Wenn Sie Ihre immaterielle Wirtschaftsgüter, wie Lizenzen etc. verkaufen, dann erfassen Sie das auch in Ihrer Buchhaltung. In Kontolino! gehen Sie dazu unter dem Menüpunkt „Anlagenbuchh.“ –> „Anlagenverzeichnis“. Aufgelistet unter der Überschrift „Immaterielle Wirtschaftsgüter“ finden Sie dort Ihre angelegten immateriellen Wirtschaftsgüter. Klicken Sie auf den Werkzeugkasten hinter den immateriellen Wirtschaftsgut, das Sie verkauft haben. Dort wählen Sie den Eintrag „Verkauf“ aus.
Nun können Sie Ihren Verkauf erfassen. Füllen Sie dazu die nun erscheinenden Felder aus.
Danach übernimmt Kontolino! für Sie: Sie drücken auf den Button „Buchungsvorschlag erstellen“ und Kontolino!
- berechnet für Sie die zu verbuchenden Beträge und
- schlägt den Buchungssatz für den Abgang Ihres Anlagegutes vor und
- erstellt – je nachdem ob Ihr Verkaufspreis den Buchwert Ihres Anlagegutes übersteigt oder nicht – eine Verlust- bzw. Ertragsbuchung
So müssen Sie nichts mehr manuell berechnen und keine Konten nachschlagen. Sie können nun entweder die Buchungssätze mit Klick auf das Pausesymbol oder den Button „Alle verbuchen“ einfach verbuchen. Oder Sie bearbeiten die Buchungssätze und hängen z. B. Ihre Verkaufsrechnung oder sonstige Belege daran.
Alles fertig? Dann gehen Sie mit dem „Zurück“-Button zu Ihrem Anlagenspiegel zurück. Dort sehen Sie dann Ihr verkauftes Wirtschaftsgut hellgrau hinterlegt mit einem Restbuchwert von 0 €. Haben Sie „nur“ einen Teil Ihres Wirtschaftsgutes verkauft, sehen Sie in der Übersicht den verkauften Betrag und den neuen Buchwert Ihres Wirtschaftsgutes.
Sie haben bereits den Verkauf anderweitig in Kontolino! verbucht?

Falls Sie bereits den Verkauf anderweitig in Kontolino! erfasst haben, können Sie diesen Buchungssatz problemlos mit Ihrem Wirtschaftsgut verknüpfen. Dazu klicken Sie auf den Pfeil hinter dem Button „+Buchungssatz“. Nun können Sie den richtigen Buchungssatz suchen und mit „übernehmen“ mit dem Verkauf des Wirtschaftsgutes verknüpfen. So ist dann alles korrekt zugeordnet – ohne dass Sie Daten doppelt erfassen müssen.