Lange angekündigt, nun ein Schrittchen näher in die Umsetzung gekommen: der Bürokratieabbau wird fortgeführt. So wurde das Bürokratieentlastungsgesetz IV im Bundestag am 26. September 2024 angenommen. Damit es in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zu stimmen. Die Zustimmung ist für den 18. Oktober 2024 geplant. In diesem Artikel wollen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte aus Sicht kleiner Unternehmen kurz vorstellen.
Wesentliche Inhalte des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollen ab dem 01. Januar 2025 nur noch dann monatlich abgegeben werden, wenn der Umsatz pro Kalenderjahr 9.000 € (bisher 7.500 €) überschreitet. Bei einem Umsatz unter dem Wert genügt eine quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen im Handels- und Steuerrecht soll einheitlich von 10 auf 8 Jahre verkürzt werden. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist soll für alle Unterlagen gelten, bei denen die Aufbewahrungsfrist nach Gesetzesverkündung noch nicht abgelaufen ist – sprich sofort nach Veröffentlichung des Gesetzes.
Steuerbescheide sollen ab dem 01. Januar 2026 ohne Einwilligung des Empfängers zum Abruf bereitgestellt werden können. Sprich es reicht aus, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid im Elster-Postfach hinterlegt und darüber den Empfänger benachrichtigt. Am 4. Tag nach Bereitstellung gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Die Zusendung der Steuerbescheide per Post ist somit nicht mehr notwendig – außer der Empfänger widerspricht aktiv.
Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll entfallen.
Die Bagatellgrenze für die Differenzbesteuerung von 500 € auf 750 € soll ab dem 01. Januar 2025 angehoben werden. So kann ein Wiederverkäufer unterhalb der Bagatellgrenze die Bemessungsgrundlage errechnen, in dem er alle Einkäufe von seinen Verkäufen abzieht.
Der digitale Wandel soll weiter unterstützt werden. So werden viele Gesetze im Zivilrecht so geändert, dass die Textform für Formulare ausreicht. Auf diese zahlreichen Änderungen in vielen Gesetzen wollen wir hier nicht näher eingehen, da diese Änderungen eher das Privatleben erleichtert als Unternehmer.
Fazit
Sollten diese Gesetzesvorhaben vom Bundesrat verabschiedet werden und in Kraft treten, werden einige Vereinfachungen für Unternehmen in Kraft treten. Wir werden Sie wie gewohnt weiter auf dem Laufenden halten.