Heute hat das Bundesfinanzministerium die ab 1.1.2015 gültigen Sätze für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland veröffentlicht. Zudem konkretisiert das BMF in seinem Schreiben vom 19.12.2015 einige Detailfragen zur Behandlung eintägiger Auslandsreisen und weiterer Fälle.