Mit Schreiben vom 29.7.2014, IV A 4 – S 1544/09/10001-06 gibt das Bundesfinanzministerium die für das Jahr 2013 festgelegten Pauschalbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bekannt.
So sperrig das ganze klingen mag, es gießt hier darum, dass der Fiskus bei einigen Branchen grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Unternehmer im Laufe des Jahres aus seinem Unternehmen Dinge für den (privaten) Eigenverbrauch entnimmt. Wie heisst es so schön: ein guter Braumeister ist sein bester Kunde 😉
Mit dem o.g. Schreiben hat also nun das Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt gemacht, welche Größenordnung von Eigenverbrauch der Fiskus für verschiedene Branchen als gewöhnlich ansieht.