Wenn Sie noch keine Steuerklärungen für das Jahr 2025 abgegeben haben, dann wird es nun Zeit sich damit zu beschäftigen. Die Abgabefrist für beide Erklärungen ist der 31. Juli 2026. Haben Sie einen Steuerberater, der für Sie die Erklärungen erstellt und abgibt, dann verlängert sich die Frist bis zum 01. März 2027.
Was ist für Sie zu tun, wenn Sie die Erklärungen selbst abgeben?
Fangen wir mit dem einfacheren Fall an: die Umsatzsteuererklärung. Diese können Sie direkt in Kontolino! erstellen und per Elster-Schnittstelle an Ihr Finanzamt übertragen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie aber überprüfen, ob Sie alle Umsatzsteuerbuchungen in dem Jahr 2025 korrekt erledigt haben. Rufen Sie als erstes also unter dem Menüpunkt „Verwalten“ –> „Buchungsperiode“ das Jahr 2025 auf.
Prüfungen vor Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Hier können Ihnen verschiedene Auswertungen in Kontolino! weiterhelfen. So können Sie z. B. unter „Auswerten“ –> „Buchungsjournal“ alle Buchungen filtern, die z. B. ohne Mehrwertsteuercode gebucht wurden. Schauen Sie nach, ob diese so stimmen. Wenn nicht, korrigieren Sie die falschen Buchungssätze direkt mit Doppelklick aus dem Buchungsjournal heraus.
Auf jeden Fall, sollten Sie Sich Ihre Buchungen auf den Umsatzsteuerkonten anschauen. D.h. die Konten Umsatzsteuer, Vorsteuer, Umsatzsteuervorauszahlungen und ggfs. Dauerfristverlängerung und die EÜR-spezifischen Konten. Rufen Sie dazu am Einfachsten den Menüpunkt „Auswerten“ –> „Kontoauszug erstellen“. Wählen Sie die o.g. Konten aus und lassen Sie Sich die ganze Buchungsperiode anzeigen. Stimmen die verbuchten Werte mit den abgegebenen Umsatzsteuervorauszahlungen überein? Wenn nicht, dann heißt es auch hier die falschen Buchungen direkt mit Doppelklick auf die Buchung zu öffnen und zu korrigieren. Fehlen Buchungen, dann können Sie diese neu erfassen.
Zusäztlich können Sie die Auswertung „Umsatzsteuerverprobung“ nutzen. Diese Auswertung zeigt Ihnen alle Buchungen mit Mehrwertsteuercode und die dazugehörenden Soll- / Habenkonten an. So können Sie durch einen Export in ein Tabellenkalkulationsprogramm, die Daten weiter filtern: z. B. nach bestimmten Kontennummern und dort nachvollziehen, ob alle Buchungen mit dem richtigen Umsatzsteuercode verbucht wurde.
Und dann ist noch die 10-Tages-Regel für EÜR-Rechner wichtig. Prüfen Sie alle Umsätze, um den Jahreswechsel und ob Sie die letzte abgegebene Umsatzsteuervorauszahlung gemäß dieser Regel gebucht haben.
Alle Prüfungen sind abgeschlossen und es passt nun alles? Dann können Sie unter dem Menüpunkt „Elster Online“ –> „Umsatzsteuererklärung JJJJ“ diese an Ihr Finanzamt übertragen. Falls Sie laut Umsatzsteuererklärung Ihrem Finanzamt noch Geld schulden, dann vergessen Sie nicht, dieses nun zu überweisen. Passt Ihre abgegebene Erklärung zu den Zahlen, die dem Finanzamt vorliegen, bekommen Sie keinen Umsatzsteuerbescheid vom Finanzamt zugeschickt. Sondern alles ist erledigt. Sie müssen nur noch die Buchungen zur Umsatzsteuererklärung in Kontolino! erledigen.
WICHTIG: Kontolino! haftet nicht für Ihre abgegebenen Steuererklärungen. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob die ermittelten Zahlen in den Erklärungen stimmen, bevor Sie diese an Ihr Finanzamt übermitteln.
EÜR abgeben
Als EÜR-Rechner schicken Sie die sogenannte Anlage EÜR ab. Dies können Sie nach eingehender Überprüfung Ihrer Buchungen direkt in Kontolino! unter dem Menüpunkt „Elster Online“ –> „Anlage EÜR“ machen.
E-Bilanz abgeben
Als Bilanzierer müssen Sie eine sogenannte EBilanz abgeben. Hierzu können Sie in Kontolino! unter dem Menüpunkt „Jahresabschluss“ –> „Handelsbilanz“ Ihre Handelsbilanz erstellen . Unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „Ebilanz exportieren“, können Sie diese Handelsbilanz exportieren und über Drittanbieter (z. B. ebilanz+) abgeben. Achtung: für das Finanzamt ist die Steuerbilanz maßgeblich. Manchmal müssen Sachverhalte anders in der Handels- als in der Steuerbilanz gebucht werden. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, müssen Sie zusätzlich eine sogenannte Überleitungsrechnung bei den Drittanbietern machen. Wenn nicht, dann können Sie die sogenannte Einheitsbilanz abgeben.
Zusätzlich müssen Sie eventuell je nach Rechtsform Ihre Handelsbilanz im Handelsregister hinterlegen oder im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen. Dies können Sie auch über Drittanbieter (z. B. ebilanz+)
Prüfungen vor Abgabe der EÜR bzw. E-Bilanz
Bevor Sie die Anlage EÜR abschicken bzw. die EBilanz abgeben, prüfen Sie bitte auch hier Ihre Buchungen für das Jahr 2025 eingehend: Ein paar Stichworte als Anhaltspunkte, was Sie überprüfen können:
- Haben Sie Ihre Privantanteile gebucht (z. B. private Telefonnutzung)?
- Haben Sie alle Abschreibungen für Ihre Anlagegüter gebucht?
- Haben Sie Ihre Geringwertigen Wirtschaftsgüter gebucht und abgeschrieben?
- Und haben Sie die 10-Tages-Regel als EÜR-Rechner am Jahresende beachtet?
- Stimmt Ihr Saldo der Bankauszüge mit dem verbuchten Saldo überein?
- Stimmt der Barkassenbestand mit dem verbuchten Schlussbestand überein?
- Stimmen Ihre Forderungen mit dem Bestand der noch offenen Rechnungen überein (für Soll-Versteuerer)?
Das waren nur mal ein paar Fragestellungen, um Ihnen bei der Prüfung zu helfen. Mehr finden Sie auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss„.
Einkommensteuererklärung abgeben
Bei der Einkommenssteuererklärung müssen Sie Ihre Angaben in Elster Portal der Finanzämter oder anderen Steuersoftwareprodukten erledigen. Dort müssen Sie den Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung ausfüllen und dazu je nach Einkunftsart zusätzlich die verschiedenen Anlagen einfügen.
Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist das die Anlage „G“ für Einkünfte als Selbstständige ist dies die Anlage „S“. In diesen Anlagen tragen Sie u. a. Ihren erzielten Gewinn ein. Falls Sie als Gesellschafter zusätzlich zu Ihrem Lohn (Anlange „N“) Kapitalentnahmen getätigt haben, müssen Sie die Anlage „KAP“ ausfüllen.
Gewerbesteuererklärung abgeben
Zusätzlich müssen Sie für Ihr Gewerbe, das Sie betreiben, eine Gewerbesteuererklärung abgeben. (Anlage GewSt). Dies können Sie auch im Elster Portal der Finanzämter erledigen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie den steuerlich relevanten Gewinn eintragen (das ist entweder der EÜR-Gewinn oder aber den ermittelten Gewinn in der Steuerbilanz).
Körperschaftsteuererklärung abgeben
Wenn Sie keine Personengesellschaft führen, müssen Sie für Ihr Unternehmen i.d.R. zusätzlich eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. Dies können Sie im Elster Portal der Finanzämter erledigen. Dazu benötigen Sie die Anlage (KSt 1). Hier müssen Sie i.d.R. die Anlagen GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ZVE (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens) und WA (Weitere Angaben / Anträge) ausfüllen. Dabei ist auch dedr steuerliche Gewinn maßgeblich.
Weitere Informationen zur Abgabe der Steuererklärungen
Grundsätzlichen zu den Steuererklärungen und zum Jahresabschluss finden Sie unter der Kategorie „Wissenswertes„. Dort können Sie Sich einlesen zu den Themen:
- IST- oder SOLL-Besteuerung
- EÜR und E-Bilanz
- Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung
- Rund um den Jahresabschluss
- EÜR Besonderheiten (10-Tages-Regel) am Jahresende
Das Handling von Kontolino! rund um die Umsatzsteuererklärung und E-Bilanz finden Sie in unserem Handbuch unter folgenden Rubriken erklärt:
Zusammenfassung
Am 31. Juli 2026 endet die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2025 für Selbstabgeber. Haben Sie dies noch nicht erledigt, wird es Zeit zum Handeln und die zu Grunde liegenden Buchungen zu prüfen, zu korrigieren, zu erledigen. So dass Sie die Frist einhalten können und die Erklärungen korrekt verschicken können.