Zusammenfassende Meldung (ZM)

Zusammenfassende Meldung (ZM) zusammenstellen

Die zusammenfassende Meldung müssen alle UnternehmerInnen ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben, die die steuerfreie Lieferungen und/oder sonstige Leistungen im EU-Binnenmarkt erbringen. Nähere Informationen zur Zusammenfassenden Meldung finden Sie auf den Internet-Seiten des BZSt..

Unter dem Menüpunkt „Elster Online“ -> „Zus. Meldg (ZM)“ können Sie jederzeit Ihre ZM erstellen. Dazu wählen Sie den gewünschten Zeitraum aus und klicken auf „Erstellen“. Daraufhin sehen Sie die Meldung, die auf Grund Ihrer Buchungen und den darin ausgewählten Mehrwertsteuercodes zustande kommt. Bitte überprüfen Sie diese immer gründlich auf Plausibilität. Buchungsfehler passieren sehr schnell. Ggfs. ändern Sie fehlerhafte Buchungen und lassen Sie Sich erneut die ZM-Meldung anzeigen.

Video zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM)

Sie können gerne dazu ein kurzes Video anschauen. Um das Video sehen zu können, klicken Sie einfach auf das Bild.Zusammenfassende Meldung versenden

Abschicken der ZM an das Bundeszentralamt für Steuern

Mit Klick auf die Schaltfläche „Absenden“ unter dem Menüpunkt „ElsterOnline“ –> „Zus. Meldg (ZM)“ wird die ZM an das Bundeszentralamt für Steuern übertragen.

Bitte achten Sie auf jeden Fall auf das Ergebnis der Übertragung. Sollten Verbindungsprobleme auftreten oder die Meldung aus inhaltlichen Gründen vom Rechner der Behörde abgewiesen werden, wird dies in jedem Fall auch protokolliert und Sie können sich die Fehlermeldung später jederzeit wieder ansehen.

Wenn eine Meldung versandt wurde, können Sie sich auch das Bestätigungsformular der Behörde ansehen, ausdrucken, und als Beleg für Ihre Buchhaltung verwenden.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich auf der Seite „ZM“ eine Übersicht aller Sendevorgänge bzw. Versuche von ZM anzusehen und das Sendeprotokoll vom Finanzamt einzusehen bzw. auszudrucken. Kontolino speichert im Protokoll auch das so genannte Transferticket, eine einheitliche erstellte Quittungsnummer. Bei Streitfragen um den Erhalt der Meldung durch die Behörde kann mit dieser z.B. nachgewiesen, dass Ihre Meldung vom Bundeszentralamt für Steuern entgegen genommen wurde.

Bitte Beachten Sie: Kontolino! ist keine Steuerberatung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Zahlen, die Sie ans Bundeszentralamt für Steuern übersenden. Die Verantwortung für die Werte, die Sie beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben tragen Sie immer selbst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Werte aufgrund von Buchungs- oder Softwarefehlern falsch sind.

Korrekturen bereits abgegebener ZM (Abgabe berichtigter ZM)

Wenn Sie für einen Zeitraum eine Meldung abgeben möchten, für den bereits eine ZM abgegeben wurde, erstellt Kontolino! automatisch eine Berichtigte Meldung.

Wenn Sie also in den Buchungen dieses Zeitraums einen Fehler feststellen, der sich auch auf die ZM auswirkt, geben Sie einfach eine erneute Meldung mit Kontolino ab – ganz genau so, wie hier beschrieben. Die abgegebene Meldung ist dann automatisch eine Berichtigung der vorherigen Meldung(en), die für denselben Zeitraum abgegeben wurde.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog