Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen ab 1.1.2014

Neue Pauschalen für  Verpflegungsmehraufwendungen ab 1.1.2014

Ab dem 1.1.2014 ändert sich auch in Sachen Reisekosten eine ganze Menge. Bei den so genannten Verpflegungsmehraufwendungen, also den Pauschalbeträgen, die für die Kompensation von Mehrkosten bei Auswärtstätigkeiten angesetzt werden können, ändern sich einige Beträge, vor allem aber der Modus, nach dem sich die Pauschale an Tagen berechnet, an denen ein Unternehmer oder Arbeitnehmer weniger als 24 Stunden nicht an der „ersten Arbeitsstätte“ tätig ist.

Bis 31.12.2013 gab es hier drei Stufen: Abwesenheit ab 8 Stunden, ab 14 Stunden und volle 24 Stunden Abwesenheit pro Kalendertage (also von 0:00 bis 24:00 Uhr) von zuhause bzw. der ersten Tätigkeitsstätte.

Ab dem 1.1.2014 gibt es nur noch 2 Abstufungen: Ab 8 Stunden und volle 24 Stunden. Dabei wird der An- oder Abreisetag zu einem entfernten Arbeitsort als ein Tag ab 8 Stunden gerechnet.
Bei Reisen im Inland wurden die Pauschalbeträge auf 12 und 24 Euro festgesetzt.

Ob sich diese Änderung im Einzelnen positiv oder negativ auswirkt, hängt nun natürlich von der jeweiligen Situation ab.

Klar ist zunächst, dass für Reisen, die weniger als 8 Stunden dauern, weiterhin keine Verpflegungsmehraufwendungen absetzbar sind. Auch bei vollen Kalendertagen am Zielort ergibt sich keine Änderung.
Weit weniger klar stellt sich dies bei den An- und Abreisetagen bei mehrtägigen Reisen dar. Ganz klar vorteilhaft ist die Neuerung bei einer Anreise am Vorabend des ersten Arbeitstages am Zielort. Das selbe gilt, wenn Sie nach einem Auswärtseinsatz zunächst übernachten und am nächsten Tag zurückreisen. Der An- und Abreisetag ist nun automatisch wie ein Tag ab 8 Stunden Abwesenheit zu behandeln, auch wenn man z.B. erst abends um 20:00 aufbricht.  Für Leute, die am Morgen des ersten Arbeitstages abreisen und am letzten Tag nach getaner Arbeit wieder die Heimreise antreten, bleibt alles beim Alten.

Die amtliche Liste der Verpflegungsmehraufwendungen sind beim Bundesministerium für Finanzen auf dieser Seite abrufbar. In diesem Dokument finden Sie auch alle Pauschalen für Auslandsreisen.

Eine weitere wichtige Änderung für 2014 ist der Wegfall eines Übernachtungspauschbetrages für Unternehmer. Es können nur noch tatsächliche Übernachtungskosten angesetzt werden.