Der Gesetztgeber hat die Grenzen zur Erfassung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) für das Jahr 2018 (im § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG) neu definiert. Wer ab dem 01.01.2018 neue Käufe für sein Unternehmen tätigt, kann diese dann wie folgt in diese vier Kategorien einordnen:
Anschaffungskosten bis 250 € netto:
Diese Anschaffungen können sofort als Aufwendungen auf das entsprechende Aufwandskonto verbucht werden.
Anschaffungskosten über 250 € netto und bis 800 €:
Hier können Sie die Käufe als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) aktivieren und eine Liste führen. Am Jahresende schreiben Sie den vollen Betrag ab. Oder Sie können folgende Option wählen:
Anschaffungskosten über 250 € netto und bis 1.000 €:
Sie buchen hier die Anschaffungen auf das Konto Sammelposten GWG. Dann werden alle auf diesem Konto aufgeführten Beträge verteilt auf 5 Jahre abgeschrieben.
Anschaffungskosten über 800 € bzw. 1.000 € (je nach Ihrer Entscheidung zur Option Sammelposten oder nicht):
Sie müssen hier die Anschaffungen auf das betroffene Anlagekonto buchen und schreiben den Anschaffungsbetrag dann entsprechend der Nutzungsdauer ab.
An der Vorgehensweise bei den GWGs hat der Gesetzgeber nichts geändert, nur an den Beträgen. Weitere Informationen, wie Sie genau in der Buchhaltungssoftware Kontolino! buchen können, finden Sie auf unseren Dokumentationsseiten hierzu. Nutzen Sie das Kontolino! Classic-Paket, haben Sie stets ein komplettes Anlagenverzeichnis und können alle fälligen Abschreibungen am Jahresende auf einen Knopfdruck erledigen.
Wir haben natürlich Kontolino! für Sie an die Änderungen des Gesetzgebers angepasst, so dass Sie auch im neuen Jahr rechtssicher damit arbeiten können.