Derzeit beträgt der Mindestlohn 12,82 € in der Stunde. Dieser wird ab dem 01. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde erhöht. Und eine weitere Erhöhung zum 01. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde wurde auch bereits festgelegt. Dies hat die Bundesregierung am 29. Oktober 2025 beschlossen.
Aber Achtung: in manchen Branchen wurden durch Tarifverträge höhere Mindestlöhne ausgehandelt (z. B. für das Baugewerbe und der Altenpflege). Diese bleiben von der Gesetzesänderung unberührt und weiter gültig.
Was wurde noch geändert?
Weiter steigt damit auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber, da diese sich am Mindestlohn orientiert. Dabei wird von einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden ausgegangen. Für das Jahr 2026 erhöht sich somit die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 556 € auf 603 € (13,90 € * 130 : 3) im Monat und dann nochmal auf 633 € im Monat für das Jahr 2027.
Weiter steigt damit auch die Untergrenze für Midijobber ab dem Jahr 2026 auf 603,01 €.