Rechnungsarten

Es gibt neben der „normalen Rechnung“, in der eine Leistung in Rechnung gestellt wird, weitere Rechnungsarten. Je nach dem, ob Sie die Rechnung selber ausstellen oder eine Rechnung erhalten, können Sie folgende Rechnungsarten in Kontolino! erfassen:

Rechnungsarten als Rechnungssteller

Sobald Sie als Rechnungssteller auftreten, können Sie diese in Kontolino! in den gängigen Rechnungsformaten schreiben, von anderen Programmen importieren oder zunächst als Beleg in die Inbox legen und dann von dort als Ausgangsrechnung erfassen.

  • Ausgangsrechnung
    Hiermit ist die ganz „normale Rechnung“ gemeint, die Sie an Ihre Kunden für eine erbrachte Leistung oder Lieferung schreiben.
  • Kaufmännische Gutschrift an Kunden
    Darunter fallen Gutschriften, die Sie an Ihre Kunden ausstellen, zum Beispiel weil Sie mit diesem einen Rabatt vereinbart haben, wenn Ihr Kunde im Jahr mehr als 50.000 € Umsatz mit Ihnen macht. Somit schulden Sie hier Ihrem Kunden Geld.
  • Gutschrift als Leistungsempfänger
    Hier treten Sie als Kunde auf: Ihr – meist Dienstleister – hat für Sie Arbeiten erledigt. Sie haben mit Ihrem Dienstleister vereinbart, dass Sie ihm eine Gutschrift über die erbrachte Leistung ausstellen. Somit schulden Sie auch in diesem Fall Geld: aber diesmal einem Ihrer Lieferanten.
  • Storno einer Ausgangsrechnung
    Die Stornierung einer von Ihnen geschriebenen Rechnung kann dann notwendig sein, wenn Sie diese z. B. falsch ausgestellt, bereits an Ihren Lieferanten gesendet haben und nun korrigieren müssen. Sei es, dass die Anschrift falsch ist oder sich ein Tippfehler beim Betrag eingeschlichen hat. Somit nehmen Sie Bezug auf die Originalrechnung und stornieren diese immer vollständig. Daraufhin stellen Sie eine korrigierte neue Rechnung aus.

Rechnungsarten als Rechnungsempfänger

Hier stellt Ihnen immer Ihr Geschäftspartner eine Rechnung aus. Somit können Sie diese Rechnungen in Kontolino! als Beleg in die Inbox legen und dann von dort als Eingangsrechnung erfassen.

  • Eingangsrechnung
    Hiermit ist die ganz „normale Rechnung“ gemeint, die Sie von Ihrem Lieferanten für eine erbrachte Leistung oder Lieferung erhalten.
  • Kaufmännische Gutschrift von Ihrem Lieferanten
    Darunter fallen Gutschriften, die Sie von Ihrem Lieferanten erhalten, zum Beispiel weil Sie mit diesem einen Rabatt vereinbart haben, wenn Sie als Kunde im Jahr mehr als 50.000 € Umsatz mit ihm machen. Somit erhalten Sie hier von Ihrem Lieferanten Geld.
  • Gutschrift vom Leistungsempfänger
    Hier treten Sie als Lieferant auf: Sie – meist als Dienstleister – haben für Ihren Kunden Arbeiten erledigt. Sie erhalten eine Gutschrift über die von Ihnen erbrachte Leistung oder Lieferung von Ihrem Kunden. Somit erhalten Sie auch in diesem Fall Geld: aber diesmal von einem Ihrer Kunden.
  • Storno einer Eingangsrechnung
    Die Stornierung einer von Ihnen erhaltenen Rechnung kann dann notwendig sein, wenn diese z. B. falsch ausgestellt wurde. Sei es, dass Ihre Steuernummer fehlt oder der Mehrwertsteuersatz falsch angegeben wurde. Dann erhalten Sie eine stornierte Rechnung zur Originalrechnung.

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