der Software, korrekten Daten und Prozessen, richtiger Nutzung und sicherem Betrieb, die Software die Vorgaben der GoBD erfüllen KANN

Die Betonung liegt eben auf dem KANN. Man kann mit einem Buchhaltungsprogramm GoBD-konform arbeiten, aber das Programm macht die Buchhaltung nicht automatisch GoBD-konform.

Nun mag die Konkurrenz die Kosten und Mühen nicht scheuen, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Steuerberatung zu beauftragen, um ein Testat zu erstellen und einen Designer mit dem Entwurf eines hübschen runden Piktogramms zu beauftragen. Letztendlich ist das aber einfach nur hübscher Zierrat, wie eben auch die vielen bunten Logos auf Ihrer Müslipackung im Supermarkt. Ähnlich wie ein Eiweiß-Shake bei gesunder Ernährung und ergänzendem Sport beim Abnehmen hilft, unterstützt eine Software Sie beim Einhalten der GoBD, wenn Sie sich an die (recht einfach umzusetzenden) Regeln der GoBD halten. Nicht mehr und nicht weniger, egal wie bunt das zugehörige GoBD-Konformitätssiegel ist.

Wir haben uns gegen ein teures Zertifikat entschieden und konzentrieren uns auf die Funktionalitäten, die wirklich sinnvoll bei der Führung Ihrer Buchhaltung sind, und versuchen, Ihnen die Arbeitsschritte, die zur Einhaltung der GoBD notwendig sind, möglichst einfach und intuitiv zu machen. Wir glauben, darauf kommt es an.

Mehr Informationen dazu, wie Kontolino! Sie bei der Einhaltung der GoBD unterstützt, finden Sie in folgenden Beiträgen: