Sollten Sie Fernverkäufe im EU-Ausland an Privatpersonen tätigen und die geltende Umsatzschwelle überschreiten, müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für jedes Quartal eine Steuererklärung abgeben und die Steuer dorthin überweisen. Diese Regelung trat unter dem Namen One-Stop-Shop (OSS) am 01.07.2021 in Kraft.
Kontolino! unterstützt Sie dabei mit einer speziellen Auswertung der Umsatzsteuercodes für diese Fernverkäufe an Privatkunden. Sie finden diese Auswertung unter dem Menüpunkt „Auswertung“ –> „EU-Umsatzsteuer (OSS)“. Hier wählen Sie einfach das Quartal aus, das Sie abgeben möchten und Kontolino! bereitet Ihre Zahlen so auf, wie Sie diese beim BZSt eingeben müssen.