Das Bundesfinanzministerium gibt per BMF-Schreiben vom 9.12.2015 die neuen Sätze für Verpflegungsmehraufwendungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen bekannt.
Das Schreiben enthält – wie jedes Jahr – auch einige Erläuterungen dazu, wie bei Reisen, die keine Übernachtung umfassen oder Reisen, in denen mehrere Länder besucht werden, zu behandeln sind.
Eine ausführliche Tabelle für alle Länder und ggf. abweichend zu behandelnde Städte in diesen Ländern (etwa, wenn dort die Lebenshaltungskosten deutlich höher als im Rest des Landes sind), ist zum Nachschlagen sehr hilfreich.
Das Schreiben kann beim BMF heruntergeladen werden (PDF).