Falls Sie nachträglich z. B. auf Grund von Mängeln etc. für Ihr beschafftes Anlagegut eine Erstattung erhalten, dann reduziert dies auch buchhalterisch Ihre Anschaffungskosten und dies muss verbucht werden. Dies können Sie wie folgt in Kontolino! tun:
Sie rufen den Abschreibungsplan im Anlagegut auf. Dort benutzen Sie den Button „Hinzufügen…“ und da den Eintrag „nachträgliche Minderung des Anschaffungskosten bei Anschaffungskosten (nicht IAB)“. Auf dem neu geöffneten Bildschirm geben Sie das Datum ein, zu dem Sie die Erstattung bzw. die Gutschrift erhalten haben. Zusäztlich geben Sie eine griffige Begründung ein z. B. „Erstattung auf Grund von Mängeln“ und den entsprechenden Betrag ein. Nun können Sie Sich von Kontolino! einen Buchungsvorschlag erstellen lassen.
Diesen bearbeiten Sie im nächsten Schritt, in dem Sie das Soll-Konto (meist ein Bankkonto) eingeben und den richtigen Mehrwerststeuersachverhalt festlegen. Auch Ihren Beleg können Sie dort hinterlegen, falls Sie diesen digital erhalten haben.
Klicken Sie, wenn Sie alle Eingaben gemacht haben auf „Verbuchen“. Klicken Sie auf „Zurück“ und Sie sehen den neu berechneten Abschreibungsplan, der nun von dem reduzierten Anfangsbestand (ursprünglicher Anfangsbestand – Minderungsbetrag) aus neu berechnet wurde.
Hinweis: Sollten Sie auf Grund eines in einem früheren Jahr gebildeten Investitionsabzugsbetrages Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten mindern wollen, dann finden Sie auf der Seite „Investitionsabzugsbetrag (IAB)“ die korrekte Vorgehensweise beschrieben.