Der Mindestlohn und seine Auswirkungen für Minijobverhältnisse

Der Mindestlohn und seine Auswirkungen für Minijobverhältnisse

In Deutschland tritt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € zum 01.01.2015 in kraft. Dieser ist auch für Minijobs gültig. Die Minijobgrenze im Monat liegt bei 450 €. Durch den neuen Mindestlohn ergibt sich dadurch eine maximale Arbeitszeit im Monat von ca. 52 Stunden. Ist die Arbeitszeit im Monat höher, geht durch den neuen Mindestlohn der Minijobstatus verloren und es werden höhere Sozialbeiträge und eine Lohnsteuer anfallen.

Soll der Minijobstatus erhalten bleiben und im Arbeitsvertrag sind mehr als 52 Stunden im Monat vereinbart, müssen Sie den Arbeitsvertrag zum 01.01.2015 anpassen.

Soll der bisherige Arbeitsvertrag mit mehr als 52 Stunden im Monat erhalten bleiben, rutschen Minijobber automatisch in ein sozialverischerungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Statt der 2 % Pauschalsteuer auf Lohn gelden dann die normalen Einkommenssteuersätze.

Mehr zu Minijobs und deren buchhalterischen Behandlung finden Sie in unserem Kontierungslexikon.