Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandsreisen ab 01.01.2018

Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandsreisen ab 01.01.2018

Mit BMF-Schreiben vom 8. November 2017 gibt das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschalen für betrieblich bedingte Auslandsreisen bekannt, wie sie ab dem 1.1.2018 gelten.

Darin finden sich die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, die sich ein Unternehmer bzw. Selbstständiger für die Kosten einer Dienstreise ins Ausland als Betriebsausgaben abziehen kann, um Mehrkosten durch die Verpflegung im Ausland zu ersetzen. Auch für Übernachtungskosten in den entsprechenden Ländern kann ein Unternehmer/Selbstständiger entweder die tatsächlichen Übernachtungskosten – nachgewiesen durch die Hotelrechnung oder einen ähnlichen Nachweis von entstandenen Kosten – oder eben eine Pauschale pro Übernachtung in diesem Land als Betriebsausgaben ansetzen und so die Kosten einer Auslandsreise im Dienste des Unternehmenszwecks vom Gewinn (und damit der steuerpflichtigen Einkünfte) abziehen.

Dei selben Pauschalen kann ein Unternehmer auch seinen Mitarbeitern steuerfrei erstatten, wenn diese betrieblich bedingt im Ausland tätig sind.

Diese Liste wird jedes Jahr neu veröffentlicht und wie immer sind für ein paar Länder neue Werte darin zu finden (z.B. Kuba).

Zu finden ist die neue Liste wie immer auch auf den Servern des Bundesfinanzministeriums.

Mit dem Buchungsassistenten von Kontolino! ist die Verbuchung von Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen übrigens kinderleicht.