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Erfassung der außerplanmäßigen AfA bzw. Sonder-AFA

Sie gehen unter dem Anlagespiegel auf das Anlagegut, für das Sie eine außerplanmäßige / Sonder-AfA verbuchen möchten und wählen im Werkzeugkasten den Abschreibungsplan aus. Daraufhin sehen Sie den Abschreibungsplan. Nun nutzen wir den Button „Hinzufügen…“. Dieser Button befindet sich ganz unten links in der Liste. Hier wählen wir den Eintrag „außerplanmäßige Abschreibung“ aus.

Daraufhin sehen Sie den Dialog zur Erfassung von Sonder-Afas, außerplanmäßigen AfAs oder eben Abschreibungen, die nicht mehr verbucht werden sollen.

Außerplanmäßige Abschreibung für Anlagegut erfassen

Hier füllen Sie das Datum aus, wählen die Abschreibungsart aus, geben den NETTO-Betrag ein und eine kurze Begründung. Dies „Speichern“ Sie mit dem blauen gleichnamigen Button ab und sehen die Verbuchung im Abschreibungsplan (hier die 2. Position) und darunter die folgenden neu berechneten planmäßigen Abschreibungen, die nun wie unter der Seite „Planmäßige Abschreibungen“ beschrieben weiter verbucht werden können.

Allerdings ist die Verbuchung noch nicht fertig, da noch keine Buchungssätze erzeugt wurden.

Deshalb klicken Sie nun in der entsprechenden Zeile auf das Pausesymbol in der Spalte „Gebucht?“. Es erscheint ein grüner Pfeil und die außerplanmäßige AfA wurde erfolgswirksam verbucht. Auch diese können Sie wieder im Buchungsjournal finden und von dort aus auch stornieren – oder natürlich direkt hier in dieser Übersicht durch erneuten Klick auf den „grünen Pfeil“ in der Spalte „Gebucht“.

Die gültigen Regeln zu den Sonder-Afas bzw. außerplanmäßigen Afas können Sie im Kontierungslexikon auf der Seite „Abschreibungen“ nachlesen. Diese Seite wird von uns auf den aktuellen gesetzlichen Stand angepasst.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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