Auf der Seite „GWG erfassen“ erfahren Sie, wie Sie:
Auf der Seite „GWG erfassen“ erfahren Sie, wie Sie:
Hierzu erfassen Sie einfach unter „Belege buchen“ den Buchungssatz in der Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! ganz normal. Kontolino! macht die richtige Zuordnung und am Jahresende können Sie ganz einfach mit allen anderen Abschreibungen zusammen, diese GWGs auf einen Rutsch abschreiben. Auch hier gilt, dass sobald Sie bereits abgeschrieben haben, keine weiteren Buchungen mehr auf das GWG-Konto erfolgen können. Sollten Sie dies nachträglich noch tun müssen, dann müssen Sie erst die Abschreibung wieder stornieren.
D.h. hier müssen Sie nichts einstellen und nichts beachten, einfach den Beleg auf das GWG-Konto buchen, den Rest erledigt die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! für Sie. Am Jahresende können Sie zusammen mit allen anderen fälligen planmäßigen Abschreibungen auch die GWGs mit einem Klick abschreiben.
Mehr zu den buchhalterischen Grundlagen sowie zur manuellen Verbuchung Geschäftsfällen im Zusammenhang mit Geringwertigen Wirtschaftsgütern finden Sie in unserem Kontierungslexikon.
Wenn Sie Sich für die Sammelpostenmethode entschieden haben, müssen Sie dies zunächst in der Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! in den Stammdaten zur Buchungsperiode hinterlegen.
Da Sie diese Festlegung jährlich treffen können, tun Sie dies unter den jeweiligen Buchungsperioden. Dazu müssen Sie im aktuellen Wirtschaftsjahr unter dem Menüpunkt „Verwalten“ → „Buchungsperiode“ auf „Bearbeiten“ gehen und hier entsprechend einen Haken setzen:
ACHTUNG: Sollten bereits Buchungen auf dem „normalen“ Konto für die GWGs vorhanden sein, werden Sie hier eine Fehlermeldung erhalten. Sie müssen dann entsprechend die Buchungssätze löschen. Somit ist sichergestellt, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und nicht versehentlich unterjährig die beiden verschiedenen GWG-Methoden benutzen.
Die Anschaffung von GWGs verbuchen Sie in Kontolino! mit dem üblichen Buchungs-Dialog bzw. nutzen dazu unseren Buchungsassistenten:
Die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! merkt dann automatisch, dass hier eine Sammlung der GWGs erfolgt, die am Jahresende abgeschrieben werden muss. Sie können dies unter der „Anlagenbuchhaltung“ unter dem Punkt „GWG-Sammelposten“ dann stets überprüfen:
Sollten Sie schon für frühere Jahre, in denen Sie Kontolino! noch nicht benutzt haben, nach der GWG-Sammelposten-Methode gearbeitet und bereits vor der Nutzung von Kontolino! Abschreibungen auf diese Sammelposten getätigt haben, müssen Sie dies als so genannten „Altfall anlegen“ Dadurch kann Kontolino! für die restlichen Jahre die Abschreibungen automatisch berechnen und Sie können diese dann bequem am Ende des Jahres mit einem Knopfdruck verbuchen.
Als Beispiel soll ein GWG-Sammelposten für das Jahr 2012 angelegt werden. Dazu drücken Sie in der Übersicht der GWG-Sammelposten auf den Button „Altfall anlegen“.
Zu Vereinfachung nehmen wir nun an, dass der NETTO-Betrag des GWG-Sammelposten für dieses Jahr 1000 € betrug. Diese haben wir bis zum Jahr 2015 abgeschrieben und zwar insgesamt für 4 Jahre (2012 – 2015) in Höhe von 800 € (jährlich 20% von 1000 € mal 4 Jahre). Dies sieht dann wie folgt aus:
Danach speichern Sie das ganze ab.
ACHTUNG: Dabei werden keine Buchungen erzeugt, d.h. es werden hier keine Anfangsbestände Ihrer Bilanz verändert. Sie müssen selbst abgleichen, ob der Bestand an Sammelposten mit dem Anfangsbestand der Konten bei den Buchungsperioden übereinstimmt!
Von der Übersicht aus können Sie die Sammelposten solange bearbeiten (mit dem „Bleistift-Icon“) oder löschen (mit dem „Mülleimer“-Icon), bis die erste Abschreibung verbucht wurde.
Sollten Sie in früheren Jahren bereits Kontolino! benutzt haben, aber ohne das Paket „Classic“ und Sie buchen nun dieses Zusatzpaket neu. Dann übernimmt Kontolino! Die bereits vorhandenen Sammelposten-Salden und bereits in früheren Jahren dafür vorgenommenen Abschreibungen automatisch in die Übersicht der GWG-Sammelposten. D.h. hier ist aus Ihrer Sicht nichts weiter zu beachten – die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! erledigt das für Sie.
Das Jahresende nähert sich und im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind auch Abschreibungen auf die GWG-Sammelposten des ablaufenden sowie der letzten 4 Geschäftsjahre zu verbuchen.
Die Auflistung aller fälligen Abschreibungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Anlagenbuchhaltung“ → „Abschreibungen“.
Hier werden alle Abschreibungen – auch die der beweglichen Wirtschaftsgüter gelistet. Scrollen Sie die Liste nach unten, kommen Sie zur Übersicht der automatisch berechneten Abschreibungen für die Sammelposten. Hier können Sie nun entweder alle Abschreibungen der Liste auf einmal verbuchen mit dem Button „Alle Verbuchen“ oder aber einzeln. Für eine einzelne Abschreibung klicken Sie in der rechten „Gebucht“-Spalte auf den roten Haken. Sobald Sie diesen anklicken, wird die Abschreibung ergebniswirksam verbucht und der Haken wird grün. Wollen Sie die Abschreibungsbuchung wieder stornieren, dann können Sie wieder auf den grünen Haken klicken. Dieser wird rot und die Abschreibungsbuchung wird wieder gelöscht. Die Buchungssätze können Sie unter dem Menüpunkt „Auswerten“ → „Buchungsjournal“ auch ansehen und von dort aus auch stornieren.
ACHTUNG: Sobald Sie eine Abschreibung verbucht haben, können Sie den Sammelposten nicht mehr weiter mit neuen Buchungen bebuchen, d.h. keine neuen GWGs mehr auf den Sammelposten nachträglich buchen. Sollen nach der Abschreibung weitere GWG im selben Geschäftsjahr angeschafft werden, müssen Sie den Buchungssatz zur Abschreibung zunächst wieder stornieren.
Natürlich werden die Buchungen auch in der AVEÜR (Anlage Anlagevermögen zur Einnahme-Überschuss-Rechnung) richtig übertragen und Sie können direkt Online aus der Buchhaltungssoftware Kontolino! heraus die Daten online an Ihr zuständiges Finanzamt absenden.
Was brauchen Selbstständige oder freiberuflich Schaffende neben einer optimalen Buchhaltungssoftware wie Kontolino!, um im Arbeitsalltag effektiv unterstützt zu werden? Sichere Erreichbarkeit für ihre Kunden, ohne selbst ständig ans Telefon gehen zu müssen. Eine Telefonassistenz wie starbuero.de macht genau das möglich.
Das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschalen für Sachentnahmen (auch bekannt als unentgeltliche Wertabgaben) für den Eigenverbrauch in einzelnen Branchen veröffentlicht.
Der Fiskus geht – wohl nicht ganz grundlos – davon aus, dass Inhaber und Mitarbeiter von z.B. Bäckereien, Gaststätten, Metzgereien und ähnlichen Lebensmittelhändlern sich auch aus dem verkauften Sortiment bedienen, um den eigenen privaten Bedarf an Lebensmitteln zu decken…
Sie erhalten für jeden vermittelten Paketkauf 2 Monate Laufzeitverlängerung Ihres derzeit laufenden Paketes. Zusätzlich bekommt der neu kaufende Vermittelte statt der üblichen 12-monatigen Laufzeit gleich eine Laufzeit von 14 Monaten des neu abgeschlossenen Pakets.
Grundsätzlich sind Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland befreit. Das ist ja Sinn und Zweck der Kleinunternehmerregelung. Doch es gibt ein Aber!
Wenn Sie Dienstleistungen aus dem innergemeinschaftlichen Ausland beziehen (z. B. Architektenleistungen aus Österreich, Rechtsberatungen aus den Niederlanden oder Google-Werbung aus Irland), dann treten auch Sie als Kleinunternehmer als sogenannter „Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG“ auf.
Als Unternehmer, der nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Umsatzsteuer dem Finanzamt gegenüber erklären und abführen.
Im Gegenzug dürfen Sie die Vorsteuer, die Sie bezahlt haben von Ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Vorsteuer entsteht dann, wenn Sie Rechnungen von Ihren Lieferanten bezahlen. Hier muss allerdings die Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
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Als selbstständiger oder freiberuflicher Unternehmer haben Sie eine Leistung erbracht oder verkaufen in Ihrem Geschäft Waren an viele Kunden. Damit ist Ihr Teil des jeweiligen Geschäftsvorfalls erledigt und für die erbrachte Leistung möchten Sie die vereinbarte Vergütung erhalten. Doch wie kommen Sie jetzt schnell und sicher zu Ihrem Geld? Mit der Ausgangsrechnung wird Ihre erbrachte [...]
Ab dem 1.1.2021 kann die Nutzungsdauer für Computer und Zubehör auf 1 Jahr verkürzt werden. Ein aktuelles BMF-Schreiben informiert über die Details.
Sie können in Kontolino! Ihre Kontoauszüge Ihrer Bank bequem importieren. Daraufhin können Sie die Positionen Ihres Bankauszuges einzeln verbuchen. Das hat für Sie viele Vorteile:
sehr viele Felder in der Buchungsmaske werden bereits für Sie von Kontolino! vorbelegt, Ihre mit Kontolino! erstellten Ausgangsrechnungen werden automatisch als bezahlt markiert und noch einige mehr
Leider gab es dabei einen Fehler: manche Mails wurden nicht korrekt erkannt. Interessanter Weise betraf das fast ausschließlich Mails, die sich Nutzer auf einem Smartphone weitergeleitet haben. Leitete man sich genau die selbe Nachricht mit einem Mailprogramm wie Outlook oder Thunderbird an die Inbox weiter, war der Beleg kurz danach wie gewünscht in der Belege-Inbox. Dabei waren nur weitergeleitete Mails betroffen. Mails, die man am Smartphone erstellte, erreichten ihr Ziel völlig problemlos.