Die AVEÜR (Anlageverzeichnis für Einnahme-Überschuss-Rechnung) ist ab dem 01.01.2017 verpflichtend

Für das Jahr 2017 ist es das erste Mal verpflichtend zusätzlich zur Einnahme-Überschuss-Rechnung auch die AVEÜR beim Finanzamt abzugeben. Dabei handelt es sich um eine Aufstellung aller Anlagevermögen mit Ihren

  • Anschaffungswerten,
  • Anfangsbeständen zum 01.01. des jeweiligen Jahres,
  • Neukäufen,
  • Verkäufen,
  • sämltichen Abschreibungen und schließlich dem
  • Endbestand zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Unterstützung durch das Classic-Paket der Buchhaltungssoftware Kontolino!

Wie bereits seither unterstützt Sie das Paket Classic bei der Abgabe der AVEÜR: Fast alle Werte werden in die AVEÜR aus der Anlagenbuchhaltung übernommen und an die richtige Stelle der AVEÜR eingeschrieben. Zusätzlich können Sie für Immobilien, Finanzanlagen und immaterielle Vermögen die Anschaffungswerte von Hand direkt im Formular eingeben. Wie gewohnt schicken Sie dieses elektronisch über unsere zertifizierte Elster-Schnittstelle direkt aus Kontolino! heraus an Ihr zuständiges Finanzamt.

Unterstützung durch das Standard-Paket der Buchhaltungssoftware Kontolino!

Neu ist nun, dass Sie auch im Standard-Paket die AVEÜR ausfüllen können. Dabei werden die meisten Werte aus Ihren Konten in die AVEÜR übernommen. Leider sind aber in der aktuellen Buchhaltung nicht alle Werte enthalten, die in der AVEÜR auszufüllen sind. Diese können Sie direkt im Formular eintragen und abspeichern. Dabei handelt es sich um alle Anschaffungswerte Ihrer Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Daraufhin schicken Sie dieses elektronisch über unsere zertifizierte Elster-Schnittstelle direkt aus Kontolino! heraus an Ihr zuständiges Finanzamt.

Wer ist von dieser Änderung betroffen?

Betroffen sind natürlich alle EÜR-Rechner, also nicht bilanzierungspflichtige Unternehmer. Seit dem Jahr 2017 gehören dazu auch alle Kleinunternehmer.