In den letzten Tagen tauchen bei Unternehmern Mails von einem Verein mit dem hübschen Namen „Organisation Transparenzregister e.V. i.G.“ auf, die zur Zahlung von 49,- Euro zur Eintragung der Firma ins Transparenzregister aufrufen. Dabei handelt es sich allerdings um einen jährlichen Mitgliedsbeitrag für diesen Verein, dessen Zweck und Notwendigkeit nicht so ganz klar erscheint.
Die erste Mail ist sehr aggressiv formuliert und versucht, durch einen gesetzlich festgelegten Termin und „verschärften Meldepflichten ab Januar 2020“ zu suggerieren, dass eine unmittelbare Gefahr für jeden Unternehmer bestünde, der jetzt nicht super schnell handelt.
Das gemeine dabei: das Transparenzregister gibt es wirklich, auch wenn man vielleicht noch nicht viel davon gehört hat. Es fusst auch tatsächlich auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes und es sind auch viele Unternehmen verpflichtet, in diesem Register geführt zu werden.
Allerdings geht das auch ganz ohne den Verein und für einen extrem großen Teil von Unternehmen besteht überhaupt keine Notwendigkeit, aktiv zu werden.
Ich möchte nicht so weit gehen, und diese Mails und den zugehörigen Verein als unseriös zu bezeichnen, oder das ganze als Abzocke zu bezeichnen, aber in die Ecke gehört der Verein auf jeden Fall. Mein Rat: einfach ignorieren.
Selbst das Bundesfinanzministerium sieht sich inzwischen genötigt, aufzuklären (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/2020-01-21-warnung-betrug-email-transparenzregister.html) und dabei drastischere Worte zu nutzen:
Derzeit versenden Betrüger*innen unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger*innen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.
Das Bundesministerium der Finanzen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten!
Die offizielle Interseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de.
Zwischenzeitlcih hat man bei den Verantwortlichen auch offensichtlich kalte Füße bekommen und eine so genannte Richtigstellung versandt. In der heisst es dann:
Am 21.01./22.01.2020 ging per Mail eine entsprechende Aufforderung an Sie heraus, sich im Transparenzregister zu registrieren. Dies ist unter anderen auch über den Link unseres Vereins möglich. Die Intention liegt hierbei darin, Unternehmen die Eintragung zu erleichtern und das gesamte Procedere zu übernehmen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die vom Verein berechnete Dienstleistung inklusive der Eintragsgebühren beläuft sich hierbei auf 49,00 Euro.
Interessanter Weise wird in dieser „Richtigstellung“ nur richtig gestellt, dass sich der Verein in Gründung befindet, und dass alles auf notariell korrektem Wege sei. Das lässt sich natürlich schwer nachprüfen, außer, wenn man das Vereinsregister bemüht, in dem der Verein bald eingetragen sein soll. Über die Seriosität des Vereinszwecks und die sehr dreist formulierte Aufforderung, sich innerhalb 10 Tagen zu registrieren, besagt das alles natürlich rein gar nichts. Es bleibt also im Dunkeln, ob es hier um einen ernst gemeinten Verein mit hehren Zielen oder um den Versuch geht, schnell Geld zu machen. Das eine oder das andere zu behaupten, wäre reine Spekulation.
Was ist den nun dran?
Tatsächlich führt das Bundesverwaltungsamt ein Transparenzregister (§ 18 Geldwäschegesetz). Dies soll helfen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder organisierte Kriminalität zu unterbinden. Und tatsächlich müssen die meisten Firmen in Deutschland dort registriert sein.
Interessant wird es bei der Frage, wer sich dort eintragen muss bzw. wer automatisch bereits darin eingetragen ist. Hierzu werfen wir mal einen Blick in § 20 Geldwäschegesetz:
(1) Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften haben die in § 19 Absatz 1 aufgeführten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser Vereinigungen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.
Noch spannender aber: wenn Ihre Firma schon ein einem öffentlichen Register eingetragen ist, ist schon alles erledigt, die Daten werden automatisch abgeglichen. Dazu ist wiederum im § 20 zu lesen:
(2) Die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister nach Absatz 1 Satz 1 gilt als erfüllt, wenn sich die in § 19 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den in § 22 Absatz 1 aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die elektronisch abrufbar sind aus:
- 1. dem Handelsregister (§ 8 des Handelsgesetzbuchs),
- 2. dem Partnerschaftsregister (§ 5 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes),
- 3. dem Genossenschaftsregister (§ 10 des Genossenschaftsgesetzes),
- 4. dem Vereinsregister (§ 55 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder
- 5. dem Unternehmensregister (§ 8b Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs).
Für Kapitalgesellschaften, Partnergeselsschaften und auch eingetragene Persoenengesellschaften wie die oHG oder den e.K. etc. entfällt die Pflicht komplett, da diese schon in Registern eingetragen sind, die mit Transparenzregister abgeglichen werden.
Für Freiberufler, Einzelunternehmer etc. besteht übrigens gar keine Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister.
Es gibt dann noch so ein paar Konstellationen, wie GbR-Gesellschaften, die Anteile and GmbH halten, die sich selbst um die Eintragung in dieses Register kümmern müssen. Mein Tipp: wenn Sie unsicher sind, ob Sie aktiv werden müssen, besuchen Sie die offiziellen Webseiten des Transparenzregisters und fragen dort einfach nach.Sie finden dort Telefonnummern und Dokumente, die Ihnen Ihre Fragen beantworten können.
Wenn Sie jetzt noch unsicher sind, können Sie ja diesem Verein beitreten…
Fazit: wer’s braucht…. oder eben nett essen gehen.
Es mag also sein, dass hier die Dienstleistung „Eintragung ins Transparenzregister“ durchgeführt und kostenlos im Rahmen einer Mitgliedschaft in diesem Verein angeboten wird. Brauchen tut das aber vermutlich nur, wer sich vor Behördengängen so sehr fürchtet, dass ihm/ihr das 49 Euro im Jahr wert ist.
Ich persönlich würde mir hier lieber einmal im Jahr ein nettes Abendessen bei meinem Lieblingsgriechen gönnen.