Privater Eigenanteil Telefon/Internet-Nutzung verbuchen

Nutzen Sie das Geschäftstelefon oder den Internet-Anschluss auch für private Zwecke, dann müssen Sie die Höhe des Eigenanteils schätzen und verbuchen. Denn bei Ihrem Eigenanteil handelt es sich um eine Privatentnahme. Diese Privatentnahme führt zu einer Erhöhung Ihres Gewinns und Ihrer Umsatzsteuerpflicht.

Den Privatanteil Ihrer Telefon- bzw. Internetnutzung buchen Sie in Kontolino! wie folgt:

KontenrahmenIKRSKR03SKR04
Privatentnahme(Sollseite)3021 Privat Gesellschafter 11800 Privatkonto allgemein Vollhafter 12101 Privat Vollhafter 1
Private Nutzung des Telefons bzw. Internets mit USt(Habenseite)5421 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens8920 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens4630 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (ohne Kfz)
zum allgemeinen Umsatzsteuersatz

Durch die Verwendung des Kontos „Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens“ erhöhen Sie Ihren Gewinn. Dieses Konto stellt ein Ertragskonto dar. Indem Sie den allgemeinen Umsatzsteuercode verwenden, erhöhen Sie Ihre Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt.

Hinweis: diese Buchungen müssen Sie auch vornehmen, wenn Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR-Rechner) sind. Auch EÜR-Rechner müssen Privatentnahmen in diesem Fall gewinnerhöhend verbuchen. Zusätzlich müssen EÜR-Rechner als Zusatzinformation für das Finanzamt alle Privatentnahmen und Privateinlagen angeben.

Buchungsassistent

Im Buchungsassistent ist dies die Vorlage „Privatnutzung Telefonie / Handy / Internet“. Ein Klick und alle Konten sind richtig ausgewählt!

Excel-Arbeitsblatt zur Berechnung des Privatanteils der Telefonkosten

Um Sie bei der Errechnung des Privatanteiles zu unterstützen, haben wir für Sie eine Excel-Vorlage zur Telefon-Nutzung erstellt. Hier tragen Sie einfach den Rechnungsbetrag der Telefonrechnung bzw. die Kontensalden der Telefonkosten ein und den Prozentsatz, den Sie als Privatverbrauch schätzen. Dann haben Sie alle Werte und Konten vor sich liegen – und zugleich den erforderlichen Eigenbeleg incl. aller Pflichtangaben erstellt.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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