Mit BMF-Schreiben vom 16.12.2015 gibt das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für Lebensmittels-Handel, Bäckereien, Gastronomie, Metzgereien bekannt.
Das BMF-Schreiben finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums.