Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen
Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. In diesem Artikel stellen wir die aus unserer Sicht relevanten Änderungen für kleine Unternehmen dar.
Pendlerplauschale beträgt bereits ab dem 1. Kilometer 0,38 Cent
Ab dem 01. Januar 2026 kann für das pendeln von zu Hause bis zur Arbeit nun bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 € gelten machen. Das bedeutet auch, dass für die Berechnung der abziehbaren Kosten für Wege zwischen Ihrer Wohnung und der Betriebsstätte entsprechend nun mit den 0,38 € bereits ab dem 1. Kilometer berechnet werden darf. Zur Berechnung können Sie auch gerne unser angepasstes Rechenblatt, das alles rund um ein Kfz abdeckt nutzen.
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beträgt 7 %
Ab dem 01. Januar 2026 werden für Speisen, die in der Gastronomie verzehrt werden, die Umsatzsteuer auf 7 % gesenkt. Für Getränke bleibt die Höhe der Umsatzsteuer unverändert bei 19%.
Zusätzliche Erleichterungen
Zusätzlich beschlossene Erleichterungen betreffen Vereine, Übungsleiter sowie Arbeitnehmer, die an Parteien spenden bzw. Gewerkschaftsbeiträge zahlen. Da diese nicht unmittelbar mit kleinen Unternehmen zu tun haben, stellen wir diese in dem Artikel nicht dar.