Reisekosten: BMF legt den Umgang mit Pauschalen für Reisen ins Ausland für 2022 fest

Reisekosten: BMF legt den Umgang mit Pauschalen für Reisen ins Ausland für 2022 fest

Mit BMF-Schreiben vom 02. Dezember 2020 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für betrieblich bedingte Reisen ins Ausland ab dem 1.1.2021. In diesem Schreiben finden Sie auch wichtige Hinweise dazu, welche Pauschalen bei z.B. mehrtägigen Reisen mit Grenzübertritten anzusetzen sind.

Nun gibt das BMF neu bekannt, dass diese Pauschalen auch für das Jahr 2022 unverändert gültig sind. D.h. für Sie: im Jahr 2022 gelten die gleichen Beträge in Bezug auf Auslandsreisen wie im Jahr 2021.

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Dann lesen Sie alles über das Berechnen und Verbuchen von Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Reisekosten verbuchen“ nach. Dabei finden Sie sowohl die Buchungen für Sich als Selbständiger wie auch als Arbeitnehmer (z. B. als Geschäftsführer einer UG bzw. GmbH) erläutert.

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