Einfuhrumsatzsteuer verbuchen

Wenn Sie Waren vom Ausland (nicht EU) kaufen, dann erhebt der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer.

Wenn Sie Waren vom Ausland (nicht EU) kaufen, dann erhebt der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer. D.h. Sie erhalten vom Zoll einen Beleg über den Warenwert und die dafür fällige Einfuhrumsatzsteuer, die Sie dann bezahlen müssen.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird steuerlich wie eine bezahlte Vorsteuer behandelt. D.h. Sie dürfen den bezahlten Einfuhrumsatzsteuerbetrag von Ihrer Umsatzsteuerschuld dem Finanzamt gegenüber abziehen. Dies passiert über die Ausweisung in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuermeldung am Jahresende in einer eigen dafür vorgesehenen Zeile „Abziehbare Vorsteuerbeträge Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)“.

Natürlich gibt es für die Einfuhrumsatzsteuer auch Untergrenzen. D.h. bleiben Sie unter einem gewissen Warenwert, müssen Sie keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Hier bekommen Sie dann vom Zoll auch keine Zahlungsaufforderung und müssen buchhalterisch und steuerlich nichts beachten. Hinweis: ab dem 01. Juli 2021 entfallen die Untergrenzen: d.h. ab einem Warenwert von 1 € wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Ein Beispiel: Ihr Unternehmen kauf Waren in der Schweiz ein. Dafür bekommen Sie einen Zollbescheid über 1000 € Einfuhrumsatzsteuer ausgestellt. Zusätzlich zu Ihrer normalen Wareneinkaufsbuchung verbuchen Sie die Einfuhrumsatzsteuer wie folgt in Kontolino!:

KontenrahmenIKRSKR03SKR04
Einfuhrumsatzsteuer (Sollseite)2628 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
Bank (Habenseite)2801 Bank 11200 Bank 11810 Bank 1
zu keinem Umsatzsteuersatz

Buchungsassistent

Im Buchungsassistent ist dies die Vorlage „Einfuhrumsatzsteuer“. Ein Klick und alle Konten sind richtig ausgewählt!

Damit übernimmt Kontolino! die gebuchten 1000 € in die richtige Zeile für die Einfuhrumsatzsteuer („Abziehbare Vorsteuerbeträge
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)“) in den Formularen Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuermeldung. Somit verringert sich automatisch Ihre Zahlschuld dem Finanzamt gegenüber über den gebuchten Betrag (wie wenn es eine Vorsteuer gewesen wäre).