Gründung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab 1.1.2021 nur noch elektronisch

Gründung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab 1.1.2021 nur noch elektronisch

Wer ein Gewerbe anmeldet, eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt oder sich in irgendeiner Form selbstständig macht, muss innerhalb eines Monats ab dem Start einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt senden.

Dieser Fragebogen dient unter anderem dazu, Ihre Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das erste Jahr festzulegen.

Dabei sollten Sie bei Ihren Angaben stets auch daran denken, dass Sie sich hier sehr leicht ein gefährliches Bein stellen können. Die Versuchung mag groß sein, hier möglichst geringe Einkünfte im ersten Jahr der Selbstständigkeit zu schätzen, um möglichst gerinde Vorauszahlungen leisten zu müssen. Das kann sich aber im zweiten Jahr ganz bitter rächen, wenn Sie nicht von Anfang an konsequent Geld für Umsatz- und Einkommensteuer auf die Seite legen. Dazu haben wir vor einiger Zeit schon einen Blogartikel veröffentlicht.

Mit BMF-Schreiben vom 4.12.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass dieser Fragebogen ab dem 1. Januar 2021 grundsätzlich in elektronischer Form abzuliefern ist. Dazu kann zum Beispiel das Elster-Portal der Finanzverwaltung benutzt werden.