Mit BMF-Schreiben vom 15.12.2017 gibt das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für Lebensmittels-Handel, Bäckereien, Gastronomie, Metzgereien bekannt.
Das BMF-Schreiben finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums [bisher war hier ein Link auf das BMF-Schreiben zu finden, dieser ist aber nicht mehr gültig – inzwischen gelten auch neue Werte, sodass dieser Artikel ohnehin nicht mehr relevant ist].