Nachträgliche Anschaffungskosten erfassen

Es kommt immer mal wieder vor, dass später zu einem Anlagegut Dinge hinzugekauft werden, die nachträglich den Anschaffungspreis eines Anlagegutes erhöhen (sei es eine neue Anhängerkupplung bei einem PKW oder ein Wechselrichter bei einer Solaranlage). Damit einhergehend ändert sich natürlich auch der Abschreibungsplan für dieses Anlagegut. In Kontolino! müssen Sie nur den neuen Beleg für die Erhöhung des Anlagegutbetrages erfassen, den Rest erledigt Kontolino! für Sie (neue Berechnung der Abschreibungsbeträge).

D.h. Sie suchen das betreffende Anlagegut aus (in unserem Beispiel ein PKW). Im Werkzeugkasten klicken Sie auf den Eintrag „Abschreibungsplan“:

Anlagespiegel Bewegliche Anlagegüter in Kontolino!

Hier sehen Sie die komplette Wertentwicklung des Anlagegutes incl. aller geplanten Abschreibungen für dieses Anlagegut gelistet. Sie drücken auf den Schalter „Hinzufügen…“, um „nachträgliche Anschaffungskosten“ zu erfassen.

Abschreibungsplan in Kontolino!

Als erstes können Sie das Datum, eine kurze Erläuterung und – falls notwendig – Ihre Restnutzungsdauer anpassen.

Im unteren Bereich können Sie wie gewohnt einen neuen Buchungssatz erstellen – oder eine bereits erstellte Buchung verknüpfen. Für letzteres klicken Sie auf den Pfeil neben dem Button „Buchungssatz“. In unserem Fall erstellen wir einen neuen Buchungssatz mit Klick auf den Button „Buchungssatz“. Im darauffolgenden Dialog, geben wir die Daten für die neue Anhängerkupplung ein. Diese kostet 1.500,- €, hat einen normalen Vorsteuercode und wir haben per Banküberweisung bezahlt.

Nach Erfassung der neuen Anhängerkupplung hat Kontolino! in der Übersicht der Wertentwicklung für das Anlagegut bereits die neue Kupplung gelistet (natürlich mit den Netto-Betrag) und alle restlichen Abschreibungen angepasst. D.h. die lästige Rechnerei, um die neuen Abschreibungsbeträge auszurechnen übernimmt für Sie Kontolino! und Sie haben sehr schnell Ihr Anlagegut auf den aktuellen Stand angepasst.

Zusätzlich sind die Buchungen natürlich auch in Ihrer „normalen“ Buchhaltung enthalten, was Sie zum Beispiel im Buchungsjournal nachsehen können.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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